16.08.2011, 09:59 | #51 |
Heerführer
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Ich habe den Fred die ganze Zeit still mitgelesen.
Mal ne doofe Frage, wißt Ihr nun schon wann die Aktion steigen soll und vor allem welcher Bunkertyp und wie groß er ist? Es waren ja meist standartisierte Bauten, von daher müßte ja bekannt sein, wo man quasi "anpickern" müßte. Die Lage des Eingangs sollte somit bekannt sein und den wird man bestimmt nur einfach vermauert haben, das wäre dann logischerweise die "Schwachstelle", da wird nämlich niemand einen Meter Beton reingekippt haben, daher ist es nicht nötig, sich durch die Decke zu hacken und eine "Kinderfalle" in den Garten zu zaubern. Ich denk, das da außer Müll und Siff nicht viel drin sein wird. Die Dinger wurden nach dem Krieg obligatorisch geplündert und die Stahltüren bekamen auch oft Füße bzw. mußten desarmiert werden, anschließend wurden die gern zum Schutt und Müll abladen benutzt. Interessant wäre daher nur der innere Erhaltungszustand, vll. Beschriftungen oder zeitgenössische Grafitis. Möglicherweise, was das Tollste wäre, das die Familie selbst Interesse entwickelt, ihn zu erhalten und von Zeit zu Zeit für Interessierte zugänglich macht oder ihn einem Bunkerverein zur Verfügung stellt. Da sich das Ding auf ihrem Privatgrundstück befindet und sozusagen der Familie gehört, sollte auch der Amtsschimmel nichts zu wiehern haben, die Leute können ja damit machen was sie wollen. Sie haben ja Bedenken wegen ihren Kindern und Unfallgefahr, aber das läßt sich schon gut absichern. Wenn sich wer bereit erklärt, den Bunker von Schutt und Müll zu befreien, kann man bestimmt was draus machen, zumal er ja sozusagen "jungfräulich" sein müßte, da er eben nicht zugänglich war/ist, dadurch Vandalen und Sprayer keine Chance hatten. An die Leute noch, die mit der Familie in Kontakt stehen: Bitte macht das den Leuten persönlich klar und das sie was Besonderes auf dem Grundstück haben, was mittlerweile wirklich erhaltungswürdig und Kindersicherheit leicht herzustellen ist! Und das sie was haben, was nicht jeder hat! LG Andi!
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!! |
16.08.2011, 13:06 | #52 |
Heerführer
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Im Moment sind die Leute hier und anderswo wie´s scheint munter dabei das Fell des Bären zu verteilen,bevor sie ihn überhaupt erlegt haben
Die Leute da haben es anscheinend überhauptnicht eilig,die Dame das Hauses hat wohl doch mehr Sorge um ihren Garten,als Drang den Bunker öffnen zu lassen...hab den Eindruck mit weiterem Nachhaken erreicht man dort höchstens das Gegenteil.Wenn die sich nicht selber nochmal melden,wird das wohl nix mehr. |
16.08.2011, 15:47 | #53 |
Geselle
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Wenn sie sich noch melden sehe ich schon die Schlagzeile kommen:
"Mitglieder eines Schatzsucher-Forums finden Bernsteinzimmer" |
17.08.2011, 10:17 | #54 |
Landesfürst
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Ein Zweimannbunker mitte Hand ausbuddell"n ich glaub ich spinne !!!
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17.08.2011, 18:34 | #55 |
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Na super, jetzt kommst du , und mußt unser unterkühltes ,norddeutsches Image manifestieren......
Anstatt sich zu sagen:Mensch super , Körperertüchtigung mit den immer lustigen Rheinländern , dazu Bier und Bratwurst... Und nebenbei wird daraus ein kleines SDE-Begegnungstreffen... |
17.08.2011, 23:33 | #56 | |
Landesfürst
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Zitat:
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18.08.2011, 00:24 | #57 |
Moderator
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Mag sein.... , der Weg ist das Ziel... Dann kannst den Grill machen...
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18.08.2011, 01:08 | #58 |
Heerführer
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Und nicht vergessen,die Leute wollen das Ding in 1. Linie weghaben...also wenn das wirklich eine vergrabene Splitterschutzzelle ist,müsst ihr das Teilchen nach dem ausbuddeln auch noch mit 15 20 Mann auf 2 Baumstämme hiefen und aus dem Garten tragen
Den entgültigen Abtransport kann dann ja an der Straße ein Laster mit Hubausleger besorgen... |
18.08.2011, 02:06 | #59 |
Heerführer
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....Sprengbeton. Leise, nicht gefährlich, legal und bei wenigsten Aufwand
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MfG BOBO Hiroshima´45 Tschernobil´86 Windows´95 |
18.08.2011, 07:42 | #60 |
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Bobo meint sowas.... https://www.mikon-online.com/shop/in...xpan01769.html
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