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Umfrageergebnis anzeigen: Welches Urteil erwartet den Finder des Barbarenschatzes?
01 - Einstellung des Verfahrens 5 7.35%
02 - Freispruch 1. Klasse - samt Belobigung für vorbildliches Verhalten 3 4.41%
03 - Freispruch in allen Punkten (ohne Belobigung und so ...) 2 2.94%
04 - Freispruch - aus Mangel an Beweisen. In dubio pro reo 4 5.88%
05 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, ___ Sozialstunden ableisten 6 8.82%
06 - Schuldspruch - nach Jugendstrafrecht, Geldstrafe - ___ Tagessätze 3 4.41%
07 - Schuldspruch - "Erwachsenenstrafrecht", MEHR Sozialstunden ableisten 8 11.76%
08 - Schuldspruch - Geldstrafe. ___ Tagessätze 21 30.88%
09 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate 7 10.29%
10 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung + Geldstrafe ___ Monate/___ Tagessätze 5 7.35%
11 - Schuldspruch - Freiheitsstrafe OHNE Bewährung - ___ Monate (Jahre?? ) 1 1.47%
12 - mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt 3 4.41%
Teilnehmer: 68. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 21.02.2015, 15:09   #51
Drusus
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Man wird ja noch fragen dürfen!

Ich meine damit auch nicht, dass noch was nicht abgegeben worden wäre, sondern dass noch nicht alle Stück fertig restauriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden seien. In diesem Fall müsste es doch vielleicht eine Aufstellung geben, denn die Gesamtmenge des Schatzes dürfte ja für die Verhandlung Beachtung finden.

Viele Grüße,
Günter
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Quis custodiet ipsos custodes?
Drusus ist offline  
Alt 21.02.2015, 19:25   #52
Donnerstag
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
Hey,
Million ...
Egal.

... aber gib mal die 500.000,-- als Streitwert bei http://www.prozesskostenrechner.de/ ein ... .
Strafprozess- Da gibt es keinen Streitwert


Die Gerichtskosten /Anwaltskosten richten sich nach dem Umfang der Verurteilung

Zitat:
Zitat von Sparus Beitrag anzeigen
Ich bin Strafrichter, sollen sich doch die Kollegen mit einem etwaigen Finderlohn rumschlagen.
Genau so, es geht nur um die Straftat als solches, alles andere ist in kein Straf sondern Zivilrecht und würde im Bedarfsfall gesondert verhandelt.

Was hier über Tagessätze u.s.w. steht, hat Lucius treffend beschrieben, es geht nur und ausschließlich um den erzieherischen Wert. Wenn der Staatsanwalt griffig ist und ein paar Erfolge notwendig hat, dann wird er auf das Verhalten nach Aufdeckung der Tat zurückkommen. Das könnte, wenn es denn überhaupt zu einer Verurteilung kommt, auf das Strafmaß Auswirkungen haben, aber nicht auf den Schuldspruch.

Die letzten Strafverfahren, bei denen ich hier vor Ort war, die zeichneten sich im allgmeinen durch einen Staatsanwalt aus, den ich als Schlaftablette bezeichnen würde, und eine Richterin, die knallhart urteilte.
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Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

Otto Von Bismarck

Geändert von Donnerstag (21.02.2015 um 19:36 Uhr).
Donnerstag ist offline  
Alt 21.02.2015, 19:45   #53
Sorgnix
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... also im Fall des Falles : noch ein Prozeß.

Danke für die Ausführungen!
Das in Zusammenhang mit "Streitwert" war mir nicht bekannt.
Ich dachte, der "Wert" der Sache umd die es geht ist damit identisch ...
... man lernt nie aus


Gruß
jörg
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(Heiner Geißler)
Sorgnix ist offline  
Alt 21.02.2015, 23:26   #54
DOC.ATX
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Beiträge: 21

Als Unjurist fehlt mir die Kenntnis um ein Urteil abzugeben. Mein Gefühl sagt mir das ich da hier nicht alleine bin. Andere Foren haben es auch nicht weiter gebracht.

Ich halte mich bis zu einem rechtskräftigen Urteil an die Unschuldsvermutung.
DOC.ATX ist offline  
Alt 22.02.2015, 09:45   #55
Bratbaer
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Beiträge: 687

Zitat:
Zitat von DOC.ATX Beitrag anzeigen
Als Unjurist fehlt mir die Kenntnis um ein Urteil abzugeben. Mein Gefühl sagt mir das ich da hier nicht alleine bin. Andere Foren haben es auch nicht weiter gebracht.

Ich halte mich bis zu einem rechtskräftigen Urteil an die Unschuldsvermutung.
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Heute liegt in aller Ewigkeit vor morgen. Bringe den heutigen Tag zu Ende, dann kümmere Dich um den nächsten (afrikanisches Sprichwort)
Bratbaer ist offline  
Alt 22.02.2015, 11:20   #56
desert-eagle († 2020)
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Ort: Kleve
Beiträge: 3,439

Da gibts nur eines - Freispruch! (tut mir leid, Chabbs )
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
Karl Valentin

Ludger hat uns am 26.01.2020
nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
In stillem Gedenken,
das SDE-Team
desert-eagle († 2020) ist offline  
Alt 22.02.2015, 11:36   #57
Sorgnix
Admin

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Beiträge: 24,989

kurzer Einwand:

Das hier ist eine Umfrage zum vermeintlichen Urteil.
Da ist alles aufgeführt - von Unschuldig bis Schuldig.

