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#31 |
Admin
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![]() ![]() ... das macht ja auch nix! ![]() Was nutzten hier jetzt Dutzende eigene Rechtsauslegungen bzw. Erklärungen. Die Verbindliche bekommen wir irgendwann, wenn entweder das halbe Jahr Wartezeit rum ist - oder das Problem anderweitig gelöst wurde ![]() Auf jeden Fall ist und bleibt es interessant! Abwarten! Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) Geändert von Sorgnix (06.10.2015 um 21:01 Uhr). |
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#32 | |
Heerführer
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Zitat:
eine verlorene sache ist besitzlos aber nicht herrenlos. ändert aber nichts am beispiel. das verbergen einer sache macht diese nicht herrenlos (ist immer noch dein eigentum) sondern nur besitzlos. verloren heisst im rechtskontext NICHT, dass man diese sache irgendwie geartet wirklich verlieren muss im sinne aus der tasche fallen etc ...verloren heisst im rechtskontext: "Eine Sache ist dann verloren, wenn sie nicht herrenlos, aber besitzlos ist." .. daher kann auch ein absichtliches verbergen (in diesem fall mit anschliessenden vergessen) eine "Fundsache" darstellen. @jörg: wir reden ja grad nicht über den ausgang dieser sache (den werden wir natürlich erfahren) sondern cremer hat verständnisprobleme, warum eine selbst verbuddelte sache eine fundsache sein kann.
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Gruss Matthias |
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#33 |
Landesfürst
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Hier etwas aus juristischer Sicht:
"Ein Fall für Rechtsgelehrte" -Die Rechtslage im Fund um den Goldschatz in Passau ist schwierig. Ein Besitzer ist bislang noch nicht in Sicht. -Das Grundstück des Juweliers hat nach seinem Tod mehrmals den Besitzer gewechselt, was die Frage, wem das Gold gehört, erheblich erschwert. -Strittig dürfte auch die Frage sein, ob den Bauarbeitern, die das Gold geborgen haben, ein Finderlohn von drei Prozent zusteht. Quelle: www.sueddeutsche.de |
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#34 |
Heerführer
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Themenstarter
Da ich dass nicht weiter verfolgt hatte, weiß ich nicht inwiefern das nun schon bekannt ist, aber es gibt "neues":
Nicht wirklich neu, denn der Artikel ist vom 01. Juli ![]() Vom Verstecker des Schatzes gibt es keine Erben mehr, der Finder und der aktuelle Besitzer des Grundstücks hat also Grund zur Freude. ![]() http://www.br.de/nachrichten/niederb...assau-100.html |
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#35 | ||
Heerführer
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Themenstarter
Zitat:
Das hier ist wohl das aktuellste, es heißt also warten. ![]() Zitat:
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#36 |
Admin
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Danke!!
![]() netter Ausgang der Sache ![]() Danke Jörg
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#37 |
Heerführer
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welcher ausgang? da gibt es noch keinen ausgang?
im moment ist alles beim alten. man versucht einen möglichen erben ausfindig zu machen (und hat da kaum noch zeit! siehe 6 monats regel) nach den 6 monaten bleibt es eine juristische spielerrei, ob es als schatzfund (50% finder, 50% grundstückseigner) oder als fundsache (nach 6 monaten gehen 100% an finder) gewertet wird.
