Runen, duerfen die das?

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  • Philippe
    Ratsherr

    • 13.01.2003
    • 247
    • Saarland
    • Md 5006

    #16
    ...lol....sowas ähnliches hab ich auch schon gesehen....

    und zwar war in einem Schreibwarengeschäft an so einem Drehdisplayteil die beworbenen Kugelschreiber so angebracht, dass die Zwischenräume bei längerem Drauschauen ein astreines Hakenkreuz ergeben haben, perfekt ausgerichtet, wie auf den flaggen
    mfg

    Philippe

    "Stafette, 16fach....Saufen!"

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    • Tony

      #17
      Die Gebäudeteile machen doch einen gediegenen, rationalen Eindruck. Es ist schwer vorstellbar, daß sich hinter solch einer Fassade ein tonangebender Dummkopf verbirgt. Solche u. andere unbedeutende Fassadenmarkierungen werden doch in der Regel von Grafikern jüngeren Jahrgangs in irgendwelchen Werbefirmen erstellt. Der "Verursacher" weiß wahrscheinlich nichts von den hier diskutierten Zusammenhängen.
      Grüsse aus Belgien

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      • BOBO
        Heerführer


        • 04.07.2001
        • 4414
        • Coburg
        • Nokta SimpleX+

        #18
        Schon mal

        eine alte Schallplatte von KISS in der Hand gehalten? Und die haben bestimmt nichts mit rechter Politik oder Fremdenhaß zu tun.

        Es gibt noch mehr solcher Beispiele!
        MfG BOBO

        Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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        • DieKlinge
          Geselle

          • 28.05.2002
          • 55
          • NRW
          • Minelab Quattro MP, Whites Surfmaster PI

          #19
          Hallo Eifelgeist, so einfach ist es nicht. Die Odal-Rune ist generell nicht verboten (zB. Schmuckstück).Kann aber Probleme geben, wenn der Schutzmann eine Gefahr für die öffentliche Ordnung sieht (Ländersache). Sie ist nur dann nach § 86a verboten , wenn zusätzlich ein Bezug zu Wiking-Jugend, BNS oder SS vorhanden ist. Das heißt, wenn Ottonormalverbraucher mit der Rune um den Hals zum Einkaufen fährt- kein Problem. Wenn aber zB. Hansa Rostock mit seinen vielen Rechtsaußen "Fans" in Ottonormalverbrauchers Stadt spielt, ist es keine gute Idee, den auffälligen Anhänger mit der Odal-Rune offen zu tragen.
          Gut Fund und viel Glück !

          Vorsicht vor Halbwahrheiten aus dem Internet !
          Lieber mal Geld für gute Literatur ausgeben !

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          • mistermethan
            Heerführer

            • 31.07.2003
            • 2961
            • Sachsen, Dresden
            • Tesoro Euro Sabre, Garrett AT Pro, Garrett Pro-Pointer, Teknetics Omega 8000, abgelegt: MD 3009 (der ging nur 2 Mal), Bounty Hunter Quick Draw, Minelab Musketeer Advantage

            #20
            so issis!

            natürlich muß ich noch hinzufügen daß das nicht nur bei Hansa der Fall ist! Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wo die Polente und andere staatlichen Organisationen (auch unbemerkt!!!) anwesend sind, eignen sich in keinster Weise zum auffälligen Tragen eines derartigen Teiles! Außer man hat Bock auf Trouble...........

            Marc´O

            Die Links waren übrigens Klasse!!!!!!!!!!
            Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.

            Adolf Pichler

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            • BOBO
              Heerführer


              • 04.07.2001
              • 4414
              • Coburg
              • Nokta SimpleX+

              #21
              Rockgruppe

              Wie ist es denn dann mit der Rockgruppe KISS ? Die haben deshalb nie Ärger bekommen - oder liegt es daran, dass die nicht für Ernst genommen werden?
              MfG BOBO

              Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

              Kommentar

              • mistermethan
                Heerführer

                • 31.07.2003
                • 2961
                • Sachsen, Dresden
                • Tesoro Euro Sabre, Garrett AT Pro, Garrett Pro-Pointer, Teknetics Omega 8000, abgelegt: MD 3009 (der ging nur 2 Mal), Bounty Hunter Quick Draw, Minelab Musketeer Advantage

                #22
                nee,

                bei der Band ist das glaube ich das Image, und das ist ja weltbekannt. Das des "normalen" Bürgers aber vermutlich nicht, sonst wären ja auch entsprechende Organisationen und Arbeitsgruppen die dieser Staat unterhält überflüssig........