Aber es ist hier nur nach der EIGENEN persönlichen Einschätzung der Rechtslage gefragt.

Wir werden NICHT die Einschätzungen anderer hinterfragen oder diskutieren!

... das kann man zur Not am 26. machen ...

Und das WAHRE Urteil, das spricht das GERICHT!


... falls das jetzt langsam aus dem Fokus geraten sollte ...


Bislang hebt sich dieses Forum im Niveau bei der Themenbehandlung noch von den anderen ab - das sollte auch so bleiben


Danke
Jörg
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(Heiner Geißler)
Sorgnix ist offline  
Alt 22.02.2015, 12:10   #58
Schneewolf
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Ort: Süd-Niedersachsen
Detektor: Tesoro Tejon + Cortes
Beiträge: 1,192

Ohne jetzt auf einzelne Beuträge oder Diskussionen eurerseits eingehen zu wollen, möchte ich nur eben meine Einschätzung abgeben.

Es wird auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen und zusätzlich entfällt eine Entschädigung für diesen großen Fund, sowie auch für EVENTUELL noch anderweitig aufgetauchte Funde).

Warum?

Ich glaube dieser Fall hat sowohl in diversen Medien, als auch in den einzelnen Denkmalschutzbehörden der Bundesländer für sehr viel Aufregung gesorgt.
Da scheinbar schon vor bekannt werden des "Schatzes" gegen den Herrn ermittelt wurde, war das lange hinauszögern der Abgabe nur das riesen Sahnehäubchen auf einer kleinen Torte.

Die schwere dieses Falles lässt eigentlich kein mildes Urteil zu.

Er hat in diversen Videos gezeigt was er gefunden hat (Fibeln,röm. Münzen, Taler, Silbermünzen und und und) und hat somit ja schein bar bewiesen, das er seiner Melde-/Abgabepflicht nicht nachkommt.

Dieses Verhalten spiegeln die 9 Monate der Nicht-Abgabe des wirklichen Schatzes nur wieder. Und ich denke da wird egal sein wie ein Anwalt es auslegt.

Des weiteren sein uneinsichtiges Verhalten und seine Reden in diversen Videos. Sein neues "Nebengewerbe" a la Detektorenvertrieb mag ja aus seiner Sicht cool sein, wird aber sicher nicht zu seinen Gunsten ausgelegt.
Und wer sich seine Internetpräsenz mal angesehen hat, sieht mit welchen Funden diese beworben wird. Mal schauen wie ihm das ausgelegt wird.


Alles in allem bin ich mir sicher das er aus dieser Nummer nicht heil rauskommen kann. Sollte dies jedoch passieren, würde da in ganz Deutschland einen riesigen Schaden anrichten. Sowohl aus Sondler-(mit NFG) als auch aus archäologischer Sicht.

Schauen wir ob wenigstens ein mal Recht gesprochen wird.
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Wenn man zwei Stunden lang mit einem Mädchen zusammensitzt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute auf einem heißen Ofen, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität.

Albert Einstein
Schneewolf ist offline  
Alt 23.02.2015, 20:01   #59
SheepThought
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Beiträge: 727

Zitat:
Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
wichtig meines erachtens nach sind hier 2 punkte:

1. wie wird das (freiwillge) zurückgeben des barbarenschatzes gewertet
2. gibt es neben § 246 StGB andere verletzte gesetze (evtl höhere?)
Zu 1. war es nach der Zeit nicht mehr freiwillig sondern zur Schadensminimierung
Zu 2. DSchG RLP § 18:
Code:
Erhaltung
(1) Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach Erstattung
der Anzeige im unverändertem Zustand zu erhalten und soweit zumutbar,
in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung des Fundes zu schützen; dieschriftliche Anzeige ist mit der Abgabe erstattet.
Zitat:
Zitat von Donnerstag Beitrag anzeigen
Unterschlagen kann man nur etwas was jemanden gehört, nichts herrenloses.
DschG RLP §20:
Code:
§ 20 Schatzregal
(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes,wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind
Zitat:
Zitat von Sparus Beitrag anzeigen
Hallo, ich tippe auf ein Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung.
...
Jugendstrafe scheidet aus, da er fast volljährig war.
Wäre auch mein Tipp - aber er war schon volljährig, und sogar grossjährig, wenn ich da richtig gerechnet habe...

Mäh!
Das Schaaaaaaf
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Ich suche nicht, ich finde! (P.Picasso)
SheepThought ist offline  
Alt 24.02.2015, 11:47   #60
Taumaus
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Beiträge: 1,157

Beim Benny ist grad rtl die drehen was für die Nachrichten morgen in allen Formaten !
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Taumaus ist offline  
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Stichworte
barbarenschatz, debakel, powerdödel, rülzheim, speyer


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