18.05.2006, 14:45 | #11 |
Heerführer
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Ja so ist das. Sicherungsflügel hochgeklappt mit Rostbatzen und Dreck. Das kommt hin.
Uwe |
18.05.2006, 18:42 | #12 |
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So endlich zu Hause
Wie der Uwe schon richtig vermutete sind das keine Bajonette, sondern Schlagbolzen, bzw. der innere Teil des Verschlussen. Zum Vergleich Bild 1. das Innenleben meines K98 Verschlusses.
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18.05.2006, 18:51 | #13 |
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Nun zur Waffe selbst. Es ist ein Karabiner 98. Aber nicht der 98K, sondern der 98 AZ. Das AZ bedeutet Aufpflanz- und Zusammensetzvorrichtung. Das ist der kleine Bügel der unterhalb des Laufes sitzt. Er dient dazu, mit den Waffen eine Gewehrpyramide zu bauen. Der Bajonetthalter sitzt auch, im Gegensatz zum k98k, weiter vorne am Lauf.
Herstellungsjahr dieses Karabinertypes zwischen 1907 und 1910. Hier der Link zum Karabiner 98 AZ. Der 98 AZ hat normalerweise auch einen gekröpften Kammerstengel. Da aber jeder Verschluß bei jedem 98er paßt, ist es möglich daß ein "Ersatzverschluß" mit geradem KS eingesetzt wurde. die Hülse
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18.05.2006, 19:50 | #14 | |
Landesfürst
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Zitat:
Wenn der Verschlußabstand nicht paßt,bzw zu groß ist,kann der Hülsenboden abreißen.Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung,als ich mit verschiedenen Verschlüßen mit meinem 98er mal rumexperimentiert habe. War vor allem echt nervig,die Hülsenreste wieder aus dem Lager rauszuprokeln Gruß Christian |
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18.05.2006, 20:19 | #15 |
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@ erap
Natürlich kann es zu Störungen, bzw. zum Bodenabriß kommen. Da geb ich Dir recht. Aber trotzdem kannst Du jeden 98er Verschluß in jeden Karabiner, bzw. in jedes 98er Gewehr stecken. Der paßt. Mit dem Abstand, das ist eine Sache für sich. Natürlich. Aber zu Kriegszeiten war das egal. Hauptsache der Prügel funktionierte. die Hülse
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05.02.2012, 14:13 | #16 |
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Themenstarter
Ich weiß nicht ob überhaupt noch jemand von denen aktiv hier im Forum ist die damals ( ich merke gerade vor fast 6 Jahren ) in meinem Thread gepostet haben.
Habe mich heute mal wieder an meinen damaligen Fund erinnert und frage mich ob man den Fund irgendwie historisch einordnen kann. Handelt es sich bei dem Karabiner 98 AZ um ein rein militärisches Gewehr? Und wenn ja wurde dieses im ersten oder zweiten Weltkrieg eingesetzt? Ich weiß ja nicht ob mir hier überaupt noch jemand helfen kann, aber einen Versuch ist es ja wert^^ |
05.02.2012, 14:43 | #17 |
Moderator
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Ein paar der User von damals sind schon noch aktiv und waren sogar heute schon online.
Immerhin hast du es geschafft nach knapp 6 Jahren heute deinen 2. Beitrag zu verfassen, das nenn ich doch mal eine rege teilnahme am Forenleben. Und da haben wir auch schon das häufig angesprochene Problem, deine Bilder hast du damals über einen Link extern eingestellt und die sind nach der langen Zeit futsch. Ich weiss nicht ob jemand Lust hat sich ohne Bilder mit der alten Sache zu beschäftigen. Gruß Michael
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05.02.2012, 16:58 | #18 |
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Themenstarter
Entschuldige, mein Interesse an eurem Forum lag bisher immer am Mitlesen, da meine Kenntnisse definitiv nicht ausreichen um hier jemandem weiterzuhelfen das gewehr damals war ein reiner zufallsfund :P fotos habe ich leider auch nicht mehr, die waren damals von einem freund zu dem ich keinen kontakt mehr habe ...
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06.02.2012, 21:44 | #19 |
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Wenn schon der 6 Jahre alte Thread wiederbelebt wird, dann möchte ich auch mal noch was dazu anmerken: ich kann es verstehen, dass bei Themen wie Waffen u. Fundmunition eine gewisse Hysterie u. Entstetzen bei einem Großteil der Forumsmitglieder entsteht. Dies natürlich zu Recht, weil unlängst bekannt ist, dass Waffen u. Munition im allgemeine (lebens-)gefährliche Gegenstände darstellen u. sich nicht in die Hände von nicht sachkundigen Personen gehören. Nicht verstehen kann ich, warum man bei einem verrosteten K98 o. ä. gleich wieder ein großes Drama losbricht u. mit einem Besitzverbot nach dem WaffenG hausieren gegangen wird. Im Gesetzt ist ganz klar geregelt, was Schußwaffen sind u. was zu deren Besitz, dem Führen, Bearbeiten usw. an Erlaubnisscheinen erforderlich ist. Um eine Schußwaffe im Sinne des WaffG zu sein, ist es erforderlich, daß es dazu bestimmt ist, ein Geschoß durch einen Lauf zu treiben (sinngemäß wiedergegeben). Ein Rostklumpen ist weder dazu bestimmt, noch dazu geeignet, ein Geschoß durch einen Lauf zu treiben. Somit kein Verstoß nach dem WaffG. KWKG fällt ebenfalls aus, da der Kaliber des K98 nicht rein militärisch ist, sondern auch anderweitig Verwendung findet. Klar kann von einer aufgefundenen, total Verrosteten Waffe noch eine Gefahr ausgehen, wenn sich noch Munition darin befindet. Aber mein kleines Statement bezieht sich jetzt mal nur auf die ehemalige Schußwaffe als solche...
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06.02.2012, 21:56 | #20 |
Moderator
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Hysterie und Entsetzen haben bisher nur die Hausbesuche in den frühen Morgenstunden hervorgerufen, wenn die Beamten die Wohnung auf Links gedreht haben. Wird nicht gemacht, wegen so einem Rostklumpen? Wer sich da sicher ist, der darf gern rostige Waffen oder Munitionsfunde in öffentlichen Foren zeigen. ABER nicht bei SDE.
Und NEIN, wir zerren nicht grundlos die Namen von den Usern an die Öffentlichkeit, die von solchen Besuchen aus eigener Erfahrung berichten können. Und es macht keine Freude, immer und immer wieder den gleichen Vortrag zu halten. MfG Deistergeist
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"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow- Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass). |
Stichworte |
gewehr, hausdurchsuchung, sicherung, verschluss, waffenfund, waffenrecht |
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