                Marc´O
                Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.

                Adolf Pichler

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                • Eifelgeist
                  Ehren-Moderator
                  Heerführer

                  • 13.03.2001
                  • 2593
                  • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                  #23
                  Zitat von BOBO
                  Wie ist es denn dann mit der Rockgruppe KISS ? Die haben deshalb nie Ärger bekommen - oder liegt es daran, dass die nicht für Ernst genommen werden?
                  Das war in den 1960/1970er Jahren! Damals „pflegte“ man noch einen anderen Umgang mit solchen Zeichen ...

                  M. W. verwendet die Gruppe diese Runen heute nicht mehr.

                  Gruß
                  Eifelgeist
                  Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                  Wer hier vorüber geht, verweile!
                  Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                  Deutschland zerfällt in viele Teile.
                  Das Substantivum heißt: Zerfall.

                  Was wir hier stehn gelassen haben,
                  das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                  Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                  auf den ein Volk gekommen ist.


                  Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

                  Kommentar

                  • niemandsland
                    N/A
                    • 17.08.2003
                    • 1679

                    #24
                    Zitat von Alfred
                    Aus einiger Entfernung ist es fuer mich klar erkennbar das allseits bekannte Symbol.
                    Das ist sicher nur als Warnhinweis vor der Dachecke gemeint, verleitet mich aber doch mal zu der Frage an die Themenkenner: Wie weit geht das Verbot der Darstellung von Nazisymbolen, wie eng ist es gefasst?
                    Mahlzeit!

                    Kurz und schmerzlos: *strafbar*

                    Sigrune und/oder Doppelsigrune - verboten - (Zeichen der Waffen-SS)

                    Zitat von LKA Niedersachsen
                    Beachten Sie die Neufassung des § 86a Abs. 2 StGB. Im 2. Satz heißt es: Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

                    Beispiele:
                    Hakenkreuz auf Flugzeugmodellen, die in den Handel kommen sollen: § 86a bezweckt die Verbannung von solchen Kennzeichen aus der Öffentlichkeit (BGHSt 28, 394)

                    Abbildung von SA-Standarten auf einem Buchumschlag (BGH bei Wagner, GA 1967, 106) - gem. 86a III StGB, nicht jedoch bei antiquarischem Handel mit Büchern aus der NS-Zeit (BGHSt 29, 84)
                    Und zur ODALrune heißt es:
                    Zitat von LKA Niedersachsen
                    ODALRUNE
                    (StA Fulda, Az. 101 Js 13440.1/93 und StA Marburg, Az. 4 Js 414.0/95)
                    Symbol des verbotenen Bundes Nationaler Studenten (BNS; s. Ziff. 8.1) und
                    der verbotenen WIKING-JUGEND (s. Ziff. 8.1.). Inzwischen nicht mehr strafbar.
                    Nur dann strafbar, wenn sie als Kennzeichen des verbotenen BNS oder der verbotenen WIKING-JUGEND dargestellt wird.
                    Das gilt auf jeden Fall aktuell für Niedersachsen!


                    Hab dazu was:
                    LKA Niedersachsen, Staatsschutz - verbotene Symbole etc.

                    Verantwortliche Dienststelle:
                    Landeskriminalamt Niedersachsen
                    Schützenstr. 25, 30161 Hannover
                    Tel.: 0511/26262-0
                    Fax: 0511/26262-6305

                    Alfred, wenn Du was machen willst... anrufen und bei der Auskunft einfach mal nach der Abteilung "Staatsschutz" fragen. Kurz die Sachlage erläutern und fertig.

                    -NL-
                    Zuletzt geändert von niemandsland; 16.01.2004, 11:42.

