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Umfrageergebnis anzeigen: Welches Urteil erwartet den Finder des Barbarenschatzes?
01 - Einstellung des Verfahrens 5 7.35%
02 - Freispruch 1. Klasse - samt Belobigung für vorbildliches Verhalten 3 4.41%
03 - Freispruch in allen Punkten (ohne Belobigung und so ...) 2 2.94%
04 - Freispruch - aus Mangel an Beweisen. In dubio pro reo 4 5.88%
05 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, ___ Sozialstunden ableisten 6 8.82%
06 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, Geldstrafe - ___ Tagessätze 3 4.41%
07 - Schuldspruch - "Erwachsenenstrafrecht", MEHR Sozialstunden ableisten 8 11.76%
08 - Schuldspruch - Geldstrafe. ___ Tagessätze 21 30.88%
09 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate 7 10.29%
10 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung + Geldstrafe ___ Monate/___ Tagessätze 5 7.35%
11 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe OHNE Bewährung - ___ Monate (Jahre?? ) 1 1.47%
12 - mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt 3 4.41%
Teilnehmer: 68. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 20.02.2015, 11:47   #21
Sorgnix
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Du wirst hier noch genau EINEN Beitrag zu Deinen persönlichen Befindlichkeiten absondern - und das ist dann der LETZTE in diesem Forum ...

... so ICH so etwas mache, dann hat das was mit Forenpolitik zu tun. Als Admin darf man das eher bzw. ist beinahe gezwungen, sich zu div. Auswüchsen zu positionieren. Du als "Fußvolk", mit Deiner Vita, solltest Dir das verkneifen.


Ansonsten baust Du Dir vielleicht ne eigene Plattform. Da kannst Du machen was Du willst - mußt nur aufpassen, das Du Dich nicht selber rausschmeißen mußt ...

letztmaligwarnend
Jörg
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Alt 20.02.2015, 12:52   #22
Drusus
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Was kriegt eigentlich der Gewinner dieses netten Tippspiels?

Vieleicht die silberne Salatschüssel am Band?

Viele Grüße,
Günter
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Quis custodiet ipsos custodes?
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Alt 20.02.2015, 12:57   #23
Lucius
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Ein handsigniertes Poster von Benny,auf dem er vor seiiinem Schaaatzz breit lächelt...
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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.

Geändert von Lucius (20.02.2015 um 13:13 Uhr).
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Alt 20.02.2015, 13:41   #24
Donnerstag
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Ohne mich jetzt wirklich mit der Materie befasst zu haben geht es doch um einen Strafprozess? Wie kann da die Klage lauten - Unterschlagung, alles andere ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich das richtig verstanden habe?

Unterschlagen kann man nur etwas was jemanden gehört, nichts herrenloses.
Wenn der Verteidiger auf Draht ist, und argumentiert, die Ermittlung des Besitzers, egal ob Land, Bund oder Grundstückseigentümer zog sich, dann halte ich den Freispruch nicht für ausgeschlossen - was die Unterschlagung betrifft.
Im Zweifel für den Angeklagten.

Zum Straftatbestand der Unterschlgung gehört lt. Wiki auch "Auf der anderen Seite wird vertreten, dass es sich um ein äußerlich eindeutig als Zueignungshandlung erkennbares Verhalten handeln muss, z. B. durch Veräußerung oder Ableugnen des Besitzes." Und das ist nicht gegeben, im Gegenteil - deshalb Unterschlagung im rechtlichen Sinne - nein - wenn das die Klage sein sollte, dann ist Freispruch meine Prognose.
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Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

Otto Von Bismarck
Donnerstag ist offline  
Alt 20.02.2015, 13:49   #25
BastiSDL
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Sinnloser Thread.
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Es ist gut, daß die Menschen unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn wenn sie es täten, glaube ich, gäbe es eine Revolution noch vor morgen früh.
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BastiSDL ist offline  
Alt 20.02.2015, 14:06   #26
Sorgnix
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@Donnerstag: Stimmt!!

... aber wir sind ja hier alle nur juristische Laien ...


Herrenlos?
... wie wird das aber mit Bezug zum DSchG gesehen, wo sich der Staat zum Eigentümer von Bodenfunden erklärt. Sind die dann noch "herrenlos" - oder hat es einen Eigentümer??
Da wird man sich dann wohl die Köpfe wegen einschl... ähh, martern ...

Zueignungshandlung?
... ja, am Ende wird er für die 9-Monatige Aufbewahrung des Schatzes noch ne Rechnung stellen. Die Kosten hat sich das Fundbüro ja gespart ...
DAS ist halt auch eine Frage, deren Klärung brennend interessiert.
Ich habe nirgends so etwas wie verbindliche Fristen für die Abgabe oder Meldung von Funden gefunden.
Gelten 9 Monate als "zulässig", "im Rahmen des Üblichen" - oder gelten die schon als "indirekte Zueignung"?

