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21.08.2015, 07:34 | #1 |
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ob Ente, hin oder her - es ist zumindest spannend zu lesen und beflügelt unsere Fanasie wohl alle
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21.08.2015, 11:00 | #2 |
Heerführer
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ist der zug nicht eh noch eigentum der BRD? (ähnlich wie gesunkene uboote etc)
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Gruss Matthias |
21.08.2015, 12:17 | #3 |
Landesfürst
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21.08.2015, 12:22 | #4 |
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Wie soll das gehen? Die brd wurde erst 1949 gegründet.....
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
21.08.2015, 12:34 | #5 |
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das thema hatten wir schon zur genüge. nachdem die brd = 3. reich ist, sind die eigentumsrechte in dem fall die gleichen.
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Gruss Matthias |
21.08.2015, 12:40 | #6 | |
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Zitat:
Und das ich nicht wieder in bösen Ruf komme hab ichs extra für dich auf der wiki kopiert, die magst du doch Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“ – BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertraghttps://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. Geändert von Sorgnix (05.09.2015 um 17:44 Uhr). |
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21.08.2015, 13:15 | #7 | ||
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Zitat:
Zitat:
Geht man vom Fortbestehen aus, so stellt sich die Frage nach dessen Bedeutung. Unmittelbar würde das Fortbestehen nur die völkerrechtliche Kontinuität der Rechtspersönlichkeit des Staates als Völkerrechtssubjekt bedeuten. Viel interessanter erscheint jedoch, was die Fortexistenz mittelbar ausschließen würde. Wenn etwa Verschwörungstheoretiker vom Fortbestand ausgehen, so schließt das bereits ihre weitergehende Behauptung, dass die Bundesrepublik Deutschland „nicht existent“ und/oder „illegal“ sei, aus. Denn legt man die für einen Staat konstitutiven, aber eben auch essentiellen Elemente „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ zugrunde, so ist spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der (Wieder-)Erlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik entweder das Deutsche Reich ermangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat, die Bundesrepublik, entstanden, oder die Bundesrepublik ist völkerrechtlich vollidentisch mit dem Deutschen Reich (mit – wiederum seit spätestens dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Wiedererlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik – rechtswirksam verkleinertem Staatsgebiet,[42] wobei für das Staatsmerkmal „Staatsgebiet“ aber auch gar nicht dessen Größe, sondern ausschließlich seine Existenz von Belang ist). und jetzt zurück zum thema! DANKE!!! Sorgnix
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Gruss Matthias Geändert von Sorgnix (05.09.2015 um 17:45 Uhr). |
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21.08.2015, 13:19 | #8 |
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Unsinn. Wenn ich mich als dein Erbe " betrachten" würde hätte das in etwa die selbe Relevanz. Das ist juristischer Zinnober. Genau deswegen ist z.b. In völkerrechtlich relevanten Verträgen wie z.b. Dem 2+4 Vertrag die Eigentumsfrage ausdrücklich ausgeklammert!
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
21.08.2015, 14:55 | #9 |
Ratsherr
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Die Unverbesserlichen wollen es einfach nicht verstehen...... Egal welchen Namen man jetzt auch hat, die Ideologie bleibt die gleiche!
Frage an Sorgnix: Kommt eigentlich noch eine Erläuterung zum Rauswurf/nicht Rauswurf, oder habe ich es überlesen? Sparus |
21.08.2015, 15:45 | #10 | |
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Zitat:
dcag99 beschäftigt sich wenigstens damit, du scheinst außer Parolen gar nix zu können...
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