09.11.2022, 11:19 | #11 |
Heerführer
Registriert seit: Jan 2005
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Themenstarter
Zitat aus der Hausordnung: "... alkoholisierte oder anderweitig berauschte Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden...Kosten hat der Verursacher zu tragen... ...kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises..." Also überlege dir lieber, ob du da breit wie die chinesische Mauer aufkreuzt.
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ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen. |