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Alt 26.02.2015, 19:02   #21
Rheingauner
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Zitat:
Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Oder,gab es Unterstützung einer Vereinigung,die sich ja solches auf ihre Fahnen geschrieben hat?
Nee, gab's nicht

Meiner Meinung nach war der Anwalt recht blass.
Gruß
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Alt 26.02.2015, 19:44   #22
Sorgnix
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stratos: Super Kommentar.
kommst ja auch aus einer tiefreligiösen Gegend ...
Mit solch Standard-Steinwurf kannst Du alles andere in der Medienlandschaft auch gleich eindampfen.
Dann gibt´s halt jeden Tag, in jeder Zeitung, jeder Internetseite nur eine Schlagzeile - und sonst nix: " Derjenige der unschuldig ist, werfe den ersten Stein "
Kann man sich massig Druckerschwärze sparen ...


Strategie der Verteidigung??
Nun, ich denke, das war auch eines der Debakel zu Speyer ...


Die Kurzversion lese man beim Rheingauner - bei mir gibt´s "etwas" mehr Text



In der Pause nach den Plädoyers, fragte ich den Anwalt, ob er "zufrieden" sei.

Er sah sichtlich "geschafft" und etwas unzufrieden aus.

Seine Antwort: "Nein" ...
Viel länger konnte ich leider nicht mit ihm reden, weil es nicht lang dauerte, das wieder eines der Fernsehteams drängelte und wohl die gleichen Fragen hatte ...


Ich denke, der war auch mit seiner Leistung etwas unzufrieden.
Neben dem Umstand, daß in der Verhandlung doch recht schwer zu entkräftende Beweise zum Tatvorwurf belegt wurden - und es recht wenig entlastende Argumente zu hören gab.


... meine Haupt"bildung" über den Ablauf von Gerichtsprozessen besteht ja auch nur aus "Barbara Salesch" (gut, Prozesse zum Baurecht rechne ich mal nicht)
Aber dort ging es schon verdächtig "ruhig" zu.
Wer heftige Wortgefechte, kritische Rückfragen, analytische Fähigkeiten, um "die Ecke" zu denken um Konter zu starten erwartet hatte, der war wohl auf der falschen "Versammlung" ...

Einzige - und sichtlich falsche - Strategie war, den Benny als etwas naiv hinzustellen, der aus lauter Angst, er könne etwas bei seinen Fundbestimmungen falsch machen, halt lieber erstmal (im Gegensatz zur sonst üblichen Fundparade) gar nix zum Fund öffentlich verlauten zu lassen. Er hätte halt so lange Zeit gebraucht, um "ganz genau" zu recherchieren.
Und die Meldung hätte halt erst erfolgen sollen, wenn alles "klar" selbst bestimmt war.

Bei den Zeugenbefragungen war es sehr mau.

Der Vortrag seines Mandanten bewegte sich im Rahmen dessen, was allgemein bekannt ist.
Bennys Mutter ließ er mehr oder weniger im Regen stehen, die konnte er nicht unterstützen. Die hätte besser auch die Aussage verweigern sollen. die gewollte "Hilfe" endete eher im Eigentor ... Aber da konnte er wohl nicht eingreifen.
Die Blickkontakte zwischen Anklagebank und Zeugenstuhl währenddessen zu beobachten, war für die eigene Meinungsbildung beinahe hilfreich ...


Kritische Gegenfragen an die Zeugen der Anklage kamen gar nicht bzw. waren wohl ob deren Aussage auch nicht möglich.
der Versuch, die Archäologin in Sachen "Fundzusammenhang, gestörte Pflugschicht" aufs Glatteis zu führen endete ebenfalls (nach meiner Auffassung) recht peinlich ...

Es blieb ihm nichts.
... weil die, die eigentlich Zeugen hätten sein können, sich mit ihrer Aussage SELBST belastet hätten - und somit die Aussage verweigerten.
Das kann man dann ja auch als "Aussage" werten ...- fragt sich nur, in wessen Sinne ...


