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Alt 03.07.2015, 06:56   #1
dcag99
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Was theoretisch als Höchststrafe machbar ist, interessiert im normalfall keinen. sollte er hier ne sammlung haben die zu 99,9% demilitarisiert ist und dann 1 patrone scharf dabei sein wird ihm kein richter in deutschland die höchststrafe geben. so es überhaupt zur anzeige kommt, gibts allerhöchstens nen "na na na" zeigefinger...

in zeiten in denen man nicht mal mehr für mord 15 läppische jahre bekommen soll (siehe aktuelle rechtsdiskussion), in der ein abgeordneter für 5000€ gar nciht erst wegen kinderpornos erst genauer angeschaut wird ... und in dem ein anderer abgeordneter offen drogen anbaut .... kannste einen nciht wegen einer scharfen patrone 1 jahr geben.


anyway ...es scheint ja keine direkte gefahr bisher gedroht zu haben sonst hätte man schon anders reagiert .. die sammlung würd ich allerdings gern mal sehen
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Gruss Matthias
dcag99 ist offline  
Alt 03.07.2015, 07:41   #2
U.R.
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Einen guten Morgen wünsche ich Euch.



Nächster Bericht von heute Morgen: https://www.ndr.de/nachrichten/schle...nsfund124.html

Bitte an die Fohrenregeln halten
Gruß U.R.
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Alt 03.07.2015, 09:20   #3
Crysagon
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Aber bis auf die Ketten scheint es gut in Schuss zu sein.Das Panzermuseum Muster hat bei FB gute Bilder hochgeladen.
Crysagon ist offline  
Alt 03.07.2015, 09:23   #4
U.R.
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Die reiben sich da wohl schon die Hände(Munster) in freudiger Erwartung.................

Gruß U.R.
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Alt 03.07.2015, 09:36   #5
Sorgnix
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Nun, warten wir doch einfach ab, was die Prüfungen ergeben

Demilitarisiert und rechtlich somit einfandfrei, oder ... ??
Für einen Teil scheint es ja zumindest Schriftverkehr bzw. Einverständnisse einer Behörde zu geben ...


Die Frage am Rande:
Natürlich werden Waffen, deren Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei geklärt ist, meist erstmal beschlagnahmt und bis zur Klärung des Sachverhalts bei der Behörde eingelagert. Normaler Vorgang ...
In der Gewichtsklasse eines Panzers allerdings wohl neu ... - da hätte es vielleicht ja auch ne Alternative gegeben ...

Meines Wissens darf man ein beschlagnahmtes Gewehr nach Klärung gern persönlich wieder im Amt abholen.
WAS aber, wenn es z.B. der Panzer ist, dessen "Bergung" ja ziemlich aufwendig war. Bringen die den zurück??
Oder steht der dann im Hof vom Amt zur Abholung bereit??

=>


... die Frage zu diskutieren kann auch gern auf später verschoben werden.
Ist jetzt (noch) nicht wichtig.
Nach Abschluß des Verfahrens schauen wir nochmal ...


Gruß
Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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Alt 03.07.2015, 11:02   #6
dcag99
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen


Die Frage am Rande:
Natürlich werden Waffen, deren Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei geklärt ist, meist erstmal beschlagnahmt und bis zur Klärung des Sachverhalts bei der Behörde eingelagert. Normaler Vorgang ...
In der Gewichtsklasse eines Panzers allerdings wohl neu ... - da hätte es vielleicht ja auch ne Alternative gegeben ...


Gruß
Jörg

ich kenn es von div. leuten immer nur so, dass abgeholt werden muss.
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Gruss Matthias
dcag99 ist offline  
Alt 03.07.2015, 16:45   #7
U.R.
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Video Heikendorfer Panzer:
http://www.shz.de/lokales/kiel/razzi...d10127276.html


Die Staatsanwaltschaft klebt am Rohr..........auch noch nicht gesehen
Und Fotostrecke:
http://www.kn-online.de/Bilder/Fotos...-Heikendorf#p1

Mal sehen wie es weiter geht?


Nur hier in D. machen sie so einen Zirkus von der Sache,
wo anders darf man sogar über die Strassen rollen,ohne Kettenpolster: https://www.youtube.com/watch?v=WBLLuVYMh20

Gruß U.R.
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Geändert von U.R. (03.07.2015 um 17:10 Uhr).
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Alt 03.07.2015, 17:19   #8
wobo
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen

Meines Wissens darf man ein beschlagnahmtes Gewehr nach Klärung gern persönlich wieder im Amt abholen.
WAS aber, wenn es z.B. der Panzer ist, dessen "Bergung" ja ziemlich aufwendig war. Bringen die den zurück??
Oder steht der dann im Hof vom Amt zur Abholung bereit??
Ist doch einfach,...Ketten in den Sprinter und vor Ort aufgezogen, die 8,8 hinten angetüdelt,
Torpedo und V1 kann man seitlich beilegen...und dann zottelt man nach Hause ...

Mit eigenem Antrieb kommt man sicher auch viel besser wieder in den Keller ...

Gruß Wolf
wobo ist offline  
Alt 03.07.2015, 17:02   #9
Frank Enstein
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Ich hoffe dem "Staatsanwalt" stellt man die Kosten dieser hirnrissigen Aktion in Rechnung. Wäre es ein T 34 hätte kein Hahn nach gekräht, davon stehen noch dutzende rum. Idiotie
__________________
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
Frank Enstein ist offline  
Alt 03.07.2015, 17:44   #10
Duisburger
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Zitat:
Zitat von Frank Enstein Beitrag anzeigen
Ich hoffe dem "Staatsanwalt" stellt man die Kosten dieser hirnrissigen Aktion in Rechnung. Wäre es ein T 34 hätte kein Hahn nach gekräht, davon stehen noch dutzende rum. Idiotie
Was meckert der "Preusse" über die Staatsanwaltschaft? Sei ihr lieber dankbar!
Ihr ist es zu verdanken, dass das stolze patriotische Volk wieder ein verschollenes Stück großdeutscher Friedenspolitik andächtig bewundern kann. Bislang musst man ja mit den an allen Ecken stehenden stalinistischen T-34 vorlieb nehmen! Es geht sogar das Gerücht, dass der Besitz eines kampffähigen, undeutschen Panzers im Keller staatlich gefördert wird.

Dein völkischer Zorn sollte sich allein auf den Besitzer des Panther richten, der dem großdeutschen Volk die Reliquie auf schändliche Art in seinem Keller vorenthalten hat!
__________________
Schaut mal bei den Fotowettbewerben rein!
Duisburger ist offline  
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