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Alt 01.07.2015, 11:22   #21
dcag99
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Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
Wo liegt das Problem??

Wie wäre es mit BEIDEM??

Der Fund wurde von jemandem auf fremdem Grundstück gemacht.
Soll das der Weg sein, nach dem Ablauf der 6 Monate auf elegante Art an ALLES zu kommen??
Glaub ich nicht ...
Die Aufbewahrungsfrist ist nur vorgeschaltet.
Wenn es an den Finder zurück geht, ist es - nach meiner laienhaften Auffassung - selbstverständlich mit dem Grundstückseigentümer zu teilen.
=> Eigentümer!! ... gelle


Gruß
Jörg

es ist eben nicht so einfach .. wird es nciht als schatzfund sondern fundsache deklariert, hat der grundstückseigentümer das nachsehen. (was auch sinn macht) ..

stell dir vor du verliert 1000 euro in bürogebäude x. diese 1000 euro werden von person XXX gefunden und zum fundbüro gebracht.. da geld ja schwer einem eigentümer zuordenbar ist (und du nicht weisst, dass es beim fundbüro liegt) geht das geld nach 6 monaten an person XXX .... was hat jetzt der grundstückseigentümer von bürogebäude X damit zu tun? richtig .. nichts .. sonst müsste ja jedesmal auch noch der jeweilige eigentümer des ortes an dem die fundsache (achtung: fundsache.. nciht schatzfund!) gefunden wurde, herausbekommen werden.

das ist blödsinn .. selbstverständlich ist bei einer fundsache (nochmal: nicht schatzfund!) NUR der Finder berechtigt für den Finderlohn oder eben (bei nicht abholen) nach 6 Monaten berechtigt für den Übergang ins Eigentum.


im übrigen kann es nur ODER sein. es kann entweder eine fundsache ODER ein schatzfund sein. mit allen entsprechenden rechtlichen Konsequenzen. ein UND schliesst sich schon par definition aus.

es kann schon sein, dass eine Fundsache umdeklariert wird zum Schatzfund .. aber Beides kann es nicht sein....was auch der Grund ist, warum ich das Thema spannend finde!
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Gruss Matthias
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Alt 01.07.2015, 11:44   #22
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
stell dir vor du verliert 1000 euro in bürogebäude x. diese 1000 euro werden von person XXX gefunden und zum fundbüro gebracht.. da geld ja schwer einem eigentümer zuordenbar ist (und du nicht weisst, dass es beim fundbüro liegt) geht das geld nach 6 monaten an person XXX .... was hat jetzt der grundstückseigentümer von bürogebäude X damit zu tun? richtig .. nichts .. (????? sicher ????? )
...
Du sagst es beinahe selbst, WAS hat das damit zu tun??

Das Zauberwort liegt nach meiner Meinung in dem Umstand, das im einen Fall Du die Kohle "in" seinem Gebäude, auf seinem Grund findest. OFFEN herumliegend, für jeden anderen auch sichtbar ...

Und der andere Umstand ist, daß die Kohle (Gold) VERSTECKT und mit dem Gebäude FEST VERBUNDEN ewige Zeiten "rumlag", sie von keinem zufällig vorbei Laufenden hätte gefunden werden können ...

So gesehen ist für mich der Fund momentan fest verbundener Bestandteil des Eigentums vom Grundstücksbesitzer - wie z.B. ein großer Baum oder die Gartenlaube auch ...
Kommt ja auch (kaum) einer auf die Idee, wg. seinem Kaminholzbedarf mal eben den Baum auf Nachbars Grundstück "zu finden" ...


Da können wir uns jetzt gern noch 20 Beiträge um die Ohren hauen - das offizielle Ergebnis wird uns erst zufrieden stellen ...

Interessant ist es allemal!!

Abwarten.
Tee trinken.
... oder Bier

Gruß
Jörg
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(Heiner Geißler)
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Alt 01.07.2015, 11:56   #23
dcag99
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
Du sagst es beinahe selbst, WAS hat das damit zu tun??

Das Zauberwort liegt nach meiner Meinung in dem Umstand, das im einen Fall Du die Kohle "in" seinem Gebäude, auf seinem Grund findest. OFFEN herumliegend, für jeden anderen auch sichtbar ...

Und der andere Umstand ist, daß die Kohle (Gold) VERSTECKT und mit dem Gebäude FEST VERBUNDEN ewige Zeiten "rumlag", sie von keinem zufällig vorbei Laufenden hätte gefunden werden können ...


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Jörg
die tatsache wo genau etwas gefunden wird spielt aber laut dem was ich so entdecke keine rolle.. ob in einer wand .. oder in davor liegend .. ist erstmal unerheblich .. nur bei einem schatzfund ist es wichtig..

"Schatzfund ist eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt."

verborgen = nicht ohne weiteres sinnlich wahrnehmbar

(man beachte aber hier das UND .. also verborgen UND eigentümer nicht ermittelbar)

So ein Eigentümer ermittelbar ist (hier hat man ja Anhaltspunkte) und das aber länger als 6 Monate dauert könnte es trotzdem eine Fundsache bleiben .. dann gibt es keinen gesetzlichen Anspruch des Eigentümers..