                    Kommentar

                    • niemandsland
                      N/A
                      • 17.08.2003
                      • 1679

                      #25
                      Zitat von Tony
                      Die Gebäudeteile machen doch einen gediegenen, rationalen Eindruck. Es ist schwer vorstellbar, daß sich hinter solch einer Fassade ein tonangebender Dummkopf verbirgt. Solche u. andere unbedeutende Fassadenmarkierungen werden doch in der Regel von Grafikern jüngeren Jahrgangs in irgendwelchen Werbefirmen erstellt. Der "Verursacher" weiß wahrscheinlich nichts von den hier diskutierten Zusammenhängen.
                      Grüsse aus Belgien
                      Hallo!

                      Das mag sein und davon gehe ich auch aus. Zumal es sich wirklich um eine Firma handeln dürfte. Es dürfte aber eigentlich nicht interessieren. Fakt ist nunmal dass das Zeichen und auch ähnliche Symbole nach § 86a Absatz 2 StGB verboten sind. Bei der "Sigrune" gibt es auch absolut -keine- Ausnahmen. Unabhängig davon für was oder von wem dieses Symbol verwendet wird. Soweit ich weiß geht das auf eine Verfügung der Allierten zurück. Bin mir jetzt aber nicht 100% sicher.

                      Tatsache ist nunmal das die Quelle, das niedersächsische Landeskriminalamt wahrscheinlich - was die Rechtsprechung betrifft - aktuell auf dem laufen ist. Insofern dürfte sich eine Diskussion darüber, was erlaubt oder nicht erlaubt ist, erledigt haben.

                      -NL-

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                      • falk
                        Geselle

                        • 26.10.2003
                        • 58

                        #26
                        in diesem fall (beim dach ) ist die form zufaellig entstanden .
                        es wurden einfach nur zwei reihen rot weisses signalband uebereinander angebracht, also ein zufaellig entstandenes muster und somit nicht stafbar . oder will jwmand im gewitter zwei blitze anzeigen die sich zu einem doppelplitz am himmel vereinigen ?
                        oder die fahrer von opel blitz transporten ( trugen bis in die siebziger jahre den " blitz " ) sollen die ihr emblem vom kuehler reissen um nicht mit dem jungvolk verechselt zu werden ? die deutschen haben haben wohl ein ziemlich gestoertes verhaeltnis zu vergangenheit , mir ist kein land bekannt welches ihr urspruengliches buchstabensystem verbietet , nur weil mal "boese" leute " boese "worte damit gescrieben , oder im besagten fall sogar nur abgekuerzt haben .
                        gruss falk

                        Kommentar

                        • Wigbold
                          Heerführer

                          • 25.11.2000
                          • 3670
                          • 76829 Landau / Pfalz
                          • OGF - L + W

                          #27
                          Zitat von niemandsland
                          Alfred, wenn Du was machen willst... anrufen und bei der Auskunft einfach mal nach der Abteilung "Staatsschutz" fragen. Kurz die Sachlage erläutern und fertig.

                          -NL-

                          Ich weiß nicht. Wenn die Staatsgewalt einen Handlungsbedarf sieht, soll sie in Wallung kommen.

                          Aber hier noch den privaten Blockwart geben und dort anrufen ? Das ist doch - meiner Meinung nach - denn schon ein wenig überzogen.

                          " Herr Lehrer, ich weiß was !! "

                          Stünde am Gebäude : " Lebensborn - Zweimal klingeln " oder würde sonst irgend etwas Verdächtiges auffallen, dann ja, klar.

                          Aber es muß doch nicht unbedingt alles, was strafbar ist, auch zur Anzeige gebracht werden ! Solange niemand belästigt oder gefährdet ist, seh ich da wirklich keinen Handlungsbedarf.

                          Unnütze Gesetze haben wir eh zuviele, die Polizei ist mit echten Straftaten genug ausgelastet und die Gerichte haben auch so schon genug Gartenzwergklagen zu richten.

                          Entkrampfen bitte, das Leben ist schon schwer genug.

                          Entspannterweise, Wigbold
                          Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                          Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                          Mark Twain



                          ... weiter neue Wege gehen !

