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15.03.2018, 22:41 | #1 |
Moderator
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die "vereinigten staaten von amerika" könnten rechtsansrüche auf panzer der deutschen wehrmacht geltend machen!?
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15.03.2018, 23:09 | #2 | |
Banned
Heerführer
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Zitat:
Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa. Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch. Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat. Lange her alles;(
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
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15.03.2018, 23:29 | #3 |
Moderator
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danke
mir war die "hauptsiegermacht" entgangen ... https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alli...orbehaltsrecht
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17.03.2018, 18:15 | #4 | |
Ratsherr
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Zitat:
Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner. Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will. Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen! borsto |
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17.03.2018, 18:55 | #5 | |
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Heerführer
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Zitat:
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22.03.2018, 20:40 | #6 | |
Bürger
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Zitat:
Wem was jetzt genau gehörte, darüber hat man lange in der Bundesrepublik gestritten, bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand. Einen Friedensvertrag hat es auch nie gegeben, weil den kann laut der Kapitulationsurkunde, nur das "Reich" als ganzes mit den Siegermächten aushandeln. Die Verschrottung des Kriegsgerätes, haben die Sieger bis nach 1955 peinlich überwacht, aber der Erlös daraus, wurde der Bundesrepublik für den Wiederaufbau grossteils zur Verfügung gestellt. Allerdings, in der DDR ist das nicht in die Staatskasse geflossen. . |
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22.03.2018, 23:05 | #7 | ||
Moderator
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Zitat:
Zitat:
danke
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23.03.2018, 07:32 | #8 | |
Bürger
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Hab ich doch genannt wo es zu finden ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung ,da nur die entsprechenden Passagen heraussuchen
Zitat:
Ein bisschen steht auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Auftei...em_Grundgesetz |
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23.03.2018, 07:53 | #9 |
Heerführer
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23.03.2018, 11:56 | #10 |
Bürger
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Das am kann man so nicht ganz gelten lassen.
Da zu diesem Zeitpunkt im Reich die Sommerzeit galt, trat die Bedingungslose Kapitulation erst am 9. Mai. 0:01 Uhr in Kraft. Die ersten Unterschriften auf die Urkunde wurden aber schon, am 7. Mai gesetzt, bis alle dann soweit waren, zog sich den 8.Mai über hin. Die Übergabe aller deutschen Streitkräfte an die Alliierten, und das schweigen der Waffen sollte um 23.01 Uhr sein. Übrigens, steht auch in der Kapitulations-Urkunde, dass die Wehrmacht mit ihren drei Teilstreitkräften, alle Waffen und Ausrüstung den Alliierten zu übergeben hat, dabei darf nichts zerstört oder unbrauchbar gemacht werden. Die Vernichtung, des Gerätes und der Rüstungsindustrie, wurde erst mit der Potsdamer Konferenz beschlossen. |