15.06.2018, 20:07 | #11 |
Ritter
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15.06.2018, 20:30 | #12 |
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Die Kampfentfernung der P1 wird, bei der Bundeswehr, bei einem geübten Schützen mit 50 m angegeben , ansonsten mit 25 m.
Ich hatte beim Bund die Ausführung mit Schalldämpfer („P38 SD“).... Gruß Zardoz
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Das Dilemma der Menschheit ist, dass die Idioten so selbstsicher und die Intelligenten so voller Zweifel sind. (Oscar Wilde) |
16.06.2018, 12:48 | #13 | |
Ritter
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Zitat:
Bei mir ist die Sachkunde-Prüfung halt schon mind. 30 Jahre her, und ich hab nichts mehr damit am Hut....
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viele Grüße, Manfred Fotowettbewerbgewinner Juli 2016 |
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16.06.2018, 17:04 | #14 |
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Bei der Verwendung von Schalldämpfern, wird "spezielle" Unterschallmunition benutzt.
Zusätzlich wird die Selbstladefunktion durch einen Schlittenfanghebel stillgelegt. So fallen auch noch die Verschlußgeräusche weg. Will man die Selbstladefunktion erhalten,müssen andere Federn verbaut werden. Gruß Zardoz
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21.06.2018, 23:03 | #15 |
Bürger
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P1
Acht Probeschuß und ein tödlicher Wurf.
MfG |
28.06.2018, 17:07 | #16 |
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Hmm, soweit ich weiß (die P1 der BW ist ja draus hervorgegangen) war die Bedingung des Heereswaffenamtes für die Entwicklung P38 das die Kampfentfernung bis ca. 30m betragen sollte, das tut sie auch mehr oder weniger gut.
Es ging wohl hauptsächlich um Vereinfachung der Fertigung, somit Verbilligung und höhere Fertigungszahlen. Die olle P08 ist bei weitem genauer, natürlich aber wesentlich aufwendiger und teuerer in der Herstellung gewesen. Bei mieser Muntion oder Dreck neigt sie gerne auch zu Ladehemmungen. (Wobei: die P38 mag auch nicht jede Munition, vor allem keine mit hoher V0 (>400m/sek), Kegelstumpf und manche heute handelsübliche Hohlspitz) Eigene Erfahrung. Ich habe selber eine (Nachkriegs)-P38, allerdings zum Wettkampfschießen würde ich sie auch nicht unbedingt bevorzugen. Da gibbets weit genüßlicheres, was auch genauer ist. Und bevor der hier allseits unbekannte Mitleser sich irgendwelche Sternchen, Schulterpickel und Fleißbienchen erhofft, sei noch erwähnt, das bei mir die nötigen waffenrechtlichen Erlaubnisse vorliegen und somit jeder "zweckdienliche Hinweis" überflüssig ist und kein Lob von ElCheffe einbringen wird! LG Andi!
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!! |