BGB § 973 sagt dazu


"Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache."

(hervorhebungen durch mich)..

der fall ist also (bleibt es eine fundsache kein schatz) ganz eindeutig.

dein beispiel mit dem Baum ist unerheblich .. weil:
"Eine Sache ist dann verloren, wenn sie nicht herrenlos, aber besitzlos ist."

das wäre bei deinem baum oder sonstigen sachen nicht fall, da der besitz hier immer noch gegeben ist..



ich trink gerade lieber red bull und später dann marokkanischen pfefferminztee


edit: es gibt übrigens eine ganz interessante querverbindung hier zu dem anderen thread mit untergegangen booten .. ("raubraucher") das urteil dort beschäftigt sich nämlich genau mit so etwas ..

der tenor: "ein kapitain der sein schiff versenkt ist NICHT dazu berechtigt den Besitz an der Sache aufzugeben" .. sprich selbst das versenken des schiffs stellt keine besitzaufgabe dar .. egal wo das boot liegt .. es gehört immer noch der BRD (ehemals Deutsches Reich).
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Gruss Matthias
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Alt 01.07.2015, 11:59   #24
Sorgnix
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Siehste!

Warten wir es ab, wie es endet


Apropos:

Zitat:
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ich trink gerade lieber red bull
Auspuff kaputt??


Gruß
Jörg
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Alt 01.07.2015, 12:03   #25
dcag99
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Apropos:



Auspuff kaputt??


Gruß
Jörg
nein der ist ganz und jetzt werden se mal nicht offtopic nur weil du das nicht magst ;-) und andere das fürn auspuff nehmen ..

außerdem bezweifel ich, dass die dose bei meinem boxster was bringen würde .. so lang sind die rohre bei mir nich ;-)

hab den post oben nochmal editiert und querverweis auf den raubraucher thread gesetzt .. gehört in dem fall tatsächlich dazu (fundrecht)
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Gruss Matthias
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Alt 07.07.2015, 13:55   #26
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Ich verstehe nicht ganz, eine Fundsache muss doch verloren werden?! Dieser Schatz wurde aber verborgen ?! Dann müsste ja in Bayern jeder Schatz als verloren gelten ?!
Ist doch absichtlich in einem Hohlraum verborgen worden.

Egal wie, in der Bananenrepublik wirst übern Jordan gezogen....
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"Es ist nicht die suche nach irgendwas, es ist das finden von was auch immer!"
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Alt 07.07.2015, 16:01   #27
dcag99
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Ich verstehe nicht ganz, eine Fundsache muss doch verloren werden?! Dieser Schatz wurde aber verborgen ?! Dann müsste ja in Bayern jeder Schatz als verloren gelten ?!
Ist doch absichtlich in einem Hohlraum verborgen worden.

Egal wie, in der Bananenrepublik wirst übern Jordan gezogen....
das ist nicht richtig. Beispiel: dein vater erzählt dir von 1 goldbarren die er versteckt hat und den er dir vererbt. jetzt stirbt er aber zu früh und kann dir nicht sagen WO er ihn vergraben hat.

diese sache ist damit für dich "verloren". es ist dein besitz, aber es befindet sich nicht in deinem besitz.. ist also herrenlos.

diese sache gehört rechtlich immer noch dir. wird sie gefunden ist es eine fundsache und du kannst sie einfordern.

was der verweis mit der bananenrepublik soll versteh ich nicht. der staat hat von diesem fund hier gar nichts.. egal in welchem fall. er ist hier nur (in form der behörde) der vermittler. kann aber egal wie nicht eigentümer dieses schatzes werden.

soweit mir bekannt, sind schatzfunde auch steuerfrei. aber das ist ein anderes thema.
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Gruss Matthias
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Alt 07.07.2015, 17:13   #28
StefanH.
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Zitat:
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das ist nicht richtig. Beispiel: dein vater erzählt dir von 1 goldbarren die er versteckt hat und den er dir vererbt. jetzt stirbt er aber zu früh und kann dir nicht sagen WO er ihn vergraben hat.

diese sache ist damit für dich "verloren". es ist dein besitz, aber es befindet sich nicht in deinem besitz.. ist also herrenlos........

wenn die Sache verloren ist, kann sie schlecht mein Besitz sein, da sie ja im Augenblick nicht in meinem Besitz ist. Die Sache bleibt aber, egal in wessen Besitz sie sich befindet, immer mein Eigentum.

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Stefan H.
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Alt 07.07.2015, 20:09   #29
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"herrenlos" ist nicht verloren oder vergessen, sondern:

- Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.(das ist hier sicher nicht der Fall)

- Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.

Die Thematik hab ich vor Gericht durch; deshalb kenne ich mich aus ;-)
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Alt 08.07.2015, 01:25   #30
cremer
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Danke für Eure Aufklärung, aber iwie versteh ich es dennoch nicht?!
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"Es ist nicht die suche nach irgendwas, es ist das finden von was auch immer!"
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