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Umfrageergebnis anzeigen: Wie lautet das DRITTE Urteil im Fall "Barbarenschatz"? | |||
01. Freispruch 1. Klasse (Fund wurde ordnungsgemäß gemeldet) | 0 | 0% | |
02. Freispruch - aus Mangel an Beweisen - in dubio pro reo | 5 | 9.26% | |
03. Schuldspruch - ___ Euro Geldstrafe | 11 | 20.37% | |
04. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate | 4 | 7.41% | |
05. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate + Geldstrafe ___ Euro | 21 | 38.89% | |
06. mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt | 1 | 1.85% | |
07. China! Wo steht der Sack Reis?? | 12 | 22.22% | |
Teilnehmer: 54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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08.02.2018, 09:11 | #1 |
Anwärter
Registriert seit: Apr 2017
Ort: Saarland
Beiträge: 16
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Kindergarten, hier wie dort.....
Ich distanziere mich ganz klar von der Stimmungsmache der DSU, habe aber auch eine klare Meinung zu der ganzen Geschichte. Ich lasse mich weder von euch noch vom DSU Board in eine Schublade stecken. Macht euch doch einfach mal eine Liste, wo ihr alle Fakten zu dem Fall objektiv zusammentragt; Sympathiepunkte für den Benny dabei einfach mal ausblenden. Übrig bleibt ein gewisser Fehler des Angeklagten, den ich unter jugendlichem Leichtsinn verbuche. Und wer sonnt sich nun im Schein des Barbarenschatzes ? Mal angenommen, Benny hätte keine Videos online gestellt und wäre irgendwann beim Amtsarchäologen aufgetaucht um den Fund zu melden. Wie wäre die Geschichte weiter gegangen ? Ich bin mir sicher, die Auswirkungen wären ähnlich wie sie es jetzt auch sind. Das sollte jedem aktiv Denkenden mal nen kleinen Anstoß geben... |
08.02.2018, 09:14 | #2 | |
Heerführer
Registriert seit: Apr 2006
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Beiträge: 2,412
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Zitat:
In der Regel nicht. Und wenn, dann weil das Gericht auf Grundlage unseres Rechts entschieden hat, daß so sein soll - incl. der Möglichkeit der nächsten Instanz, der Wiederaufnahme usw. Und das ist richtig so. Die Praxis der Rechtssprechung und des Vollzugs spielt sich weitestgehend AUSSERHALB der Fälle ab, die es wg. Exotik und Aufregungspotential in die Presse schaffen. Wenn sich auch der Stammtisch gerne nur von denen ernährt. Wenn man meint, des bestimmten Herren Aktionen sollten minder strafbewehrt sein, kann man das sagen, OHNE daß man zu tief in die Vorurteilskiste greift. Gruß Zappo |
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08.02.2018, 12:13 | #3 | |
Moderator
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Zitat:
__________________
Willen braucht man. Und Zigaretten! |
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08.02.2018, 12:16 | #4 |
Heerführer
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Heute werden Sachverständige befragt.
Zitat: "...am heutigen Donnerstag (09.15 Uhr) drei Sachverständige aus dem Bereich der Archäologie gehört. Sie werden sich vor dem Landgericht vermutlich zur kulturhistorischen Bedeutung des Fundes äußern, den ein Hobby-Schatzsucher 2013 bei einer illegalen Suche in der Südpfalz aufgespürt hatte." https://www.rnz.de/nachrichten/metro...id,336747.html |
08.02.2018, 11:05 | #5 |
Heerführer
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Detektor: MD 3009, Minelab Musketeer XS Pro,Quattro MP, Nase
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Dab geh ich 100 % d'accord mit dir !
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Gruß Hubertus "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig." Albert Einstein |
08.02.2018, 11:37 | #6 |
Heerführer
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Besser?
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08.02.2018, 11:40 | #7 |
Heerführer
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08.02.2018, 11:44 | #8 |
Heerführer
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Eindeutig! |
08.02.2018, 18:14 | #9 |
Heerführer
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Das war wirklich der Dammbruch.Unser Denkmalschutzgesetz ist nix mehr wert...
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08.02.2018, 19:09 | #10 |
Heerführer
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Da musste er wohl die weisse Fahne schwenken, um mit einem blauen Auge davonzukommen.
Was der "Kämpfer für alle Sondler" damit jetzt angerichtet hat, wird sich zeigen. Das riecht ganz stark nach Gesetzesverschärfung und ich bin dafür. Das Urteil lachhaft ... aber wenigstens eine Verurteilung wegen Unterschlagung. |