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Heerführer
![]() Registriert seit: Jul 2000
Ort: Gera
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Und noch ist nicht erwiesen, ob es sich um Diebesgut handelt. Und selbst wenn, es hat keiner Klage erhoben. Davon abgesehen wäre es längst verjährt. Da er aber eine Quittung hat, bekommt er im schlechtesten Fall nur ein Finderlohn, im besten die fünf Barren. Aber was viel wertvoller ist, sind Buch- und Filmrechte. Über die wird wohl noch verhandelt. Aus meiner Sicht alles richtig gemacht. ![]()
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Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen. |
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