09.07.2015, 13:59 | #71 | |
Heerführer
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Zitat:
hast Du wirklich alles gelesen? Klick mich: http://www.kn-online.de/News/Aktuell...ehrmacht-Figur
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09.07.2015, 14:03 | #72 | |
Landesfürst
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Zitat:
Wie waren doch gleich die Besuchszeiten und Eintrittspreise?
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Schaut mal bei den Fotowettbewerben rein! Geändert von Duisburger (09.07.2015 um 14:28 Uhr). |
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09.07.2015, 14:05 | #73 |
Lehnsmann
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Detektor: ;-)) Kann mir keinen leisten...
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Wenn ich mir so die verschiedenen Berichte und Bilder anschau frag ich mich ob diese "Aktion" nicht weit über die Verhältnissmäßigkeit hinausschießt und ob das niemand der Verantwortlichen erkennen wollte/konnte.
Ruck Zuck war die BW mit schwerem Gerät vor Ort und zerrte den Panzer in einer komplizierten Operation (2 Tage ) aus dem Riesenbunker des älteren Herrn. Eine Versiegelung der Örtlichkeiten bis zur Klärung wäre hier der bessere Weg gewesen. Oder glaubte die Staatsanwältint tatsächlich das Opi kurz vor Montage der Ketten stand und dann mit Luken dicht die Nachbarschaft aufmischt? Fragen über Fragen die ein sehr schlechtes Bild auf die Staatsdiener werfen. Ein weiterer Punkt ist die sinnlose Zerstörung von Eigentum und Beschädigung der Fahrzeuge. Wenn ich schon die Fahrzeuge sicherstellen möchte, überlasse ich das vieleicht ein paar Profis und nicht der BW.... Es wird spannend bleiben.... Mal sehen was da noch so alles zu Tage tritt. |
09.07.2015, 14:26 | #74 |
Heerführer
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hmm also wenn etwas seit 40 jahren bekannt ist könnte es fast unter das gewohnheitsrecht fallen ;-)
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Gruss Matthias |
09.07.2015, 14:38 | #75 |
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09.07.2015, 15:07 | #76 |
Landesfürst
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Bitte vollständig zitieren: "Soviel ich weiß ..."
Wenn ich falsch liege bitte ich um aktuelle Infos!
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09.07.2015, 16:22 | #77 | |
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Zitat:
die staatsanwaltschaft behauptet natürlich das gegenteil aber "vermutet" nur. nach üblichen ablauf sind es solange keine genehmigungspflichtigen "spielzeuge" bis das gegenteil bewiesen ist.
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Gruss Matthias |
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09.07.2015, 16:31 | #78 |
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Ich hatte in Erinnerung, dass er eine veraltete, nicht mehr gültige Genehmigung hat!?
Wo ich das gelesen habe, weiß ich aber auch nicht mehr!
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09.07.2015, 16:47 | #79 |
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Macht keinen Sinn. Man braucht keine >>Genehmigung,um demilitarisierte Gerätschaften zu besitzen.
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09.07.2015, 17:10 | #80 | |
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Zitat:
[http://www.ndr.de/nachrichten/schles...sfund124.html] "... Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, ein Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich sehr wohl um Kriegswaffen handele. Und eine Erlaubnis zum Besitz von Kriegswaffen könne nur das Bundeswirtschaftsministerium erteilen. "Der Staatsanwaltschaft liegen keinen Genehmigungen vor, die zum Besitz der beschlagnahmten Objekte berechtigen." [http://www.spiegel.de/panorama/justi...-1042043.html]
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