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#51 | |
Heerführer
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Zitat:
Zwei rein fiktive (also erfundene) Beispiele: 1. ein eBay-Käufer meldet sich und teilt mit, dass er 2013 antike Goldblättchen gekauft hat, die wohl aus dem Barbarenschatz stammen, wie er nun einem Zeitungsbericht zu entnehmen glaubt. 2. eine Wald-Spaziergängerin hat nun erst von Urteil und Barbarenschatz im Fernsehen erfahren und meldet bei der Polizei, dass sie den Angeklagten an besagter Stelle hat graben sehen – aber nicht im April/Mail 2013, sondern schon im August 2011. Das wären ja dann beides weitere beweise, dass er den Schatz für sich behalten und nicht abgeben hätte wollen. Ich wiederhole noch mal: beides sind rein fiktive "was wäre wenn" Beispiele. Es fällt mir vollkommen fern, zu behaupten, dass sich derartige Zeugen wirklich melden könnten. Viele Grüße, Günter
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#52 |
Moderator
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Vorsicht Günter mit solchen Spekulationen.
Auch wenn du betonst das sie rein Fiktiv sind, du weisst das Jörg sowas nicht gerne liest. ![]() Gruß Michael
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#53 |
Heerführer
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Aber was sollen wir in diesem Thread denn sonst noch tun, außer ein bisschen rumzutheoretisieren, was jetzt noch kommen könnte.
Die meisten meinen ja, dass es keine weiteren Beweise oder Zeugen geben wird, die sich in einer Berufung positiv für Benny auswirken könnten. Also bleibt ja nur noch die theoretische Möglichkeit, dass schlimmstenfalls das Gegenteil der Fall ist. Sprich, was könnte passieren, damit Benny von einer Berufung profitiert? Oder andere Frage: sieht jemand Gründe für eine Revision? Also Verfahrensfehler? Das wäre dann wirklich etwas, das Benny zum Vorteil gereichen könnte. Viele Grüße, Günter
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#54 |
Admin
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![]() spreche bzw. schreibe ich Polnisch?? Bist Du der Schriftsprache hier nicht mächtig? Drusus, das ist die LETZTE Ermahnung. Du kannst auf diesem Niveau gern im Detektorforum diskutieren - HIER nicht. ... Caddy hat das auch schon begreifen dürfen. Du hast genügend Stoff zu lesen bekommen. Hättest Du es auch getan, dann hättest Du Dir den Kommentar zu "evtl. höheren Strafe" sparen können. Das geht nur, wenn der Staatsanwalt in Berufung geht, aber das war noch nicht zu vernehmen ... Es gibt GENÜGEND bekannte FAKTEN, auf deren Basis man diskutieren kann. Wenn Du sonst nichts Besseres zu tun hast, als ein wenig "rumzutheoretisieren", dann mach das doch mit Ebinger bei .würg. Der ist dafür zugänglich ( ![]() Und er hat ja den Auftrag, "Material" zu sammeln. Liefere doch einfach "direkt" ![]() Deine "konstruktiven" Fragen aus Beitrag 53 sind auch nur ne Wiederholung, die ich längst beantwortet habe. Vielleicht fragst Du einfach mal, wer von den hier Angemeldeten Live auf der Verhandlung war. Deren Auslassungen sind vielleicht zielführender, als die der Theorieabteilung, die die 7 Stunden nicht von vorne bis hinten miterlebt hat. Für die Formulierung hast Du ja jetzt einen Tag Zeit ... ![]() Zum Thema: Man könnte ja die Aussage des Angeklagten neu bewerten. Seine Erklärungen zu Suchtiefen des Geräts, der normalen Fundtiefe von ca. 10-15cm, den "gestörten" Pflugschichten, der Ackersuche und keinen Fundzusammenhängen, zwischendrin dem kurzen Schwenk in die Waldsuche - und dem Ende, das die Grube des Schatzes am Ende ca. 1 Meter tief war ... Oder was es für einen Einfluß kriegen könnte, zum Graben extra die Schaufel vom Mitfinder angefordert zu haben. Hat das Auswirkungen auf dessen Verfahren?? Man könnte den Herrn vom Auktionshaus vorladen und um Aussage bitten, was denn seinerzeit nun genau besprochen wurde, als ihm die Bilder vom Schatz vorgelegt wurden. Zur genauen Fundbestimmung? Nur mal so? Zu ner unverbindlichen Preistaxierung? ... oder gar zum Verkauf?? Der weit vorne schon genannte Friseur könnte zur Aussage geladen werden ... ... und neue Entlastungsargumente sehe ich nicht. Im Prozeß ging es auf Basis StGB - ich erkenne im DSchG keine Punkte, die entlastend wirken könnten, so man dort wieder hinschwenken möchte - wie im Plädoyer versucht. Diese Gefahren sollte auch sein Berufungsanwalt im Auge haben. Die Neuauflage eines Prozesses ist ja keine Einbahnstraße ... Extra für Drusus: Das ist ALLES Theorie! Und HIER ist nicht die Seite, wo Gerüchte in die Welt gesetzt werden. Der Unterschied zu meinen Fragen, die auf bestätigten Aussagen vor Gericht basieren, welche vielleicht dann noch im Detail hinterfragt werden. Du versuchtest nur krampfhaft, Deine "Exif-Geschichte" indirekt unters Volk zu bringen. Was die Wert ist, merkst Du ja grade ... Danke Jörg
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#55 |
Ratsherr
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Hallo, da hier immer wieder der Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz etc. ins Spiel gebracht wird, möchte ich mal die Praxis der Statsanwaltschaft beschreiben.
Nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens prüft der Staatsanwalt welche Gesetzesverletzungen vorliegen. Danach hat er zu entscheiden, welche Tat oder Taten bzw. Rechtsverstöße er zur Anklage bringen will. Hier hätte die Anklage auf Unterschlagung und Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz und sonstiger Nebengesetze lauten können. In diesem Fall wäre das Verfahren aber sicherlich nicht an einem Tag beendet worden.Und die Beweislage wäre weit schwieriger gewesen. Also hat er nur das schwerste Delikt Unterschlagung zur Anklage gebracht und die restlichen Gesetzesverletzungen "im Hinblick auf die zu erwartende Strafe in diesem Verfahren" eingestellt. Damit hat er auch das am leichtesten zu beweisende Delikt ausgewählt. Er mußte nur nachweisen, das der Angeklagte den Fund nicht nur als wertlosen Plunder - bei einem Goldfund schwierig- ansah und behalten wollte. Günstiger könnte es m. E. im Berufungsverfahren werden, wenn der Fund noch zu einem Zeitpunkt erfolgte, wo er noch Heranwachsender war. Dann könnte eine Aburteilung u.U. noch nach Jugendstrafrecht erfolgen. Ob es viel bringen würde ? Hallo Sorgnix, das Gesagte hat ja eigentlich nur mit der Anklageerhebung und weniger mit dem Urteil zu tun, also bei Bedarf löschen......... Sparus |
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#56 |
Admin
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Nö.
Nix löschen. DAS war doch einer der FACHbeiträge ... ![]() Die Außerachtlassung der DSchg-Belange wurde ja seinerzeit im Expertenforum schon als "Sieg" im Vorfeld gefeiert. Deine Erklärung ist gut! Zum Alter hat ich irgendwo anders schon geschrieben, in der Umfrage zum Urteil meine ich. Er war über 21 zum Fundzeitpunkt. Gruß Jörg
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#57 |
Ratsherr
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Vielen Dank, ich meinte aber, dass - wenn sich in der Berufungsverhandlung ein früherer Fundzeitpunkt nachweisen lassen würde, also er damals noch nicht 21 war, nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden könnte. Das wäre m.E. der einzige Umstand der ihm marginal helfen könnte.
Sparus |
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#58 |
Admin
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früherer Fundzeitpunkt??
Fängst Du jetzt an wie Drusus?? ![]() Geht´s noch?? der Angeklagte erklärt seinen Meineid selbst, das SEINE Ausführungen anläßlich der polizeilichen Vernehmungen und die Vernehmung durch die Richterin gelogen waren??? ![]() (dazu hat´s übrigens vor Befragung ne nette Belehrung gegeben ... ![]() Klasse Idee!! ![]() ... Bewährungsstrafe und Geldstrafe sind passe´ - juchee!! ![]() ... Du darfst Dir selber gern ergoogeln, was es für Falschaussage bzw. Meineid gibt. Falschaussage im Alter der VOLLjährigkeit vor Gericht ... (Beklagter wurde meines Wissens NICHT vor Gericht vereidigt - folglich Falschaussage. wobei ich nicht weiß, wie das im Fall eines Angeklagten gewertet wird.) Ich denke mal, "wir" kommen jetzt endlich wieder auf den Boden der TATSACHEN zurück ![]() Danke jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) Geändert von Sorgnix (03.03.2015 um 19:03 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler ... |
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#59 |
Ratsherr
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Hallo Sorgnix, da wir nicht im amerikanischen Strafprozess sind, wird der Angeklagte nie vereidigt und eine falsche Aussage führt nicht zu einer gesonderten Bestrafung. Sein Leugnen oder sein Lügen kann nur bei der Strafbemessung berücksichtigt werden!
Die Strafbarkeit einer eidlichen bzw. uneidlichen Aussage sind mir bekannt, da brauche ich nicht erst google bemühen, es geht auch noch so. Aber eigentlich gehört dieses ja auch hier nicht zum Thema.Ich wollte das nur richtigstellen. Sparus |
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#60 | ||
Heerführer
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Zitat:
da musst du differenzieren. nicht jede falschaussage ist strafbar. Zitat:
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Gruss Matthias |
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