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Umfrageergebnis anzeigen: Welches Urteil erwartet den Finder des Barbarenschatzes?
01 - Einstellung des Verfahrens 5 7.35%
02 - Freispruch 1. Klasse - samt Belobigung für vorbildliches Verhalten 3 4.41%
03 - Freispruch in allen Punkten (ohne Belobigung und so ...) 2 2.94%
04 - Freispruch - aus Mangel an Beweisen. In dubio pro reo 4 5.88%
05 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, ___ Sozialstunden ableisten 6 8.82%
06 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, Geldstrafe - ___ Tagessätze 3 4.41%
07 - Schuldspruch - "Erwachsenenstrafrecht", MEHR Sozialstunden ableisten 8 11.76%
08 - Schuldspruch - Geldstrafe. ___ Tagessätze 21 30.88%
09 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate 7 10.29%
10 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung + Geldstrafe ___ Monate/___ Tagessätze 5 7.35%
11 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe OHNE Bewährung - ___ Monate (Jahre?? ) 1 1.47%
12 - mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt 3 4.41%
Teilnehmer: 68. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 20.02.2015, 22:29   #41
Drusus
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Irgendwie fast schade, weil mich interessiert hätte, was er mit dieser wirren Aussage nun wieder gemeint hat.

Jetzt mal ganz unabhängig von der Diskussion über andere Foren, die hier zu recht unterbleiben sollte. Caddy (*) kann doch nicht wirklich der Meinung sein, dass im Benny-Fall irgendwelche Leute aufgrund von Forenaussagen (z.B. Beifallsbekundungen, falschen Gesetzes-Auslegungen etc.) mit zur Verantwortung gezogen werden können? Oder wie könnte das gemeint sein?

Viele Grüße,
Günter

(*) warum muss ich nur immer an diesen Klassiker aus meiner Jugend denken? http://ecx.images-amazon.com/images/I/51E211PEYFL.jpg
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Alt 20.02.2015, 22:57   #42
Brainiac
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Wenn die Anklage einen Verstoß gegen das DschG vorsieht dann dürfte das doch eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit sein. Und dürfte dann auch eigentlich nur mit einem Bußgeld bestraft werden. Somit fällt Freiheitsstrafe ja schon mal raus...
Aber genau wissen wir das dann vielleicht wenn das Urteil gesprochen wurde. Dann wäre eine Diskusion dazu sinnvoller als vorher schon zu spekulieren...
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2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...
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Alt 21.02.2015, 00:20   #43
flumi
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Tagessätze bei einem Verkäufer glaube ich nicht. Da steckt zu wenig Geld dahinter. Im übrigen denke ich dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, und dann eine bestimmte Anzahl an Sozialstunden ableisten muß.
Das Einzige was ihm gefährlich werden kann ist dass er bereits jetzt mit seinem Shop aus der "Tat" einen Vorteil erzielt. Das sehen Richter gar nicht gern.
flumi ist offline  
Alt 21.02.2015, 07:24   #44
Lucius
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Ähh-sag das nicht.Die Tagessätze sind 1/30 deines Nettoeinkommens,wenn er bloß auf 400,-€-Basis arbeitet,sinds halt nur rund 10 €/Tagessatz. Es geht hier weniger um die Einnahmen für den Staat als für die Gerechtigkeit der Strafe bei unterschiedlichen Einkommen.
Meines Wissens kann man Tagessätze auch zu 30€-Sätzen absitzen,bei freier Kost und Logis...
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Alt 21.02.2015, 08:49   #45
Sorgnix
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Talking ein wenig Öl ins Feuer gieß ...

ich sprach schon weiter oben darüber, deutete in der Vergangenheit dieses und jenes an ...

Es gibt ein SEHR interessantes Musterurteil zu gerichtlich nachgewiesenen Fundunterschlagungen im archäologischen Sektor.
Das wurde hier meiner Erinnerung nach auch schon behandelt.


=> http://www.dnk.de/_uploads/beitrag-p...67c2d29ef4.pdf


... andernorts war das natürlich auch Thema - wie auf so ziemlich jeder Seite zum Hobby.