... und ein Finder ist nicht verpflichtet, den Grundstücksbesitzer zu ermitteln. Das ist nicht seine vorrangige Aufgabe im Fundfall. Er unterliegt der Abgabepflicht eines Fundes nach § 967 BGB ...


=> Fundbüro

=> Fundrecht

=> Unterschlagung

=> BGB §§ 965 ff


... und da jetzt durchzusteigen, welcher § in welchen mit reingreift, was wie zu verstehen oder auszulegen ist, da werden die vor Gericht sicher nicht in 2 Stunden mit durch sein ...

Wie gesagt, in die Argumentation spielt sicher auch die Vorgeschichte bzw. einige vorher gemachte Funde mit rein ...

Es gibt "Musterurteile", die behandeln ähnliche Fälle - dieses Urteil wird ein neues "Musterurteil" sein.
Da werden sich für viele Experten einige dauernd gestellte Fragen von selbst beantworten


Dazu:
... wir TIPPEN hier auf ein Urteil - nach jeweiligem Rechtsverstand.
Das Urteil SPRECHEN tun andere, deren Beruf das ist


Gruß
Jörg
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Alt 20.02.2015, 14:23   #27
BastiSDL
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
Ich habe nirgends so etwas wie verbindliche Fristen für die Abgabe oder Meldung von Funden gefunden.
Weil es die nicht gibt.
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BastiSDL ist offline  
Alt 20.02.2015, 14:41   #28
Sorgnix
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Die gibt es sicher!
... in div. Urteilen, wo sie in Urteilsbegründungen dann erwähnt werden, in Kommentaren zu Rechtsvorschriften und sonstwo - was in der Praxis als "angemessen", "zeitnah" oder "umgehend" zu werten ist.

Das gibt´s für jeden Bereich, Hinweis- und Meldefristen. Egal ob Baupfusch, Lieferfristen, Vertragswesen - man muß nur Zugriff auf die Datenbanken haben ...

Und sollte es das für diesen Bereich nicht geben - ab dem 26. wird es dann wohl erklärt sein.


Wie Du sicher weißt:
... das zusätzliche Regelwerk für Bauverträge, die VOB - Verdingungsordnung für Bauleistungen - das ist ein kleines Buch mit knapp 600 Seiten.
... die erläuternden Kommentare und Anwendungshinweise, die füllen REGALREIHEN!
Dito gilt ja auch für´s BGB - und alle anderen Gesetze.
Deshalb ist das für Laien ja etwas schwierig ...


Gruß
Jörg
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Geändert von Sorgnix (20.02.2015 um 14:53 Uhr).
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Alt 20.02.2015, 16:51   #29
Sparus
Ratsherr

 
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Hallo, ich tippe auf ein Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung. Tatbestandlich dürfte eine Unterschlagung vorliegen, da er sich die Fundstücke zueignete, indem er rund neun Monate diese im uneigeschränkten Besitz hatte. Das reicht mit Sicherheit für die Annahme einer Zueignung aus. Die Abgabe des Fundes kann sich daher nur auf das Strafmaß auswirken.
Für seine Einlassung - er habe erst spät den Wert erkannt - wird er einen Zuschlag erhalten, denn das Gericht läßt sich ungern für blöd verkaufen. Einen weiteren Zuschlag wird er für seinen (derzeitigen) Internetauftritt erhalten, da dieser jegliche Einsicht in die Tat vermissen läßt.
Das Strafmaß läßt sich ohne weiteres mit dem hohen Wert und der notwendigen Abschreckungswirkung auf Dritte begründen.
Jugendstrafe scheidet aus, da er fast volljährig war.
Hätte er sich nach der Tat anders verhalten, wäre er m. E. mit eine geringen Sanktion nach Jugendstrafrecht (Freizeitarbeit etc.) davongekommen.
Sein nachträgliches Verhalten ist sowas von ungeschickt und entweder hört er nicht auf seinen Anwalt oder aber, es war m.E. keine besonders gute Wahl.
Besonders dumm ist noch sein Aufruf zum Gerichtstermin zu erscheinen. Damit schafft er es, dass dem Gericht doch gar nichts anderes übrig bleibt als den Hammer zu schwingen.

Merke: Jeder Richter möchte - bei entsprechender Sachlage -einen reuevollen Angeklagten sehen. Wer bei aussichtsloser Rechtslage noch eine große Klappe hat, der bekommt halt noch etwas dazu. Bin gespannt. Sparus
Sparus ist offline  
Alt 20.02.2015, 16:57   #30
Caddy-
Bürger

 
Registriert seit: Mar 2014
Ort: MV
Beiträge: 115

Sparus, das ganze kann aber auch geschickt zusammengefädelt sein und sein Anwalt plädiert auf "Schuldunfähigkeit".
Caddy- ist offline  
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Stichworte
barbarenschatz, debakel, powerdödel, rülzheim, speyer


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