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08.02.2020, 11:27 | #1 |
Landesfürst
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Bayern
Detektor: Simplex, Equinox, Deus, F75, Eigenbau-Großschleife
Beiträge: 900
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Nein falsch:
man muss folgende drei Fälle Unterscheiden: 1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder" 2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder 3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war) |
08.02.2020, 12:01 | #2 | |
Heerführer
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Baden
Beiträge: 2,412
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Zitat:
"herrenlos" ist eine Sache, wenn sie entweder nie einen Besitzer hatte - oder wenn der seinen Besitz daran aufgegeben hat. So gesehen ist die Gleichsetzung tatsächlich nicht zwingend. Aber auch nicht ausschließend. Ich kann z.B. auch einen Schatz finden - dann ist Dein 2) nicht zutreffend, dann greift das Schatzregal. "Das Schatzregal gehört zu den staatlichen Regalien und ist eine rechtliche Regelung, wonach herrenlose, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Schätze mit ihrem Auffinden Eigentum des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist. " Wikipedia Was sich m.E. in gewisser Weise widerspricht. Aber ich bin genaus deshalb nicht Jurist geworden Gruß Zappo |
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