02.07.2015, 18:09 | #21 |
Oberbootsmann
Heerführer
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Alter Hut, hier in der Region ist der Herr und seine Sammlung nicht "unbekannt"
Würde mich wundern, wenn da etwas verwertbares bei rum kommt, meines Wissens alles demilitarisiert...
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Kein Berg zu tief! |
02.07.2015, 18:55 | #22 |
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Gerade haben sie aber im Fernsehen betont, dass, wenn auch nur eine scharfe Patrone gefunden würde, gleich bis zu einem Jahr Gefängnis drohe.
Beim Bauchgefühl sagt mir, dass da nicht alles mit rechten Dingen zugeht, was die Sammlung des Opas angeht. Zumindest die Kunstwerke sind ja wohl schon mal recht zweifelhaft erworben. Viele Grüße, Günte
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Quis custodiet ipsos custodes? |
02.07.2015, 22:16 | #23 |
Geselle
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Versteh ich das richtig,das der Besitzer vor etlichen Jahren,damit Schnee geschoben hat?????
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03.07.2015, 06:56 | #24 |
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Was theoretisch als Höchststrafe machbar ist, interessiert im normalfall keinen. sollte er hier ne sammlung haben die zu 99,9% demilitarisiert ist und dann 1 patrone scharf dabei sein wird ihm kein richter in deutschland die höchststrafe geben. so es überhaupt zur anzeige kommt, gibts allerhöchstens nen "na na na" zeigefinger...
in zeiten in denen man nicht mal mehr für mord 15 läppische jahre bekommen soll (siehe aktuelle rechtsdiskussion), in der ein abgeordneter für 5000€ gar nciht erst wegen kinderpornos erst genauer angeschaut wird ... und in dem ein anderer abgeordneter offen drogen anbaut .... kannste einen nciht wegen einer scharfen patrone 1 jahr geben. anyway ...es scheint ja keine direkte gefahr bisher gedroht zu haben sonst hätte man schon anders reagiert .. die sammlung würd ich allerdings gern mal sehen
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Gruss Matthias |
03.07.2015, 07:41 | #25 |
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Einen guten Morgen wünsche ich Euch.
Nächster Bericht von heute Morgen: https://www.ndr.de/nachrichten/schle...nsfund124.html Bitte an die Fohrenregeln halten Gruß U.R.
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03.07.2015, 09:20 | #26 |
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Aber bis auf die Ketten scheint es gut in Schuss zu sein.Das Panzermuseum Muster hat bei FB gute Bilder hochgeladen.
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03.07.2015, 09:23 | #27 |
Moderator
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03.07.2015, 09:23 | #28 |
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Themenstarter
Die reiben sich da wohl schon die Hände(Munster) in freudiger Erwartung.................
Gruß U.R.
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03.07.2015, 09:36 | #29 |
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Nun, warten wir doch einfach ab, was die Prüfungen ergeben
Demilitarisiert und rechtlich somit einfandfrei, oder ... ?? Für einen Teil scheint es ja zumindest Schriftverkehr bzw. Einverständnisse einer Behörde zu geben ... Die Frage am Rande: Natürlich werden Waffen, deren Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei geklärt ist, meist erstmal beschlagnahmt und bis zur Klärung des Sachverhalts bei der Behörde eingelagert. Normaler Vorgang ... In der Gewichtsklasse eines Panzers allerdings wohl neu ... - da hätte es vielleicht ja auch ne Alternative gegeben ... Meines Wissens darf man ein beschlagnahmtes Gewehr nach Klärung gern persönlich wieder im Amt abholen. WAS aber, wenn es z.B. der Panzer ist, dessen "Bergung" ja ziemlich aufwendig war. Bringen die den zurück?? Oder steht der dann im Hof vom Amt zur Abholung bereit?? => ... die Frage zu diskutieren kann auch gern auf später verschoben werden. Ist jetzt (noch) nicht wichtig. Nach Abschluß des Verfahrens schauen wir nochmal ... Gruß Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
03.07.2015, 11:02 | #30 | |
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Zitat:
ich kenn es von div. leuten immer nur so, dass abgeholt werden muss.
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Gruss Matthias |
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