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11.06.2020, 19:18 | #1 |
Moderator
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verschoben nach fundmunition ...!!
weil das bmg-geschoss würde ich ordnungsgemäß loswerden wollen!? der geschossboden sieht nicht nach panzerbrechend aus ... siehe bilder:
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" |
11.06.2020, 19:26 | #2 | |
Ratsherr
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Zitat:
Das kann mit 3,5 cm länge kein BMG sein Gruß Martin
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11.06.2020, 19:45 | #3 |
Moderator
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Und der Durchmesser dürfte deutlich unter 10 mm liegen.
Aber wenn es ein AP (panzerbrechendes Hartkerngeschoss) sein sollte, ist der Besitz seit ein paar Jahren nicht mehr erlaubt. Nur zu Fundmunition verschieben halte ich für übertrieben. Gruß Michael
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11.06.2020, 20:06 | #4 |
Moderator
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ihr habt ja (zum teil) recht ...
aber könnte man nicht genaue maße bekommen ... und an was macht ihr denn das ap-geschoss fest!?
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ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!? dr. koch - "1984" Geändert von ghostwriter (11.06.2020 um 20:12 Uhr). Grund: korrektur |