Wenn die einen hier Links zu schatzsucher.org setzen (und dürfen!), erlaube ich mir, einen Link in ein anderes Forum zu setzen. Detektorforum.
... meinen Text von dort kopiere ich hier einfach gleich rein.


=> http://www.detektorforum.de/smf/rech...;msg878626#new
Zitat:
... hochinteressant, WER denn zu diesen Musterurteilen so alles mitdiskutiert hat ...

Und vier Monate später sich ein ähnliches Ei ins Nest gelegt hat ...


Die Lektüre der beiden Fälle ist nicht uninteressant.
vor allem, was das Strafmaß angeht.
Fall 2 (ab Seite 6, unten) hat hierbei wohl besondere Brisanz, da im Nachbargerichtsbezirk von Speyer abgehandelt, und der Kläger das LDA Speyer war ...
Schon allein die ersten beiden Absätze wecken da Erinnerungen bzw. deuten Ähnlichkeiten an ...

Natürlich ist das nicht direkt vergleichbar - aber die Urteilssprüche zeigen doch Tendenzen, in welchem Rahmen sich ein Strafmaß am 25.02. (oder später) bewegen könnte.
Sekt oder Selters?
Bau auf Bewährung, Geldstrafe, Freispruch, Finderlohn??
Hier wird wohl jetzt zu verstehen sein, weshalb es bei der nächstwöchigen "Hauptversammlung" nicht in erster Linie um so "Lapalien" wie Ordnungswidrigkeiten geht, wo sich div. Forenrechtsexperten schon genüßlich auf die Schenkel klopften. Hier geht´s u härtere Sachen.


=> Eine Fundunterschlagung hat man natürlich erst begangen, wenn das Gericht einem diese durch Urteil auch bestätigt hat!
Die Möglichkeit des Freispruchs steht da natürlich auch noch im Raum!


Selbstverständlich hat sich die halbe Forenwelt schon ein eigenes Urteil zum Vorgang gebildet. Egal, zu welcher Seite sich die Waagschale von Justizia auch neigt ...
... die andere Hälfte, die sich noch kein Urteil gebildet haben und die, die ihres vielleicht nochmal überprüfen wollen, die können dieses jetzt ja gern noch einmal lesen.


SELBSVERSTÄNDLICH bin ich mir der Tatsache bewußt, daß der ein oder andere bzw. gar ganze Foren ( ) mich jetzt für den Oberar... halten (so ich nicht eh schon dazu erklärt wurde) Das macht aber nix. Kann nich mit leben ...

Hier geht es doch mehr darum, allen ein klein wenig mehr Info geben. Auch wenn jetzt für den einen oder anderen "zu detailliert" ...

Wer der Meinung ist, daß das hier jetzt in Richtung "Denunziation" geht, der möge sich in seiner Einstellung wg. mir bestätigt fühlen.
Ich halte es allerdings für etwas blauäugig anzunehmen, daß DAS HIER den direkt Beteiligten nicht längst bekannt sein sollte ...

- Die Urteile sowieso. Dem Anwalt wie dem Staatsanwalt. Dem Richter dazu - denn das ist deren BERUF.
- Und das der Angeklagte Kenntnis davon hat?
Nun, so sein Anwalt auf Zack ist, sollte er darauf vorbereitet sein ...
Und da ja scheinbar auch die Foren schon im Vorfeld "ausgewertet" wurden, spätestens doch aber nach dem "Fund", dürfte dies auch einem Staatsanwalt längst bekannt sein. Und sei es, weil es ihm "zugetragen" wurde ...


Aus diesem Grund kommt dieser Kommentar auch erst jetzt, "spät", kurz vor "Highnoon" ...
Falls es eine Partei nicht wußte, herrscht nun wieder Chancengleichheit.
Kann sich jeder halt die letzten beiden Tage (ab Montag - wir haben ja Wochenende ...) noch entsprechend vorbereiten


... und falls es dem Anwalt vom Schatzfinder NICHT bekannt sein sollte, so sollte sein Mandant ihm da vielleicht zur Sicherheit noch schleunigst reinen Wein einschenken. Im eigenen Interesse ...

