Schatzsucher.de  


Zurück   Schatzsucher.de > Theorie & Praxis > Rechtliche Fragen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 08.02.2020, 11:27   #1
allradteam
Landesfürst

 
Benutzerbild von allradteam
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Bayern
Detektor: Simplex, Equinox, Deus, F75, Eigenbau-Großschleife
Beiträge: 900

Zitat:
Zitat von Zappo Beitrag anzeigen
Ein Schatz ist eine HERREN*LOSE Sache
Nein falsch:
man muss folgende drei Fälle Unterscheiden:
1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder"
2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder
3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war)
allradteam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2020, 12:01   #2
Zappo
Heerführer

 
Benutzerbild von Zappo
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Baden
Beiträge: 2,412

Zitat:
Zitat von allradteam Beitrag anzeigen
Nein falsch:
man muss folgende drei Fälle Unterscheiden:
1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder"
2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder
3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war)
"Der Schatz oder auch Schatzfund ist nach der Legaldefinition des § 984 BGB eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt." Wikipedia.

"herrenlos" ist eine Sache, wenn sie entweder nie einen Besitzer hatte - oder wenn der seinen Besitz daran aufgegeben hat.

So gesehen ist die Gleichsetzung tatsächlich nicht zwingend. Aber auch nicht ausschließend. Ich kann z.B. auch einen Schatz finden - dann ist Dein 2) nicht zutreffend, dann greift das Schatzregal.

"Das Schatzregal gehört zu den staatlichen Regalien und ist eine rechtliche Regelung, wonach herrenlose, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Schätze mit ihrem Auffinden Eigentum des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist. " Wikipedia

Was sich m.E. in gewisser Weise widerspricht.

Aber ich bin genaus deshalb nicht Jurist geworden

Gruß Zappo
Zappo ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
http://www.schatzsucher.de/Foren/cron.php