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Gruss Matthias |
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#38 |
Admin
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![]() upps. Sorry, ich hab die verlinkten Beiträge in der verkehrten Reihenfolge, ohne aufs Datum zu schauen, gelesen ... ![]() und beim aktuellen Bericht hab ich mich mehr auf den Goldbarren aus dem See konzentriert, dessen Schicksal ja mittlerweile geklärt ist - er fehlt scheinbar niemandem, ist auch keiner Straftat zuzuordnen. Mir prägte sich halt der Satz ein "keine Erben vorhanden bzw. ermittelbar" ... ![]() der Millionenfund? ... nun, das Grundstück hat den Besitzer gewechselt. Jetzt noch Testamente und Altverträge zu prüfen halte ich wieder für Unsinn. Aber es geht halt um Geld - und da entwickeln alle Begehrlichkeiten ... Für mich ist die erste Frage: Es müßte 100 %ig geklärt sein, daß das Gold wirklich dem Juwelier gehörte. Wenn das möglich ist, kann man ja wg. mir Verträge wälzen. Was aber, wenn der Nachweis nicht 100 % erbracht werden kann?? Bei "Schwarzgeld" ist das ja auch immer so eine Sache ... ... die Chance für den aktuellen Grundstückseigentümer. Dann ist es doch wieder "Herrenlos". Man gut, daß es nicht IM Haus versteckt war ... Bei "Draußen" hat man halt Deutungsmöglichkeiten ... Wie sieht das denn sonst mit den üblichen Risiken beim Grundstückskauf aus?? Ne zünftige Altlast, da hat man ruck-zuck das alleinige Eigentum dran erworben, da besteht kein Alteigentümer auf seine Eigentumsrechte ... Da sind alle Ansprüche erloschen, die Firmen nicht mehr existent, die Ex-Gesellschafter ausgeschieden. Niemand mehr Zuständig. Und kaum, daß da noch ne Goldader unter dem Möhrenbeet verläuft, war das mit dem Verkauf alles gar nicht so gemeint ... ![]() ... sonst könnte sich am Ende ja jeder irgend ne Besitzlegende der ferneren Vergangenheit zurechtschustern, um gar in den Besitz des Barbarenschatzes oder der Himmelsscheibe zu kommen ... ![]() ![]() Gruß Jörg
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#39 | |
Heerführer
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Zitat:
insofern spielen die grundstücksrechte erstmal eine untergeordnete Rolle. Interessant ist dieser Fall all mal (rechtlich) da er eben auf genau 2 arten geregelt werden kann: 1. Fundsache Der Schatz ist eine Fundsache und der wirkliche Besitzer muss innerhalb von 6 Monaten seine Besitzansprüche melden. Tut er dies nicht, geht die Fundsache in das eigentum des FINDERS über ( Grundstückseigentümer hat pech) 2. Schatzfund Der Schatz wird auch als Schatzfund gewertet (eben weil es vlt. keine Erben gibt bzw. nachfolgend berechtigte) dann würde dem Finder 50% und dem Grundstückseigentümer 50% zustehen (da Bayern) ne kleine Möglichkeit 3 gibts noch: soweit ich mich erinnere fällt dem Staat ein Erbe zu wenn es niemand beansprucht oder es keinen mehr gibt. (da bin ich mir grad aber nciht sicher). insofern könnte evtl. der Staat sagen "ich bin der eigentümer und beanspruche ihn" .. allerdings muss auch das in 6 monaten passieren allerdings bezweifel ich rechtlich die möglichkeit des erbes (sowohl punkt 1 als auch 2) einfach schon aufgrund anderer fälle. da hat z.b. einer mal in seinem elternhaus (schon immer im besitz der familie!!) einen münzschatz gefunden (in einer mauer) und musste diesen dank schatzregal abgeben, da hier nicht der erbefall eintrat! (warum auch immer). ich tippe auf 50/50 reglung und alle sind glücklich.
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Gruss Matthias |
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#40 |
Landesfürst
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Passauer Goldschatz wird aufgeteilt
"Der vor einem Jahr bei Bauarbeiten entdeckte Passauer Goldschatz wird aufgeteilt. Die drei Anspruchssteller hatten sich bereits im Dezember geeinigt. Das teilte die Stadt Passau am Freitag mit. Wie die „Passauer Neue Presse“ (Freitag) berichtete, handelt es sich um eine Verwandte des verstorbenen Goldeigentümers, den ehemaligen sowie den aktuellen Grundstückseigentümer. Der Schatz soll rund eine Million Euro wert sein.
Die Bauarbeiter, die das Gold im Juni 2015 auf dem Grundstück gefunden hatten, sollen laut dem Bericht einen Finderlohn in Höhe von 50 000 Euro bekommen. Sie müssen sich allerdings noch mit der Herausgabe des Goldschatzes einverstanden erklären. Der ursprüngliche Besitzer soll ein Juwelier gewesen sein, der das Gold vor vielen Jahren vergraben hatte." Quelle: Münchener Merkur PNP |
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