29.10.2020, 22:57 | #10 |
Moderator
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dann nehmen wir aber den ersten abschnitt auch gleich noch mit: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. quelle
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