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Alt 09.02.2020, 21:46   #1
Sorgnix
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Deutsches Recht - schweres Recht ...

Zauberwort für Lucius` Beispiel: Münzschatz von Dreißen.
Es wären übrigens 3 (DREI!!) Töpfe, die da im Keller eingemauert waren ...
Blöd ist halt, wenn zum "normalen" Fundrecht noch das Denkmalrecht eingreift.

Im Normalfall gilt aber immer:
- Eigentümer oder Erben im Fall "einfacher Fund", (Ex-)Besitzer ermittelbar
- Eigentümer + Finder - Schatzfund von "vergessener" Sache
- Staat + Eigentümer + Finder - Schatzfund gem. "kleinem Schatzregal"
- Staat allein - Schatzregal in schlimmster Auslegung (BW und Fünfostland)

: ungefähre Zusammenfassung :
Es gibt natürlich immer noch genügend weitere Grauzonen und Spielräume in der Auslegung ...

Man erinnere sich z.B. an:
- Fund in Kamin von gekauftem Haus
- Fund von Gold hinter der Gartenmauer - Haus ohne Erben
- Goldbarren aus Teich - Touri-Fund beim Baden
- etc.

Eigentlich alles hier im Forum mit schöner Regelmäßigkeit durchgekaut.
... mit immer denselben Ratschlägen von Anhängern aller Seiten, wie Grundgütig und Ehrlich,
Flexibel in der Auslegung, Uneigennützig, Eigennützig, Hinterhältig - und Naiv ...

Der übliche Spiegel der Gesellschaft halt ...


Gruß
Jörg
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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Alt 15.06.2020, 22:13   #2
Limbo52
Bürger

 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 148

Bleibt noch anzumerken, dass es sich bei dem Tresorschloss auf dem Bild am Anfang um ein Doppelbart-Chubschloss handelt.
So ein Schloss hat auf jeder Seite 6 Schließbleche (Fallen) die auf genau die richtige Höhe zeitgleich angehoben werden müssen. Eine zerstörungsfreie Öffnung ohne Schlüsselist nahezu ausgeschlossen oder enorm Zeit- und Arbeitsaufwändig.
Kannst ja mal die Lockpicker fragen. Bei denen war ich mal in Hamburg zu Gast.

Geändert von Limbo52 (15.06.2020 um 22:14 Uhr). Grund: Ergänzung
Limbo52 ist offline   Mit Zitat antworten
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