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Umfrageergebnis anzeigen: Welches Urteil erwartet den Finder des Barbarenschatzes? | |||
01 - Einstellung des Verfahrens | 5 | 7.35% | |
02 - Freispruch 1. Klasse - samt Belobigung für vorbildliches Verhalten | 3 | 4.41% | |
03 - Freispruch in allen Punkten (ohne Belobigung und so ...) | 2 | 2.94% | |
04 - Freispruch - aus Mangel an Beweisen. In dubio pro reo | 4 | 5.88% | |
05 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, ___ Sozialstunden ableisten | 6 | 8.82% | |
06 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, Geldstrafe - ___ Tagessätze | 3 | 4.41% | |
07 - Schuldspruch - "Erwachsenenstrafrecht", MEHR Sozialstunden ableisten | 8 | 11.76% | |
08 - Schuldspruch - Geldstrafe. ___ Tagessätze | 21 | 30.88% | |
09 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate | 7 | 10.29% | |
10 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung + Geldstrafe ___ Monate/___ Tagessätze | 5 | 7.35% | |
11 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe OHNE Bewährung - ___ Monate (Jahre?? ) | 1 | 1.47% | |
12 - mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt | 3 | 4.41% | |
Teilnehmer: 68. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen | Ansicht |
20.02.2015, 22:29 | #41 |
Heerführer
Registriert seit: Aug 2005
Ort: München, Bayern
Detektor: Goldmaxx, was sonst?? ;)
Beiträge: 3,464
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Irgendwie fast schade, weil mich interessiert hätte, was er mit dieser wirren Aussage nun wieder gemeint hat.
Jetzt mal ganz unabhängig von der Diskussion über andere Foren, die hier zu recht unterbleiben sollte. Caddy (*) kann doch nicht wirklich der Meinung sein, dass im Benny-Fall irgendwelche Leute aufgrund von Forenaussagen (z.B. Beifallsbekundungen, falschen Gesetzes-Auslegungen etc.) mit zur Verantwortung gezogen werden können? Oder wie könnte das gemeint sein? Viele Grüße, Günter (*) warum muss ich nur immer an diesen Klassiker aus meiner Jugend denken? http://ecx.images-amazon.com/images/I/51E211PEYFL.jpg
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Quis custodiet ipsos custodes? |
20.02.2015, 22:57 | #42 |
Heerführer
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Berlin
Detektor: Augen, Ohren, Nase und Verstand
Beiträge: 3,172
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Wenn die Anklage einen Verstoß gegen das DschG vorsieht dann dürfte das doch eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit sein. Und dürfte dann auch eigentlich nur mit einem Bußgeld bestraft werden. Somit fällt Freiheitsstrafe ja schon mal raus...
Aber genau wissen wir das dann vielleicht wenn das Urteil gesprochen wurde. Dann wäre eine Diskusion dazu sinnvoller als vorher schon zu spekulieren...
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______________ mfg Swen 2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler... |
21.02.2015, 00:20 | #43 |
Bürger
Registriert seit: Oct 2013
Ort: Bayern
Beiträge: 140
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Tagessätze bei einem Verkäufer glaube ich nicht. Da steckt zu wenig Geld dahinter. Im übrigen denke ich dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, und dann eine bestimmte Anzahl an Sozialstunden ableisten muß.
Das Einzige was ihm gefährlich werden kann ist dass er bereits jetzt mit seinem Shop aus der "Tat" einen Vorteil erzielt. Das sehen Richter gar nicht gern. |
21.02.2015, 07:24 | #44 |
Heerführer
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Ort: Annaburg;Sachsen-Anhalt
Detektor: http://www.Rutus.de
Beiträge: 5,357
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Ähh-sag das nicht.Die Tagessätze sind 1/30 deines Nettoeinkommens,wenn er bloß auf 400,-€-Basis arbeitet,sinds halt nur rund 10 €/Tagessatz. Es geht hier weniger um die Einnahmen für den Staat als für die Gerechtigkeit der Strafe bei unterschiedlichen Einkommen.