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                          • Skarabeus
                            Banned
                            • 30.08.2003
                            • 183
                            • Bayern

                            #28
                            Warum können die Deutschen Ihr Erbe aus dem 2 Weltkrieg nicht
                            endlich Akzeptieren, es ist genauso vorhanden wie das Wasser eines Flußes,
                            hätte der Fluß kein Wasser wärs kein Fluß, hätte Deutschland nicht den WK II
                            gehabt wärs wahrscheinlich kein Deutschland.

                            vielleicht oder doch nicht,

                            Schreib ich heute einen blödsinn ?
                            Ein Weiser Mann sprach..... Suchet so werdet Ihr finden,
                            ich bin nicht Weise
                            aber sag....suchet das was Ihr finden wollt, so findet Ihr alles nur nicht das was Ihr sucht, aber die Hauptsache ist Ihr findet was.

                            Kommentar

                            • Alfred
                              Heerführer

                              • 23.07.2003
                              • 3840
                              • Hannover/Laatzen
                              • Augen, Nase, Tastsinn

                              #29
                              Schoen, das ich so eine lebhafte Diskussion ausgeloest habe.

                              Aber ich will hier niemanden anzeigen! Ich hab nur anhand eines mir zufaellig begegneten Beispiels gefragt, wie es denn eigentlich mit der rechtlichen Seite aussieht. Ich gehe in keinem Fall davon aus, das irgendjemand der dieses Warnzeichen gezeichnet oder angeklebt hat, mit Absicht ein evtl. verbotenes Symbol darstellen wollte. Vielleicht war der Ersteller so jugendlich unbedarft, das er es nicht mal kannte (wuerd mich heutzutage nicht mehr wundern...)!

                              Es ist lediglich eine rechteckige, weiss reflektierende Folie auf der zur weiteren Kenntlichmachung 4 Rauten in Signalfarbe prangen, damit LKW-fahrer die rausragende Ecke besser erkennen koennen.

                              Wo kein Klaeger da kein Richter. Ich faend´s denn doch eher albern, den Staatsschutz zu alarmieren oder was ich noch wen.
                              Allenfalls wuerde ich bei Gelegenheit mal die Messe AG darauf aufmerksam machen, denn denen muesste das Gebaeude samt Symbol gehoeren.
                              Schoen´ Gruss

                              I would never want to be a member of a group whose symbol was a
                              guy nailed to two pieces of wood. ~ George Carlin ~

                              Kommentar

                              • niemandsland
                                N/A
                                • 17.08.2003
                                • 1679

                                #30
                                Ich werde mich zu diesem Thema jetzt noch einmal äußern und es dann dabei belassen.

                                Anbei die betreffenden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch (StGB):
                                Zitat von Bundesministerium der Justiz
                                StGB § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

                                (1) Wer Propagandamittel
                                1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
                                2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
                                3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
                                4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

                                (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

                                (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

                                (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
                                Zitat von Bundesministerium der Justiz
                                StGB § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

                                (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

                                1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten
                                Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

                                2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

                                (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

                                (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
                                Ob es einem nun gefällt oder nicht... unabhängig davon: es ist in Deutschland - laut derzeitiger Rechtsprechung - nun einmal verboten, dieses Zeichen (die "Sigrune" und auch jegliche Abwandlungen davon) zu benutzen.

                                Soweit mir bekannt ist, gilt dies unabhängig davon, ob es sich um private Bereiche oder um öffentliches Gelände handelt. Auch Firmen sind laut BGH davon - meines wissens - nicht ausgenommen. Und anders als z.B. bei der "Odalrune" gibt es hier auch keine Ausnahmen. Es muß -keine- direkte oder indirekte Zugehörigkeit zur rechten Szene nachgewiesen werden bzw. vorhanden sein.

                                Unabhängig davon...

                                Was bricht man sich ab, wenn man mal von der Telefonzelle die Hotline anruft? Und ein Informationsgespräch führt?

                                -NL-


                                Quellenangabe:
                                Zuletzt geändert von niemandsland; 17.01.2004, 12:54.

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