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Alt 21.08.2008, 11:50   #11
Vampire
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Zitat:
Zitat von wolfi Beitrag anzeigen
Ist das generell in BW so streng?sondeln....
Hy Wolfi,

ohh jaa, leider. Darüber kannst du hier im Forum einiges lesen.

Da in BaWü das sogenannte Schatzregal zu herrschen versucht.


Gruß Vampire
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"In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
Bram Stoker
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Alt 21.08.2008, 12:16   #12
ehippy
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Ohjeohje....Denkmalfritzen und auf BD nicht erwischen lassen?? Da muss wohl jemand noch viel lernen...
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Alt 21.08.2008, 12:19   #13
Vampire
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Zitat Wolfi:

"Ist das generell in BW so streng?ich spiele mit dem Gedanken auf einem ehm. Feldflugplatz in der Nähe von Ravensburg mal zu sondeln...."


Hy,

liest das mal durch:

Denkmalschutz BW

Gruß Vampire
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Bram Stoker

Geändert von Vampire (21.08.2008 um 12:46 Uhr).
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Alt 21.08.2008, 12:37   #14
ehippy
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Ich geh mal davon aus, dass das nicht an mich gerichtet war.
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Alt 21.08.2008, 12:44   #15
Vampire
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Zitat:
Zitat von ehippy Beitrag anzeigen
Ich geh mal davon aus, dass das nicht an mich gerichtet war.
Sorry ehippy . Nein nicht an dich.

war natürlich an den Wolfi gerichtet.


"SCHON GEÄNDERT"!!!!




Gruß vampire
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Geändert von Vampire (21.08.2008 um 12:46 Uhr).
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Alt 22.08.2008, 18:46   #16
Henry
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Im einzelnen geht es weniger um §23 sondern um diesen Paragraphen :
§21 Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung des Landesdenkmalamtes.
Das Landesdenkmalamt gibt es aber nicht mehr, das wird nun regional Organisiert . Für die BW Seite des Bodensees, Ravensburg u.s.w. ist nun das Regierungspräsidium Tübingen Referat Denkmalpflege ( Ref. 25 ) zuständig.

Thema „Feldflugplatz in der Nähe von Ravensburg“

Ich nehme an das es sich um einen aus dem WK II, nach geäußerten Auffassung des Referat Denkmalpflege Tübingen , handelt es sich bei dem WK II um eine „Abgeschlossene Zeitepoche“ folglich können alle Hinterlassenschaften dieser Zeitepoche „Denkmäler“ nach §2 (1, 2, 3 ) darstellen .
Der Schwerpunkt in diesem Paragraphen ist hier zu finden : „öffentliches Interesse“, was im Grunde das wieder gibt was ich bereits geschrieben habe.
Ein öffentliches Interesse entsteht im übrigen garantiert mit einer einzelnen banalen Anfrage nach einer Genehmigung gemäss § 21 !
Ebenfalls nach Angabe des Referates werden in der Regel in BW nur „Notgrabungen“ durchgeführt, alles andere soll im Boden bleiben !!
Methode und Auflagen genehmigter Grabungen sind enorm und für einen nicht in einem entsprechenden Ehrenamt tätigen Hobbyforscher schlicht nicht zu erfüllen !
Um offiziell eine „Notgrabung“ durchzuführen musst du sehr einfach dargestellt im Grunde einen Verein oder ähnliches Gründen der unter der Leitung eines Archäologen dann nach irgend einem Schrott im Boden sucht, der durch einen z.B. Bauprojekt gefährdet wäre !
Das legale „Sondengehen“ in BW ist folglich für einen einzelnen so gut wie nicht zu erreichen !

Gruß Henry
__________________
[
Thomas Kliebenschedel
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Alt 16.11.2008, 20:53   #17
dole
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Beiträge: 23

Also ich sondel gelegentlich an der Nordseite/Oberschwaben vom Bodensee (nur Äcker und Wiesen).
Hab bis jetzt nicht wirklich etwas interessantes gefunden.
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