01.07.2013, 20:41 | #21 | |
Landesfürst
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Sorry aber das ist ist ja absoluter Quatsch.....mag ja vielleicht in anderen Ländern so sein....aber nicht in Deutschland
Zitat:
Lies mal das Waffg und das Sprengstoffgesetz und zeige mir die Stellen in denen steht was du geschrieben hast. Bleibt mal auf dem Teppich. |
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01.07.2013, 21:49 | #22 |
Heerführer
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Okay,ich möchte hier niemanden vorschreiben was er zu tun u.zu lassen hat.Denke mal das meine Infos GRÖSSERE Vorgehensweisen vorbeugen sollen.Das mit dem Waffen/Spreng.Gesetz ist in einigen Fällen eine Auslegung der gegebenen Umständen.Bsp:Hausdurchsuchung beim Bekannten,Patronen von Jagdmun.(Hülsen),Muni.von Bolzenschussgerät,verschossene KK Hülsen alles Beschlagnamt!!!Geldstrafe u.s.w.das volle Programm!!!Ich glaube kaum das es okay wäre mit 1000de Zündhütchen durch die Gegend zu laufen...(meine persönliche Meinung)Ich wünsche mir,nur das mit den ganzen Muni.Scheiss.egal was,alles was brennt,knallt...sorgsam umgegangen wird.Ich bin auch nicht der Typ der mit einer scharfen k98 Patrone zur Polizei läuft.;-)))Nur Vorsichtiger,nach einigen Vorträgen vom Mun.bergungs Dienst.P.S.wir müssen hier nichts Tot quatschen,jeder hier sollte wissen was zu tun ist.m.f.g.Rico;-)))
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01.07.2013, 22:14 | #23 |
Landesfürst
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Um es jetzt auf den Punkt zu bringen.
Leere Hülsen für Handfeuerwaffen (und nur um diese geht es hier), ob bezündert oder nicht, werden weder im Waffg, Sprenstoffg oder Beschußg. erwähnt.....weil sie eben keinerlei waffenrechtlicher Bestimmungen unterliegen. Die einzige Einschränkung die es gibt, ist die das man für den Besitz einer bezünderten Hülse für Handfeuerwaffen das 18. Lebensjahr vollendet haben muß. Es geht auch nicht darum den Umgang mit Munition oder Munitionsteilen zu verharmlosen.....aber jetzt wegen jeder Hülse (wohlgemerkt für Handfeuerwaffen) die noch ein (äusserlich) intaktes Zündhütchen aufweist gleich zu sagen das das verboten ist usw. geht m.E. zu weit. |
01.07.2013, 22:49 | #24 |
Ritter
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Themenstarter
Ok - ich ignoriere an dieser Stelle kurz die Diskussion um Zündhütchen und poste ein Foto zur französischen Patrone welche ich noch auf meinem Handy hatte. Daher kann ich auch erstmal keine CM-Angaben machen. Nur das noch: Die Hülse kann ich gerade so in die Parahülse einführen. Passt haargenau. So viel vlt zum Umfang.
Lg |
02.07.2013, 07:55 | #25 |
Landesfürst
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Die kleine Hülse ist eine 7,65x17HR Browning.
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02.07.2013, 09:30 | #26 |
Ritter
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Themenstarter
Danke Defa =)
Dann habe ich also meine erste Walther PPK-Muni gefunden. Dann bis zum nächsten Fund und passt auf euch auf! |
02.07.2013, 09:38 | #27 |
Landesfürst
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02.07.2013, 19:56 | #28 |
Heerführer
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Danke,DEFA,da Du in einigen Punkten(Gestzen)mehr Ahnung hast als ich,werde ich Dir Glauben schenken.Ich selbst konnte nichts in den Gesetzes Wirrwarr finden um meine Behauptungen zu untermauern.;-(Naja,haben wir das auch klären können ohne aus dem Anzug zu springen;-)))m.f.g.Rico;-)))
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