07.02.2020, 18:04 | #21 | |
Heerführer
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Zitat:
Ein Schatz ist eine HERREN*LOSE Sache - also irgendwas, wo der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Nur weil man den ehemalligen Hausbesitzer, Vormieter, dessen Erben o.ä. nicht frägt, ist das nicht dasselbe wie "nicht mehr ermittelt werden können". Erst wenn das tatsächlich zutrifft, hat man einen Bären, um dessen Fell man streiten kann. Gruß Zappo * das gendern spart ich mir |
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07.02.2020, 19:48 | #22 |
Heerführer
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Fazit also, finde ich einen Tresor/Versteck mit "Wertsachen" in einer vermieteten, verkauften Wohnung/Haus und der/das wurde nicht vom Vermieter/Käufer eingebaut/angelegt, gehört dieser Fund immer noch dem Besitzer oder dessen Erben. Und nicht automatisch dem Hausbesitzer. Können Erben nicht ermittelt werden oder es gibt sie schlicht und einfach nicht, wird der Fund automatisch zum Schatzfund, https://dejure.org/gesetze/BGB/984.html und da kommen dann die Folgenden Möglichkeiten in Betracht: 1.Haus/Wohnungsbesitzer findet allein: gehört der Fund dann Ihm auch alleine. 2. Handwerker findet und meldet dem Hausbesitzer: 50/50 Fundteilung. Richtig, oder habe ich das völlig falsch verstanden? Bis hierhin jedenfalls Danke an Alle, für die rege Beteiligung
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07.02.2020, 19:56 | #23 | |
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Themenstarter
Zitat:
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07.02.2020, 20:46 | #24 |
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Ist der Tresor fest in meinem Haus eingebaut gehört er mir, egal wer den Tresor eingebaut hat und egal ob ich davon weiß oder nicht.
Wenn du ohne mein Einverständnis meinen Tresor öffnest und den Inhalt an Dich nimmst machst du dich strafbar. Da spielt es auch keine Rolle was sich im Tresor befindet und wem dies gehört. Da der Tresor mein Eigentum ist kannst du ihn auch nicht in meinem Haus entdecken (im juristischen Sinne). Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen...
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08.02.2020, 10:35 | #25 | |
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Zitat:
Wenn ein Mieter in meinem Haus bauliche Veränderungen vornimmt, hat er das ab einem gewissen Umfang und Bedeutung mit mir abzustimmen bzw. meine Einwilligung einzuholen. Und bei dessen Auszug kann ich den Rückbau verlangen. Ob sich aus dem Nichtverlangen des Rückbaues AUTOMATISCH eine Eigentumsübertragung herleiten lässt, bin ich nicht kundig. Fakt aber bleibt, das Ding gehört irgendjemandem, den man ermitteln oder benennen kann - und ist damit kein SCHATZ im Sinne des Gesetzes. Bei nem jahrhundertealten Topf voll Münzen in nem jahrhundertealten Haus mit zig Besitzerwechseln, Besatzungszeit und Krieg sieht das anders aus. Da mag sein, daß man niemand mehr ermitteln kann. Gruß Zappo |
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08.02.2020, 11:27 | #26 |
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Nein falsch:
man muss folgende drei Fälle Unterscheiden: 1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder" 2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder 3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war) |
08.02.2020, 12:01 | #27 | |
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Zitat:
"herrenlos" ist eine Sache, wenn sie entweder nie einen Besitzer hatte - oder wenn der seinen Besitz daran aufgegeben hat. So gesehen ist die Gleichsetzung tatsächlich nicht zwingend. Aber auch nicht ausschließend. Ich kann z.B. auch einen Schatz finden - dann ist Dein 2) nicht zutreffend, dann greift das Schatzregal. "Das Schatzregal gehört zu den staatlichen Regalien und ist eine rechtliche Regelung, wonach herrenlose, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Schätze mit ihrem Auffinden Eigentum des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist. " Wikipedia Was sich m.E. in gewisser Weise widerspricht. Aber ich bin genaus deshalb nicht Jurist geworden Gruß Zappo |
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08.02.2020, 18:13 | #28 |
Landesfürst
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Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache. -> hier greift das Schatzregal nicht, weil "herrenlos" ja kein "Schatz".
Zurück zum Tresor: der Tresor ist kein beweglicher Gegenstand -> bleibt im Eigentum des Grundstücksbesitzers Inhalt des Tresors: a) herrenloser Gegenstand: nein, weil der Eigentümer das Eigentum ja nicht aufgeben wollte b) Schatz: ja, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt c) Fund (Finderlohn): wenn sich der Eigentümer ermitteln lässt |
08.02.2020, 18:50 | #29 |
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Und jetzt erklärt mir bitte mal wie jemand auf MEINEM Grundstück, in MEINEM Haus und in MEINEM Tresor, ohne meine Einwilligung legal etwas finden kann?
Egal ob a, b oder c...
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08.02.2020, 20:05 | #30 | |
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Zitat:
Genau dieser Fall ist in manchen Bundesländern durch das Schatzregal ausgeschlossen. Ich hätte auch kein Problem, wenn nur dieser Fall für Bayern "anständig" geregelt wäre. |
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