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04.03.2017, 17:39 | #1 |
Heerführer
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3 Monate hat die Behörde Zeit den Fahrzeugführer auszumachen.
In der Anhörung ist eine Frist angegeben. In der Regel 2 Wochen. Also so weit als möglich herauszögern. Anhörung mit dem Vermerk zurückschicken das es nicht ihr Auto ist. Ich hab das selbe Spiel Ende letztes Jahr mit der Behörde durchgezogen. Da wurde der Sohn meiner Frau mit einem Auto geblitzt das auf mich zugelassen ist. Da gings um 120 Euro und 1 Punkt. Hat funktioniert. Nachtrag: Wann wurde die Schwester geblitzdingst?
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Glück Auf! Matthias |
05.03.2017, 11:08 | #2 |
Admin
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Es gibt Ärzte, bei denen sind die Einschätzungen zu ein und demselben Patienten identisch!
... ähnlich verhält es sich in diesem Thread bei der Diagnose zur Lese- und Verständnisfähigkeit einzelner Schreiber ... Gruß
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
05.03.2017, 14:51 | #3 |
Moderator
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Oh mein Gott...der Thread beinhaltet fast ausschließlich nur Schrott!
Wie wäre es mit zurückschicken u. reinschreiben, dass die Freundin nicht die verantwortliche Fahrzeugführerin war? Danach bekommst du als Halter Post u. musst dich dazu äußern. Ein Aussageverweigerungsrecht kannst du schlecht in Anspruch nehmen, da die Lichtbildauswertung "weiblich" ist. Danach bleibt noch die Variante Zeugnisverweigerungsrecht. Sind die Behörden nicht ganz ideenlos, schau sie in der Datenbank nach u. überprüfe, wer bereits in der Vergangenheit mit dem Fahrzeug wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit beanstandet worden ist. Sollten sich hieraus neue Erkenntnisse ergeben u. diese im Idealfall "weiblich" sein, dann steh sie dort mit dem Blitzerfoto als nächstes vor der Türe. Solltest deine Schwester in der Vergangenheit bereits aus irgendwelchem Grund bei der Polizei namentlich mit dem Fahrzeug in Verbindung gebracht worden sein (vollkommen egal aus welchem Grund), dann wird auch die Variante "Schweigemauer" nichts bringen. Für den Fall, dass ich als Fahrzeughalter ständig nicht erreichbar bin (oder die Schwester), muss hald der Lichtbildabgleich mit den Daten aus dem Einwohnermeldeamt herhalten. Sollte die Verantwortliche hierbei identifiziert werden, bekommt sie den Bußgeldbescheid zugeschickt u. müsste dann Einspruch einlegen. Das Ganze würde dann im Einspruchsverfahren dem örtlich zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden. Hierbei sollte ich natürlich idealerweise mit einen Rechtsanwalt erscheinen, auch wenn eine eigene Verteidigung (ohne Rechtsanwalt) gesetzliche zulässig wäre. Zahlt die Verkehrsrechtsschutz, dann wäre schon was gewonnen. Allerdings: im Regelfall hat der Großteil von uns 150 EUR Selbstbeteiligung. Was wäre also gewonnen? Genau - nämlich nichts. 75 EUR mehr ausgegeben. Und der 1 Punkt? Total egal. Wenn es um nichts geht u. ich kein Raser bin, ist der nach 2 Jahren wieder weg. Und: aufgrund der fehlenden Rasereigenschaft wird auch ein qualifiziertes Fahrverbot kein Thema sein. Viel Aufwand für Nichts... Gruß S.
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19.07.2017, 13:02 | #4 |
Ritter
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Auch wenn hier die letzte Aktivität schon länger her ist:
Meine Frau hat heute Post bekommen, in der dem Fahrer (also mir) Ihres Fahrzeuges eine Geschwindigkeitsübertretung zur Last gelegt wird. Sie wird gebeten, die Daten des Fahrers zu übermitteln. Dies ist nicht notwendig, wenn der Betrag von 15 € innerhalb von x Tagen überwiesen wird. Viele Grüße |
20.07.2017, 17:22 | #5 |
Moderator
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Genau - da es nur ein Verwarnungsgeld ist einfach überweisen u. die Sache ist erledigt...
Gruß S.
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21.07.2017, 12:27 | #6 | |
Ritter
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Zitat:
Es ging aber eher darum, dass meine Frau als Halterin und nicht ich als Fahrer (der eindeutig nicht weiblich ist) angeschrieben wurde. Wäre es nun üblich - wie im Eingangsposting passiert - den möglichen unter der Halteradresse gemeldeten Fahrer direkt anzuschreiben, hätte ich den Brief bekommen ... LG |
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21.07.2017, 15:23 | #7 | |
Heerführer
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Zitat:
Da meine Karre auf mich angemeldet ist, krieg ich auch immer Photos von Madame Da steht dann sinngemäß: "Da Sie als Fahrer laut Bild nicht in Frage kommen, bitten wir Sie um Mitteilung, um wem es sich beim Fahrzeuglenker handelt" ---- oder eben einfach bezahlen. Was ich dann tue. Jeder Mensch hat das Recht, Fehler zu begehen - und für die Folgen einzustehen. Gruß Zappo |
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21.07.2017, 16:32 | #8 | |
Moderator
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Zitat:
Gruß S.
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24.07.2017, 10:08 | #9 |
Ritter
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21.07.2017, 17:20 | #10 |
Landesfürst
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