07.03.2021, 19:15 | #1 |
Moderator
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Heizungsschaden durch Stromausfall
Anfang Februar fiel morgens der Strom aus...
Und meine Heizung gleich mit (Capito-Öl-Brennwertkessel) Der Schaden liegt zwischen 1500-2000€ (Rechnung habe ich noch nicht) Schuld war ein Erdkabelbrand vor einem Trafohäuschen bei Meitze. Der Brand trat angeblich ohne Fremdeinwirkung auf. Der Netzbetreiber Avacon, lehnt die Schadensregulierung ab... Alleine bei mir im Dorf, bei meinem Klempner, sind diverse Heizungen ausgefallen... Und auch andere Elektroschäden sind in der Wedemark aufgetreten.. Wenn der Strombetreiber seine Kabel nicht im Schuß hat, muß ich dann , und viele Andere in der Gegend, für die Versäumnisse aufkommen? Geändert von oliver.bohm (07.03.2021 um 20:00 Uhr). |
07.03.2021, 19:26 | #2 |
Ritter
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Klingt nach einem Anlass für einen Besuch der örtlichen Verbraucherzentrale und / oder bei einem Anwalt!
Viele Grüße! |
07.03.2021, 22:26 | #3 |
Admin
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Dein Freund Google hat zum Thema "Haftung bei Überspannungsschäden"
so einiges an Lektüre parat : Es begann mit nem Musterurteil. Grundsätzlich toll. => https://www.haufe.de/immobilien/verw...58_223728.html eine Einschränkung gibt´s allerdings bei dem Auslöser "böse Natur" ... => https://www.bbh-blog.de/alle-themen/...im-einzelfall/ Bleibt also die Frage zu klären, WAS den Kabelbrand ausgelöst hat Gruß Jörg
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07.03.2021, 22:39 | #4 |
Heerführer
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Die werden sich hüteten was anderes wie "höhere Gewalt" festzustellen.
Wann lernt ihr mal, daß das Geschäftsmodell der Versicherer nicht das regulieren eurer Schäden ist, sondern das einsammeln eurer überschüssiger Kohle...
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07.03.2021, 23:42 | #5 |
Heerführer
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In einem ähnlichen Fall hat mir die örtliche Presse geholfen
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20.03.2021, 22:19 | #6 |
Ratsherr
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Einfach mal der Gebäudeversicherung melden. Ich hatte mal einen Überspannungsschaden an meiner FritzBox. Die haben Sie mir dann ersetzt. Bei der Schadenshöhe lohnt es sich ansonsten aber bestimmt sich einen Sachverständigen und einen Anwalt zu nehmen.
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20.03.2021, 23:50 | #7 |
Moderator
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@ Marcus: Versicherung zahlt in diesen Fall nicht.
@Bergedienst: Ich werde mich noch einmal an Avacon wenden, und denen mitteilen, das ich nicht bereit bin, für Schäden auf zu kommen , welche ihr malades Stromnetz verursacht. |
21.03.2021, 08:49 | #8 | ||
Ratsherr
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Zitat:
Bisher ist der Stand: Der Strom fiel aus und danach ging die Heizung nicht mehr. Was wurde denn getauscht? Denselben Zustand (Strom weg) erreichst Du, wenn Du - z.B. wegen Bauarbeiten - die Sicherungen herausdrehst (sagte man früher so ). Wenn Du wiedereinschaltest und die Heizung geht nicht mehr, ist ja die Heizung oder Du selbst schuld und nicht der Stromversorger. Sowas kommt gerne auch an PCs bei Umzügen vor und soll dann der Möbelfirma angelastet werden: In der alten Wohnung ging der PC noch - in der neuen macht er keinen Mucks. Kaputt ist in so einem Fall häufig das Netzteil (vllt. 50 EUR Materialwert bei PCs). Schuld ist natürlich nicht das Umzugsunternehmen, sondern das Netzteil war schon vorher defekt. Es geht nur noch solange, wie der