26.08.2016, 09:22 | #11 |
Heerführer
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Ich habe in einem Sammelsurium schon mal welche gesehen, die einen deutlichen, flachen Teil aufwiesen. Da die keinerlei Spuren aufwiesen, das die geflogen sind, konnte das nur so sein, das die sozusagen wo abgeschnitten wurden. Das konnte man recht deutlich erkennen.
Daran hatte ich mich einnert und kam auf den Doppelguß. Weiter oben im Beitrag sind auf den Bildern welche drauf, die einen deutlichen "Steg" aufweisen, der direkt zum Abtrennen der beiden Murmeln geeignet scheint und auch so dazu gedacht ist.
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!! |
29.08.2016, 12:25 | #12 |
Heerführer
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klar, verstehe was du meinst ..
fällt mir schwer zu beurteilen. die zusammen"geklebten" erscheinen mir ja nicht so. Bei den anderen wäre es möglich. gibts denn passendes Werkzeug für sowas? Kugelzangen an sich kennt man ja ..
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Gruss Matthias |
01.09.2016, 09:16 | #13 |
Ritter
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Muss mich nochmal melden. Die Doppelkugeln wurden so als Doppelte verschossen! Ich habe welche mit Laufspuren (gezogen und glatt), deutliche Trefferbilder usw. Die Stege sind teilweise mit einem Hufnagel verstärkt worden! Ich habe auch einen alten Lauf im Kaliber 20mm, der sehr dickwandig ist und sowas aushalten würde.
Gruß kugelhupf |
04.09.2016, 04:03 | #14 |
Heerführer
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@kugelhupf
Auch wenns der Lauf wirklich aushält, ich bleibe dabei, ballistisch macht es absolut keinen Sinn, gezielt damit auf etwas schießen zu wollen, was auch nur weiter als 5m (übertrieben) weg sein sollte. Vll. wurde da von jemandem mal was rumexperimentiert, aber das es sich nicht durchgesetzt hat, ist hinreichend bekannt.
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!! |