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07.02.2020, 18:04 | #1 | |
Heerführer
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Beiträge: 2,411
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Zitat:
Ein Schatz ist eine HERREN*LOSE Sache - also irgendwas, wo der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Nur weil man den ehemalligen Hausbesitzer, Vormieter, dessen Erben o.ä. nicht frägt, ist das nicht dasselbe wie "nicht mehr ermittelt werden können". Erst wenn das tatsächlich zutrifft, hat man einen Bären, um dessen Fell man streiten kann. Gruß Zappo * das gendern spart ich mir |
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07.02.2020, 19:48 | #2 |
Heerführer
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Detektor: der gesiebte Sinn ;-)
Beiträge: 6,452
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Themenstarter
Fazit also, finde ich einen Tresor/Versteck mit "Wertsachen" in einer vermieteten, verkauften Wohnung/Haus und der/das wurde nicht vom Vermieter/Käufer eingebaut/angelegt, gehört dieser Fund immer noch dem Besitzer oder dessen Erben. Und nicht automatisch dem Hausbesitzer. Können Erben nicht ermittelt werden oder es gibt sie schlicht und einfach nicht, wird der Fund automatisch zum Schatzfund, https://dejure.org/gesetze/BGB/984.html und da kommen dann die Folgenden Möglichkeiten in Betracht: 1.Haus/Wohnungsbesitzer findet allein: gehört der Fund dann Ihm auch alleine. 2. Handwerker findet und meldet dem Hausbesitzer: 50/50 Fundteilung. Richtig, oder habe ich das völlig falsch verstanden? Bis hierhin jedenfalls Danke an Alle, für die rege Beteiligung
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08.02.2020, 11:27 | #3 |
Landesfürst
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Nein falsch:
man muss folgende drei Fälle Unterscheiden: 1) herrenloser Gegenstand -> gehört sofort dem "Finder" 2) Fund -> wenn Eigentümer ermittelt werden kann gibt es Finderlohn, wenn nicht gehört der Fund (nach 1/2 Jahr) dem Finder 3) Schatz -> Schatz wird 50:50 geteilt zwischen Finder und Grundstückseigentümer/Hauseigentümer (Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war) |
08.02.2020, 12:01 | #4 | |
Heerführer
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Zitat:
"herrenlos" ist eine Sache, wenn sie entweder nie einen Besitzer hatte - oder wenn der seinen Besitz daran aufgegeben hat. So gesehen ist die Gleichsetzung tatsächlich nicht zwingend. Aber auch nicht ausschließend. Ich kann z.B. auch einen Schatz finden - dann ist Dein 2) nicht zutreffend, dann greift das Schatzregal. "Das Schatzregal gehört zu den staatlichen Regalien und ist eine rechtliche Regelung, wonach herrenlose, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Schätze mit ihrem Auffinden Eigentum des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist. " Wikipedia Was sich m.E. in gewisser Weise widerspricht. Aber ich bin genaus deshalb nicht Jurist geworden Gruß Zappo |
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