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24.07.2017, 10:08 | #1 |
Ritter
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24.07.2017, 10:26 | #2 |
Heerführer
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Beiträge: 2,411
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Der da berichtet - FALLS ich das richtig verstanden habe - daß Frau A geblitzt wurde, Frau B aber gefahren ist und nun Post bekam.
Als Frau B würde ich da Widerspruch einlegen mit der Begründung, daß ich nicht gefahren bin. Evtl. Nachweis: Abgleich mit Lichtbild. Mehr würde mich da (offiziell) erstmal nicht interessieren - so merkwürdig das mit der Adresse ist. Sollte mittlerweile die Sache nihct sowieso erledigt/weiter fortgeschritten sein? |