08.02.2020, 20:57 | #31 |
Heerführer
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Also wenn ich illegal, in zum Beispiel eine Bank eindringe, dort ein Bankschließfach aufbreche und den Inhalt an mich nehme, darf ich die Hälfte des Wertes behalten wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann?
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08.02.2020, 21:37 | #32 |
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Mal andersrum gefragt,Swen.......Wenn ich mir in meine Mietwohnung einen Tresor einmauere,muß ich dann meinem Vermieter die Zahlenkombination mitteilen? Durch den Einbau wird er ja Eigentümer des Safes.Und ich muß ihm ja ermöglichen,nach meinem Ableben an den Inhalt zu gelangen.
Verweigere ich die Kombination...darf er mich verklagen,da er sonst gezwungen ist sein Eigentum zu beschädigen. Mal ehrlich.....Das Landvogtdenken des Spätmittelalters ist überholt.Heute haben wir Pflichten,aber auch Rechte. Wenn ich mir goldene Wasserhähne anbaue,gehören die nicht meinem Vermieter.Ihm gehören die Alten,die ich wieder anbaue wenn ich ausziehe.
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08.02.2020, 21:45 | #33 |
Heerführer
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... Aber ohne Zustimmung des Vermieters baust du keinen Safe in die Wand. Falls du die Erlaubnis dazu bekommst, teilst du natürlich keine Kombinationen mit und hinterlegst auch keinen Schlüssel beim Vermieter. Was soll das denn?
Solltest du wirklich für die Zeit nach deinem Ableben vorsorgen wollen, packst du den Code/Zweitschlüssel in dein Testament und hinterlegst selbiges kostenlos beim Amtsgericht. So, und jetzt war genug Bürokratie! |
09.02.2020, 17:59 | #34 |
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Das ist so ein Schrödingers Katzenkiste-Spiel.
Müsste nicht der Eigentümer den Inhalt benennen können, um Besitzansprüche glaubhaft zu machen? Als ich den verlorenen Rucksack meiner Tochter beim Schulbusunternehmen abholen wollte, musste ich auch den Inhalt beschreiben, um mich als Eigentümer zu legitimisieren...
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09.02.2020, 18:05 | #35 | |
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Zitat:
Vor ein paar Jahren wurde in einem Haus mal ebendieser Topf gefunden. Die Münzen waren von 1700schlagmichtot. Der Hausbesitzer pochte darauf, dass das Haus seit 500 Jahren bewiesenermaßen nahtlos in Familienbesitz war, der Verberger ein Urahn und er somit der legitime Besitzer. Nutzte ihm nichts, es sollte das Schatzregal greifen. Ging durch mehrere gerichtliche Instanzen und war auch Thema (hier?) im Forum.
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09.02.2020, 21:46 | #36 |
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Deutsches Recht - schweres Recht ...
Zauberwort für Lucius` Beispiel: Münzschatz von Dreißen. Es wären übrigens 3 (DREI!!) Töpfe, die da im Keller eingemauert waren ... Blöd ist halt, wenn zum "normalen" Fundrecht noch das Denkmalrecht eingreift. Im Normalfall gilt aber immer: - Eigentümer oder Erben im Fall "einfacher Fund", (Ex-)Besitzer ermittelbar - Eigentümer + Finder - Schatzfund von "vergessener" Sache - Staat + Eigentümer + Finder - Schatzfund gem. "kleinem Schatzregal" - Staat allein - Schatzregal in schlimmster Auslegung (BW und Fünfostland) : ungefähre Zusammenfassung : Es gibt natürlich immer noch genügend weitere Grauzonen und Spielräume in der Auslegung ... Man erinnere sich z.B. an: - Fund in Kamin von gekauftem Haus - Fund von Gold hinter der Gartenmauer - Haus ohne Erben - Goldbarren aus Teich - Touri-Fund beim Baden - etc. Eigentlich alles hier im Forum mit schöner Regelmäßigkeit durchgekaut. ... mit immer denselben Ratschlägen von Anhängern aller Seiten, wie Grundgütig und Ehrlich, Flexibel in der Auslegung, Uneigennützig, Eigennützig, Hinterhältig - und Naiv ... Der übliche Spiegel der Gesellschaft halt ... Gruß Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
15.06.2020, 22:13 | #37 |
Bürger
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Bleibt noch anzumerken, dass es sich bei dem Tresorschloss auf dem Bild am Anfang um ein Doppelbart-Chubschloss handelt.
So ein Schloss hat auf jeder Seite 6 Schließbleche (Fallen) die auf genau die richtige Höhe zeitgleich angehoben werden müssen. Eine zerstörungsfreie Öffnung ohne Schlüsselist nahezu ausgeschlossen oder enorm Zeit- und Arbeitsaufwändig. Kannst ja mal die Lockpicker fragen. Bei denen war ich mal in Hamburg zu Gast. Geändert von Limbo52 (15.06.2020 um 22:14 Uhr). Grund: Ergänzung |