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06.02.2020, 19:15 | #1 |
Heerführer
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Detektor: der gesiebte Sinn ;-)
Beiträge: 6,458
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Themenstarter
Nachgefragt,
was ich nicht verstehe( und auch nicht Glaube) ist, das der Hauseigentümer Automatisch Eigentümer des Tresores und des Inhaltes wird, nur weil der in irgendeiner Wand seiner vermieteten Wohnung eingemauert ist. Z.B. der Vormieter hat den Tresor eingebaut und mit Inhalt versehen, meinem Verständnis nach hat der Erbe des Verstorbenen den Anspruch darauf und nicht der Hausbesitzer. Sollte es kein Erben geben, bekommt der Finder und der Hausbesitzer je 50%.
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06.02.2020, 19:24 | #2 |
Heerführer
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Du hast völlig Recht,U.R.
Der Hauseigentümer wäre nur dann alleiniger Besitzer,wenn er auch der Entdecker des Safes ist.
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06.02.2020, 20:38 | #3 |
Heerführer
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Zum letzten Mal :
Wenn der Safe in meinem Haus fest verbaut ist dann gehört der Safe mir und für dich als Mieter spielt es keine Rolle ob ich, meine Schwiegermutter, der Vormieter oder der Kaiser von Chinesien den Safe eingebaut hat. Ist dabei auch völlig Wurst ob Safe, Klotür, Kaminofen oder Zentralheizung... Du kannst im juristischen Sinne nichts entdecken was mir gehört, egal ob ich davon weiß oder nicht. Und was sich in meinem Safe befindet kannst du auch nicht entdecken!
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06.02.2020, 21:18 | #4 |
Moderator
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Wenn ich eine Wohnung kaufe, und finde in der Wand einen fest mit der Wand verbundenen Tresor...dann denke ich, mir gehört der Tresor. Ich fürchte nur, das gilt nicht für den von den Vorbesitzern eingelegten Inhalt. Glückauf!
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06.02.2020, 22:40 | #5 |
Heerführer
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Eine Sache die fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört dem Gebäudeigentümer - so erklärt sich auch, warum manch Handwerker abgestraft wird, wenn er Dinge die er eingebaut hat, aber nicht bezahlt bekommt eigenmächtig wieder ausbaut.
Wenn du das Ding also ohne Rücksprache mit dem Gebäudeigentümer aufknackst, ist das eine Sachbeschädigung. Was den Inhalt angeht, ist das eine andere Nummer, aber das wurde ja bereits alles gesagt. Frag dich einfach was du zu verlieren hast wenn du es deinem Vermieter meldest. Wohl nichts und im besten Fall gibts noch was - Finderlohn oder Fundbeteiligung. Mit der Flex würde ich das Ding allerdings nicht öffnen, denn das ist dann Schrott. Dann lieber das Geld ausgeben und einen Profi beauftragen, der bohrt dann an der richtigen Stelle ein Loch, pickt das Schloss, stellt dir das Schloss um, fertigt dir neue Schlüssel und schweißt das Loch wieder zu. Im Zweifelsfall hast du damit mehr gewonnen - zumindest in heutigen Zeiten
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07.02.2020, 10:22 | #6 | |
Landesfürst
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Zitat:
Gruß Sven |
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07.02.2020, 18:04 | #7 | |
Heerführer
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Zitat:
Ein Schatz ist eine HERREN*LOSE Sache - also irgendwas, wo der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Nur weil man den ehemalligen Hausbesitzer, Vormieter, dessen Erben o.ä. nicht frägt, ist das nicht dasselbe wie "nicht mehr ermittelt werden können". Erst wenn das tatsächlich zutrifft, hat man einen Bären, um dessen Fell man streiten kann. Gruß Zappo * das gendern spart ich mir |
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07.02.2020, 19:48 | #8 |
Heerführer
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Themenstarter
Fazit also, finde ich einen Tresor/Versteck mit "Wertsachen" in einer vermieteten, verkauften Wohnung/Haus und der/das wurde nicht vom Vermieter/Käufer eingebaut/angelegt, gehört dieser Fund immer noch dem Besitzer oder dessen Erben. Und nicht automatisch dem Hausbesitzer. Können Erben nicht ermittelt werden oder es gibt sie schlicht und einfach nicht, wird der Fund automatisch zum Schatzfund, https://dejure.org/gesetze/BGB/984.html und da kommen dann die Folgenden Möglichkeiten in Betracht: 1.Haus/Wohnungsbesitzer findet allein: gehört der Fund dann Ihm auch alleine. 2. Handwerker findet und meldet dem Hausbesitzer: 50/50 Fundteilung. Richtig, oder habe ich das völlig falsch verstanden? Bis hierhin jedenfalls Danke an Alle, für die rege Beteiligung
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08.02.2020, 11:27 | #9 |
Landesfürst
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Nein falsch:
man muss folgende drei Fälle Unterscheiden: 1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder" 2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder 3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war) |
08.02.2020, 12:01 | #10 | |
Heerführer
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Zitat:
"herrenlos" ist eine Sache, wenn sie entweder nie einen Besitzer hatte - oder wenn der seinen Besitz daran aufgegeben hat. So gesehen ist die Gleichsetzung tatsächlich nicht zwingend. Aber auch nicht ausschließend. Ich kann z.B. auch einen Schatz finden - dann ist Dein 2) nicht zutreffend, dann greift das Schatzregal. "Das Schatzregal gehört zu den staatlichen Regalien und ist eine rechtliche Regelung, wonach herrenlose, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Schätze mit ihrem Auffinden Eigentum des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist. " Wikipedia Was sich m.E. in gewisser Weise widerspricht. Aber ich bin genaus deshalb nicht Jurist geworden Gruß Zappo |
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