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17.03.2018, 18:15 | #1 | |
Ratsherr
Registriert seit: Mar 2008
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Beiträge: 269
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Zitat:
Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner. Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will. Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen! borsto |
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17.03.2018, 18:55 | #2 | |
Banned
Heerführer
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Beiträge: 4,029
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Zitat:
__________________
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
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22.03.2018, 20:40 | #3 | |
Bürger
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 123
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Zitat:
Wem was jetzt genau gehörte, darüber hat man lange in der Bundesrepublik gestritten, bis 1961 ein neues Gesetz in Kraft trat, welches das Eigentum Preußens und des Reiches regelte, und zwar nur das welches, nach dem 8. Mai dem deutschen Reich zustand. Einen Friedensvertrag hat es auch nie gegeben, weil den kann laut der Kapitulationsurkunde, nur das "Reich" als ganzes mit den Siegermächten aushandeln. Die Verschrottung des Kriegsgerätes, haben die Sieger bis nach 1955 peinlich überwacht, aber der Erlös daraus, wurde der Bundesrepublik für den Wiederaufbau grossteils zur Verfügung gestellt. Allerdings, in der DDR ist das nicht in die Staatskasse geflossen. . |
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22.03.2018, 23:05 | #4 | ||
Moderator
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Zitat:
Zitat:
danke
__________________
ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" |
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23.03.2018, 07:32 | #5 | |
Bürger
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Hab ich doch genannt wo es zu finden ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung ,da nur die entsprechenden Passagen heraussuchen
Zitat:
Ein bisschen steht auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Auftei...em_Grundgesetz |
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23.03.2018, 07:53 | #6 |
Heerführer
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23.03.2018, 11:56 | #7 |
Bürger
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Das am kann man so nicht ganz gelten lassen.
Da zu diesem Zeitpunkt im Reich die Sommerzeit galt, trat die Bedingungslose Kapitulation erst am 9. Mai. 0:01 Uhr in Kraft. Die ersten Unterschriften auf die Urkunde wurden aber schon, am 7. Mai gesetzt, bis alle dann soweit waren, zog sich den 8.Mai über hin. Die Übergabe aller deutschen Streitkräfte an die Alliierten, und das schweigen der Waffen sollte um 23.01 Uhr sein. Übrigens, steht auch in der Kapitulations-Urkunde, dass die Wehrmacht mit ihren drei Teilstreitkräften, alle Waffen und Ausrüstung den Alliierten zu übergeben hat, dabei darf nichts zerstört oder unbrauchbar gemacht werden. Die Vernichtung, des Gerätes und der Rüstungsindustrie, wurde erst mit der Potsdamer Konferenz beschlossen. |
23.03.2018, 12:00 | #8 |
Heerführer
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Ich würde eher sagen das "am" im Text hat genau den Sinn,sonst wäre es ja an der Stelle umsonst. Am 8.Mai war der Panzer Eigentum des Deutschen Reiches. Die Kapitulation trat um 23.00 Uhr in Kraft.
Deine angedachte Zeitverschiebung bestätigt es ja dann eher noch .... Geändert von DericMV (23.03.2018 um 12:19 Uhr). |
23.03.2018, 13:02 | #9 | |
Bürger
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Zitat:
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23.03.2018, 18:51 | #10 | |
Ratsherr
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Zitat:
Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand. Grüße ! borsto Geändert von ghostwriter (23.03.2018 um 20:12 Uhr). Grund: so passt das ganze besser!? |
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