Strom nicht ausfällt - ist der Strom einmal weg (=Abbau in der alten Wohnung), startet es nicht mehr. In Schaltnetzteilen existiert ein Schaltungszweig, der es "loslaufen" lässt - da gehen manchmal alterungs- oder thermisch bedingt Teile kaputt. Anders ist es wenn im ländlichen Raum in näherem Umkreis irgendwo ein Blitz einschlägt. Besonders Freileitungen (auch Telefon) sind empfänglich für den elektromagnetischen Puls und deshalb gehen in einem gewissen Radius verstärkt elektronische Geräte kaputt - Fritzboxen, Modems, Switche, Stereoanlagen, Sat-Receiver, Sat-LNBs, Steckernetzteile usw. Da der Blitz nicht direkt ins Haus eingeschlagen ist, sondern weiter weg, ist das kein Blitzschaden sondern ein Überspannungsschaden. Den bezahlt eine Hausratversicherung meist (fragen!). Beim näheren Untersuchen findet man verbrannte oder explodierte Bauteile in der Nähe der Netz- oder Datenzuleitung. Wie nun aber ein Kabelbrand in einiger Entfernung eine ÜBERSPANNUNG auslösen soll, kann ich mir nicht vorstellen. Aber nichts ist unmöglich. Wenn nun Dein Heizungsbauer ruckzuck für ein paar 1000 EUR die Hauptplatine wechselt , dann ist die Annahme naheliegend, dass auf dieser vielleicht gar nicht viel defekt ist. z.B. eben die Stromversorgung. Zumindest solltest Du das alte Teil mal untersuchen, ob man schon optisch einen Defekt erkennt, das würde nämlich die erste Variante (nur Stromausfall) ausschließen und zu Deinen Gunsten laufen. Im Zweifelfall muss ein unabhängiger Gutachter eingeschalten werden. Zitat:
Also erstmal Klärung: Stromausfall oder Überspannung. |
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21.03.2021, 10:58 | #9 |
Heerführer
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Bei uns hat es durch Überspannung ein paar mal die Internetrouter zerhauen, keine Chance, ich musste einen Überspannungsschutz kaufen, auf meine Rechnung. Habs übern Anwalt versucht, die Stadtwerke sind raus. "Kann passieren";(
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21.03.2021, 11:45 | #10 |
Heerführer
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Die Sachlage ist Überspannungsschäden werden im Normalfall über die Hausratversicherung geregelt, wenn diese Schäden mitversichert sind, aber die Heizungsanlage gehört nicht zum Hausrat sondern zur Wohngebäudeversicherung.
Und in einer "normalen" Wohngebäudeversicherung" sind nur Schäden durch Blitzschlag oft mitversichert, andere Schäden wie in diesem Fall aber nicht oder nur mit kostenpflichtigen Zusätzen (die kaufmännisch gerechnet, wie fast alle Zusatzoptionen, Unfug sind). Diesen Schaden sollte die Haftpflicht des Versorgers tragen, wenn es denn überhaupt ein Versicherungsfall ist. Wenn es den Aufwand lohnt über eine Rechtsschutzversicherung dem Versorger Fahrlässigkeit nachweisen lassen, wäre so mein Gedanke, aber ob es möglich ist? Jedenfalls müsste der dann die Ursache der Spannungsspitze offenlegen. Und vom Thema abweichend, diese ganze Überspannungsschutzgeschichten, die man von 10 - 10.000 Euro einbauen könnte nutzen bei Blitzschlägen in unmittelbarer Nähe kaum etwas. Bei mir hat es nicht nur die Elektronik von PC, Fernseher, Torsteuerung zerlegt, alle Leuchtstofflampen, egal ob an oder aus sind zerborsten, Elmsfeuer sind auf den Leitungen langgetanzt und der Blitz ist ca in ca 80m Entfernung in einen Zaunpfeiler aus Beton eingeschlagen und nicht in den Blitzableiter der keine 5m entfernt war. Die ganze Siedlung hatte vergleichbare Schäden. In dem Fall hat es sich der Grundsatz "Eine Versicherung ist kein Sparvertrag" bezahlt gemacht.
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Gruß Dirk Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. - Otto Von Bismarck |