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Alt 24.03.2018, 12:44   #1
U.R.
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Hallo und Guten Tag ,
moin Borsto, wo darf ich mich einlesen( " Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen"), gibt es da evtl. einen Link, eine offizielle Anweisung, o.Ä.?



Gruss U.R.
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Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen!
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Alt 24.03.2018, 13:13   #2
ghostwriter
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Zitat:
Steht, wie ich schon anmerkte, in der HLKO dass sämtliches Kriegsgerät in die Hand des Siegers übergeht.
was ich wegen des nicht gefundenen absatzes, noch immer bezweifle!?
aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd zum recherchieren ...

Zitat:
Zitat von borsto
Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen.
so seh' ich das auch ...

und an weiterführenden infoquellen des kollegen borsto, wäre ich auch interessiert!!

danke
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 24.03.2018, 19:16   #3
Knüppel
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Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
was ich wegen des nicht gefundenen absatzes, noch immer bezweifle!?
aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd zum recherchieren ...
Der Artikel 53 kann hilfreich sein....

.
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Alt 24.03.2018, 22:46   #4
ghostwriter
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Zitat:
Zitat von Knüppel Beitrag anzeigen
Der Artikel 53 kann hilfreich sein....
danke ...
aber dann reicht mir schon der erste satz:

Zitat:
Das ein Gebiet besetzende Heer kann nur mit Beschlag belegen:
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"
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Alt 25.03.2018, 10:41   #5
Knüppel
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Zitat:
Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
danke ...
aber dann reicht mir schon der erste satz:




Hier wir die Bedeutung nochmal genauer erläutert:

https://books.google.de/books?id=EBS...rdnung&f=false

http://www.ofg.uni-osnabrueck.de/jah...on_Heinegg.pdf



.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Landkriegsordnung Artikel 53.jpg‎ (57.8 KB, 19x aufgerufen)
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Alt 25.03.2018, 11:49   #6
ghostwriter
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alles gut und recht, aber wo ist die besatzungsmacht??

>>> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht
>>> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besatzungsstatut
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ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

dr. koch - "1984"

Geändert von ghostwriter (25.03.2018 um 12:36 Uhr). Grund: ergänzung
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Alt 25.03.2018, 19:39   #7
Brainiac
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Wenn das so wäre das die BRD keinen Eigentumsanspruch auf hergestellte Dinge und Gebäude von vor 1945 hat,

Wem gehört dann der mittelalterliche Münzschatz den ich auf einem Brandenburger Acker ersondelt habe und dessen Eigentümer nicht mehr festellbar ist?
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mfg Swen


2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...
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Alt 24.03.2018, 18:05   #8
borsto
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Beiträge: 269

Zitat:
Zitat von U.R. Beitrag anzeigen
Hallo und Guten Tag ,
moin Borsto, wo darf ich mich einlesen( " Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen"), gibt es da evtl. einen Link, eine offizielle Anweisung, o.Ä.?



Gruss U.R.
U. R.

hierzu gibt es keine offizielle Anweisung, sondern nur den Text des Artikel 134 GG mit der entsprechenden Auslegung und der Kommentare dazu. Der Text ist recht eindeutig: "Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen" Da gibt es eigentlich keine Schlupflöcher oder Hintertüren, um die höchste Gesetzesinstanz der Bundesrepublik Deutschland zu umschiffen. Es gibt eine Menge Links zu diesem Artikel mit Kommentaren im Netz. Eigentlich kann nur auf dem Klageweg eine andere Vorgehensweise herbeigeführt werden, am Besten über den Bundesgerichtshof (BGH). Ein gutes Beispiel dafür ist ein Urteil von 1956, bei dem der BGH feststellte, dass ehemalige Westwallbunker, aber auch ehemalige Verteidigungsanlagen, sich im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum des Grundeigentümers sich befinden, seien sie auch noch so fest mit dem Grund und Boden verbunden.

Vielleicht sollte der Kollege Frankenstein oder auch Sie sich über eine Klage eine neue Rechtsauffassung nach nunmehr 60 Jahren herbeiführen.

borsto
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