11.02.2022, 08:00 | #1 |
Bürger
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Neues Denkmalschutzgesetz in Luxemburg
Gestern (10/02/2022) ist in erster Lesung das neue Denkmalschutzgesetz mit grosser Mehrheit im Parlament angenommen worden. Lediglich 2 kleine Parteien enthielten sich ihrer Stimme.
Aus "Scahtzsucherischer Sicht" sei folgendes bemerkt: zukünftig sollen alle Flächen auf denen denkmalschutzwürdige Elemente vermutet werden, in einer Art Kadaster registriert werden. Wer bauen will, muss zuerst in diesem Kadaster prüfen ob seine Fläche dort ausgewiesen ist. Ist sie es, müssen Grabungn vorgenommen werden um nach tatsächlichen archäologischen Elementen zu suchen. Erst dann wird die Fläche freigegeben. Das pikante ist, ab jetzt weiss dann auch der letzte Dödel, wo es interessante Flächen zum illegalen absuchen gilt..... Zum Metalldetektorproblem: Metalldetektoren und alle anderen Hilfsmittel zur archäologischen Suche sind verboten. |
20.02.2022, 17:58 | #2 | |
Landesfürst
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Die Erklärungen von DenOlli bedürfen etlicher Zusatzinfos: Mit denkmalschutzwürdige Elemente, welche in einer Art Kataster vermerkt werden, bezeichnet er die Gebiete welche als ZOA (Zone d'observation archéologique) ausgewiesen werden. Der gemeine illegale Detektordödel wird kaum aus den in der ZOA vermerkten geographischen Informationen erkennen, wo es sich für ihn lohnen wird, raubzugraben. Und die als nationales Monument speziell geschützten archäologischen Fundstellen sind ohnehin längst bekannt und im Memorial (= Amtsblatt) verzeichnet.
Der Gebrauch von Metalldetektoren zur Suche von archäologischen Dingen ist (bleibt) selbstverständlich ohne ministerielle Genehmigung verboten. Die wichtigsten Informationen hierzu gibt es in Art. 12. Genehmigungen werden nur für wissenschaftliche Nachforschungen erteilt. Der Antragsteller muss zudem über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen verfügen (Wie es die La Valetta Konvention verlangt). Die kann er dank einer Schulung erlangen, welche vom INRA (Institut National de Recherches Archéologiques) angeboten wird. Die Teilnahme an der Schulung ist eine der Voraussetzungen zum Erlangen einer NFG, aber nicht die einzige. Das diesbezügliche grossherzogliche Reglement ist in Ausarbeitung. Nachfolgend die drei Artikel, welche archäologische Nachforschungen reglementieren, welche Elemente des archäologischen Erbes ans Tageslicht befördern können: Zitat:
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20.02.2022, 18:26 | #3 | |
Admin
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Na, das ist ja nicht unbedingt anders als hierzulande.
Wobei natürlich der Teufel immer im Detail des Gesetzestextes vergraben liegt ... Zitat:
Absolut zerstörungsfrei - und wohlgemerkt, Einsatz auch ohne Schaufel. Ich mache also nur ein "Foto" ... Und da kommt es: WIE wird dann am Ende eine Drohne mit Fotoapparat bzw. die Knipse selbst eingeordnet, wenn ich auf einem Rundflug mir genau die Luftbilder anfertige, die ich gern suchtechnisch auswerten möchte ?? Wir müssen hier jetzt nicht das Rad zum 5. Mal erfinden - die Diskussion würde nie enden. Wollte ich aber nur mal anmerken ... Man kann Werkzeuge haben, so viele man will - es kommt drauf an, was man damit macht ... Gruß Jörg
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21.02.2022, 07:22 | #4 | |
Heerführer
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Zitat:
Alles andere führt zu rein gar nichts und wird an der bisherigen Situation nichts ändern. Aber ob man das wirklich will, wenn der archäologische Moloch eine tatsächliche Entscheidungsbefugnis erhält... Wäre alles, wie Jahrzehnte vorher, alles kein Problem, wenn sich alle von vornherein an ein paar Spielregeln gehalten hätten.
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21.02.2022, 14:28 | #5 |
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Prohibition funktioniert nicht...
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21.02.2022, 14:47 | #6 |
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Wäre ja nicht verboten, sondern an eine Bedingung geknüpft. Zum Beispiel ne ordentliche Schulung... Allerdings müssten die LDA´s auch in die Pflicht genommen werden, mehr als 10 im Jahr zu schulen
Aber grundsätzlich gebe ich Dir Recht. Mich juckt es aber auch nicht mehr was draußen so los ist. Ich gehe eh nur noch äußerst selten suchen. Ich glaube, ich war jetzt drei Jahre nicht mehr mit der Sonde unterwegs.
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21.02.2022, 16:35 | #7 |
Landesfürst
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Zuwiderhandlungen gegen das luxemburgische Denkmalschutzgesetz (Sondeln ohne ministerielle Genehmigung) fallen ins StGB, genau wie andere Tatbestände, die beim Sondeln begangen werden ...
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21.02.2022, 16:52 | #8 | |
Landesfürst
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Zitat:
Vorhin wurde gesagt, dass Prohibition nichts bringt. Stimmt meistens, aber nicht immer. Hier ein Beispiel: In Frankreich gab es mal das Hobby, "Pocketbike" überall zu fahren, auch illegal auf öffentlichen Strassen. Dabei kam es zu etlichen Toten und Verletzten. Von einem Tag auf den anderen wurde der Verkauf, der Verleih und die Herstellung von Pocketbikes in Frankreich über die Strassenverkehrsordnung (Code de la Route) verboten, ohne dass es zu Aufständen, Reklamationen und Demos gekommen ist |
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21.02.2022, 18:00 | #9 | |
Heerführer
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Zitat:
Macht aber keiner
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21.02.2022, 20:16 | #10 | |
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Zitat:
Ausnahmen bzw. Regelbrecher gibt es immer - dagegen kann man NICHTS machen. Oder hat die Todesstrafe irgendwo was verhindert?? (=> keine Frage, die jetzt diskutiert werden muß ) Gruß Jörg
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