Meines Wissens kann man Tagessätze auch zu 30€-Sätzen absitzen,bei freier Kost und Logis...
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ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen. |
21.02.2015, 08:49 | #45 | |
Admin
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Beiträge: 24,941
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ein wenig Öl ins Feuer gieß ...
ich sprach schon weiter oben darüber, deutete in der Vergangenheit dieses und jenes an ...
Es gibt ein SEHR interessantes Musterurteil zu gerichtlich nachgewiesenen Fundunterschlagungen im archäologischen Sektor. Das wurde hier meiner Erinnerung nach auch schon behandelt. => http://www.dnk.de/_uploads/beitrag-p...67c2d29ef4.pdf ... andernorts war das natürlich auch Thema - wie auf so ziemlich jeder Seite zum Hobby. Wenn die einen hier Links zu schatzsucher.org setzen (und dürfen!), erlaube ich mir, einen Link in ein anderes Forum zu setzen. Detektorforum. ... meinen Text von dort kopiere ich hier einfach gleich rein. => http://www.detektorforum.de/smf/rech...;msg878626#new Zitat:
So. ... und jetzt schön auf der Grundlage von Fakten weiter argumentieren, die persönliche Schiene bitte rauslassen Danke Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
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21.02.2015, 09:52 | #46 |
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Reinen Wein einschenken?
Nüchtern betrachtet,steht nicht mehr im Raum als die besagte "Unterschlagung"! Ob das jetzt eine unbrauchbare zerbrochene römische Fibel ist,oder jetzt eben dieser Barbarenschatz. http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...32&postcount=6 |
21.02.2015, 10:20 | #47 |
Admin
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Hey,
neben dem Video ist ja auch die Verlegung der Hauptversammlung per Film angekündigt Meine Güte, das der Schuß mal nicht nach hinten losgeht ... egal ob "zerbrochene Fibel oder Barbarenschatz"?? In Deinem Video wird grad ein Wert von bis zu 500.000,-- € genannt. Andere sprachen schon von ner Million ... Egal. ... aber gib mal die 500.000,-- als Streitwert bei http://www.prozesskostenrechner.de/ ein ... So der Streitwert auch in der Region angesiedelt ist (!!!!) Das weiß KEINER, so lange die Klageschrift nicht bekannt ist! auf jeden Fall ein etwas heftiger Betrag ... => den die unterliegende Prozeßpartei aufgebrummt kriegt. Es sei denn, man vergleicht sich. Dann wird´s "nur" die Hälfte ... J.
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
21.02.2015, 10:48 | #48 |
Ratsherr
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Hallo Sorgnix, hier geht es aber nur um das Strafverfahren und dies ist streitwertunabhängig und die Gerichtsgebühren sind noch tragbar...
Bei einer Verurteilung hat ein Angeklagter aber alle Verfahrenskosten zu tragen. Dies beinhaltet nicht nur seine Verteidigerkosten sondern alle Zeugengebühren incl. Fahrtkosten bzw. Hotelkosten etc. auswärtiger Zeugen, was richtig teuer werden kann. Besonders teuer wird es allerdings, wenn noch Sachverständigengutachten beauftragt wurden. Auch diese Kosten hat der Verurteilte zu erstatten. Ich hatte übersehen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat bereits über 21 war, damit ist es aber mit einer Bestrafung nach Jugendrecht essig. Ich kann dem Angeklagten nur raten, dass er sich die Beiträge hier alle mal durchliest und sein - wohl beabsichtigtes - Auftreten in der Hauptverhandlung überdenkt. Sparus |
21.02.2015, 12:05 | #49 | |
Heerführer
Registriert seit: Aug 2005
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Detektor: Goldmaxx, was sonst?? ;)
Beiträge: 3,464
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Zitat:
Ich denke, da käme mehr als 1 Million zusammen – schon allein, weil dieser Fund mittlerweile einen "Mel Fisher Effekt" genießt. Angeblich hat man ja auch immer noch nicht alle Stücke des Schatzes zu sehen bekommen. Weiß jemand mehr darüber? Viele Grüße, Günter
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21.02.2015, 14:36 | #50 |
Admin
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