Am Fall selbst ändert das natürlich nichts - aber in der Argumentation "Unwissenheit" etc. ...


Gruß
Jörg

So.
... und jetzt schön auf der Grundlage von Fakten weiter argumentieren, die persönliche Schiene bitte rauslassen


Danke
Jörg
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(Heiner Geißler)
Sorgnix ist offline  
Alt 21.02.2015, 09:52   #46
sirente63
 
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Reinen Wein einschenken?
Nüchtern betrachtet,steht nicht mehr im Raum als die besagte "Unterschlagung"!

Ob das jetzt eine unbrauchbare zerbrochene römische Fibel ist,oder jetzt eben dieser Barbarenschatz.

http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...32&postcount=6
sirente63 ist offline  
Alt 21.02.2015, 10:20   #47
Sorgnix
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Hey,
neben dem Video ist ja auch die Verlegung der Hauptversammlung per Film angekündigt
Meine Güte, das der Schuß mal nicht nach hinten losgeht ...

egal ob "zerbrochene Fibel oder Barbarenschatz"??



In Deinem Video wird grad ein Wert von bis zu 500.000,-- € genannt.
Andere sprachen schon von ner Million ...
Egal.

... aber gib mal die 500.000,-- als Streitwert bei http://www.prozesskostenrechner.de/ ein ...

So der Streitwert auch in der Region angesiedelt ist (!!!!)
Das weiß KEINER, so lange die Klageschrift nicht bekannt ist!

auf jeden Fall ein etwas heftiger Betrag ...

=> den die unterliegende Prozeßpartei aufgebrummt kriegt.
Es sei denn, man vergleicht sich. Dann wird´s "nur" die Hälfte ...

J.
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Sorgnix ist offline  
Alt 21.02.2015, 10:48   #48
Sparus
Ratsherr

 
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Hallo Sorgnix, hier geht es aber nur um das Strafverfahren und dies ist streitwertunabhängig und die Gerichtsgebühren sind noch tragbar...
Bei einer Verurteilung hat ein Angeklagter aber alle Verfahrenskosten zu tragen. Dies beinhaltet nicht nur seine Verteidigerkosten sondern alle Zeugengebühren incl. Fahrtkosten bzw. Hotelkosten etc. auswärtiger Zeugen, was richtig teuer werden kann. Besonders teuer wird es allerdings, wenn noch Sachverständigengutachten beauftragt wurden. Auch diese Kosten hat der Verurteilte zu erstatten.

Ich hatte übersehen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat bereits über 21 war, damit ist es aber mit einer Bestrafung nach Jugendrecht essig.

Ich kann dem Angeklagten nur raten, dass er sich die Beiträge hier alle mal durchliest und sein - wohl beabsichtigtes - Auftreten in der Hauptverhandlung überdenkt.

Sparus
Sparus ist offline  
Alt 21.02.2015, 12:05   #49
Drusus
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
In Deinem Video wird grad ein Wert von bis zu 500.000,-- € genannt.
Andere sprachen schon von ner Million ...
Um den wahren Wert des Schatzes zu ermitteln, müsste man ihn wohl auf dem freien Markt anbieten und sehen, was Sammler bereit wären, dafür auszugeben.

Ich denke, da käme mehr als 1 Million zusammen – schon allein, weil dieser Fund mittlerweile einen "Mel Fisher Effekt" genießt.

Angeblich hat man ja auch immer noch nicht alle Stücke des Schatzes zu sehen bekommen. Weiß jemand mehr darüber?

Viele Grüße,
Günter
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Drusus ist offline  
Alt 21.02.2015, 14:36   #50
Sorgnix
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Zitat:
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... und jetzt schön auf der Grundlage von Fakten weiter argumentieren,
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Sorgnix ist offline  
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barbarenschatz, debakel, powerdödel, rülzheim, speyer


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