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Alt 09.02.2012, 16:22   #1
Shakerz
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Die Gratwanderung bezieht sich im wesentlichen darauf, dass man bei Grenzfällen nicht erkennen kann, in welchem Zustand die Waffe ist. Da könnte es dann eben knapp werden. Wenn es augenscheinlich Schrott ist, kann ich es gerne fotografieren und einstellen. Die Infos beziehen sich vom Ursprung her auf eine "Schrottwaffe", die auf Grund Beschädigung usw. auch für den Laien erkennbar nicht mehr funktionstüchtig ist (Stichwort: 2 Teile).

Meine Nachfrage u. kleine Ausarbeitung des Themas ist eigentlich für alle die gedacht, welche bei JEDEM Rostbatzen zum schreien anfangen u. argumentieren, dass der Besitz GRUNDSÄTZLICH verboten ist. Dem ist so eben nicht u. man kann sich nur wünschen, dass derartige Beiträge (wie sie mit aller Regelmäßigkeit vorkommen) von sprachlicher Seite evtl. etwas professioneller angegangen werden. Das Hysterie geschrei ist immer so gewöhnungsbedürftig.
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Stichworte
gewehr, hausdurchsuchung, sicherung, verschluss, waffenfund, waffenrecht


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