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Alt 01.07.2013, 20:41   #21
DEFA
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Zitat:
Zitat von rhaselow1 Beitrag anzeigen
Mir wurde vom KMRD gesagt:selbst leere Hülsen sind verboten
Sorry aber das ist ist ja absoluter Quatsch.....mag ja vielleicht in anderen Ländern so sein....aber nicht in Deutschland

Zitat:
Zitat von rhaselow1 Beitrag anzeigen
,wenn man es ganz kleinkariert betrachtet,die Hülse sollte (entschärft)durchbohrt sein.Es geht in diesem Fall um das wieder Bestücken mit Projektil u.Schwarzpulver.Da sind intakte Zündhütchen zum Vorteil...Der Gesetzgeber möchte dem einen Riegel vorschieben
Genauso Quatsch.....Zündhütchen sind frei ab 18 Jahren zu erwerben.....und es ist wahrscheinlich einfacher sich illegal scharfe Munition zu besorgen als sich welche zusammen zu basteln. Auch steht nirgends geschrieben das die Hülse einer Dekopatrone angebohrt sein soll.
Lies mal das Waffg und das Sprengstoffgesetz und zeige mir die Stellen in denen steht was du geschrieben hast.

Bleibt mal auf dem Teppich.
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Alt 01.07.2013, 21:49   #22
rhaselow1
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Okay,ich möchte hier niemanden vorschreiben was er zu tun u.zu lassen hat.Denke mal das meine Infos GRÖSSERE Vorgehensweisen vorbeugen sollen.Das mit dem Waffen/Spreng.Gesetz ist in einigen Fällen eine Auslegung der gegebenen Umständen.Bsp:Hausdurchsuchung beim Bekannten,Patronen von Jagdmun.(Hülsen),Muni.von Bolzenschussgerät,verschossene KK Hülsen alles Beschlagnamt!!!Geldstrafe u.s.w.das volle Programm!!!Ich glaube kaum das es okay wäre mit 1000de Zündhütchen durch die Gegend zu laufen...(meine persönliche Meinung)Ich wünsche mir,nur das mit den ganzen Muni.Scheiss.egal was,alles was brennt,knallt...sorgsam umgegangen wird.Ich bin auch nicht der Typ der mit einer scharfen k98 Patrone zur Polizei läuft.;-)))Nur Vorsichtiger,nach einigen Vorträgen vom Mun.bergungs Dienst.P.S.wir müssen hier nichts Tot quatschen,jeder hier sollte wissen was zu tun ist.m.f.g.Rico;-)))
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Alt 01.07.2013, 22:14   #23
DEFA
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Um es jetzt auf den Punkt zu bringen.
Leere Hülsen für Handfeuerwaffen (und nur um diese geht es hier), ob bezündert oder nicht, werden weder im Waffg, Sprenstoffg oder Beschußg. erwähnt.....weil sie eben keinerlei waffenrechtlicher Bestimmungen unterliegen.
Die einzige Einschränkung die es gibt, ist die das man für den Besitz einer bezünderten Hülse für Handfeuerwaffen das 18. Lebensjahr vollendet haben muß.
Es geht auch nicht darum den Umgang mit Munition oder Munitionsteilen zu verharmlosen.....aber jetzt wegen jeder Hülse (wohlgemerkt für Handfeuerwaffen) die noch ein (äusserlich) intaktes Zündhütchen aufweist gleich zu sagen das das verboten ist usw. geht m.E. zu weit.
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Alt 01.07.2013, 22:49   #24
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Ok - ich ignoriere an dieser Stelle kurz die Diskussion um Zündhütchen und poste ein Foto zur französischen Patrone welche ich noch auf meinem Handy hatte. Daher kann ich auch erstmal keine CM-Angaben machen. Nur das noch: Die Hülse kann ich gerade so in die Parahülse einführen. Passt haargenau. So viel vlt zum Umfang.

Lg
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Alt 02.07.2013, 07:55   #25
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Die kleine Hülse ist eine 7,65x17HR Browning.
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Alt 02.07.2013, 09:30   #26
Grevenbroich
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Danke Defa =)


Dann habe ich also meine erste Walther PPK-Muni gefunden.


Dann bis zum nächsten Fund und passt auf euch auf!
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Alt 02.07.2013, 09:38   #27
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Zitat:
Zitat von Grevenbroich Beitrag anzeigen
Dann habe ich also meine erste Walther PPK-Muni gefunden.
Die 7,65mm Br wurde aber auch in Mauser, Sauer, Roth, Ortieges und noch einer ganzen Reihe Beutwaffen verwendet.
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Alt 02.07.2013, 19:56   #28
rhaselow1
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Danke,DEFA,da Du in einigen Punkten(Gestzen)mehr Ahnung hast als ich,werde ich Dir Glauben schenken.Ich selbst konnte nichts in den Gesetzes Wirrwarr finden um meine Behauptungen zu untermauern.;-(Naja,haben wir das auch klären können ohne aus dem Anzug zu springen;-)))m.f.g.Rico;-)))
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