Im Plädoyer konnte er sich dann nur auf die "menschlich moralische" Schiene retten. Es wurde die erforderliche Dankbarkeit der Öffentlichkeit für den Fund eingefordert. Es wäre doch eigentlich kein Schaden entstanden. Die Öffentlichkeit profitiere doch jetzt von dem Fund.
und dabei kam er dann mit einigen verwirrenden Vergleichen zu anderen Bereichen (in der BAUhistorie von Frankfurt - es ging um Mauerwerksfundamente ,,,)
Zurück zum Beklagten kam er dann auf den vermeintlichen Abgabewillen zurück - und schloß mit dem Antrag auf Freispruch.

Und zwar mit "in dubio pro reo" - weil nach seiner Auffassung der Abgabewille nicht eindeutig durch die Staatsanwaltschaft widerlegt wurde.

wohlgemerkt => aus Mangel an Beweisen, nicht, weil er selbst das Gegenteil beweisen konnte.


Das Plädoyer war wirklich SCHWACH,
Walli und ich waren gleichzeitig der Meinung, das wir das mit unserem Kenntnisstand zur Rechtslage und vergangenen Urteilen das zumindest genauso gut hinbekommen hätten ...
Aber ein Anwalt kann eben auch reden was er will - wenn "seine" Zeugen bzw. Argumente so schwach auf den Beinen stehen, dann wird das eben nix ...

Erschwerend kam dann leider noch dazu, daß er scheinbar nicht seinen besten Tag erwischt hatte ...
Rhetorisch verhaspelte er sich während der Verhandlung wie auch im Plädoyer ein paar mal recht gewaltig. Verlor vollkommen den Faden und mußte sich lange erst suchen ...
Zwei Mal (kann auch drei Mal gewesen sein) räumte er bei der Verhandlung ein, zwar ne Frage zu haben - diese aber leider vergessen zu haben. (die Richterin half sehr nett, überbrückte seine Such- und Nachdenkzeiten mit eigenen Fragen)

Das ist in der Freien Rede ab und an so, wenn man "hängt" - aber es ist nunmal sein Beruf. Und das macht zumindest keinen guten Eindruck.
Die Staatsanwältin hatte Text - und ein Manuskript ...


... "schwach" konnte es allerdings auch nur sein, weil die "Gegenseite" halt die "stärkeren" Argumente und Beweise hatte und vortrug.
So gesehen kann da auch der beste Anwalt nichts ausrichten.
Aus Sch... kann man eben kein Gold machen. So hart ist das Leben ...

Man kann den Anwalt eben auch bedauern!
Das war wohl eine berufliche Niederlage. So man sich so etwas persönlich zu Herzen nimmt.
Wo die Reise hingeht, hat er schon während der Verhandlung gewußt bzw. im Fortlauf mehr und mehr erkannt. Das meine ich ihm angesehen zu haben.


Gruß
Jörg
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Geändert von Sorgnix (27.02.2015 um 18:22 Uhr).
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Alt 26.02.2015, 20:02   #23
Sorgnix
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Nebenbei:
... ich glaub, mir wäre auch keine bessere Strategie eingefallen.

hatte er keine?
hatte er eine - war die aber falsch?
hätte er eine andere wählen sollen?

Keine Ahnung.
... man muß sich ja auch mit dem Fall identifizieren, den man vertritt. Denke ich ...


Ich schrieb es in einem anderen Forum.
Ich hätte meinem Mandanten jedes Wort vor Gericht verboten. Im eigenen Interesse.
Die einzige Chance, eine eigene Linie zu fahren, ohne aus den eigenen Reihen torpediert zu werden.

Hätte aber auch nichts genutzt - weil die Torpedos längst auf YT und im DF gestartet waren ...


Zu anderen Themen schrieb ich dieses auch schon mehrfach:

Wenn man Sch... gebaut hat, darf man auch gern dazu stehen!



Vielleicht wäre das der einzige Weg gewesen, glimpflicher aus der Sache rauszukommen. Geständnis. Alles einräumen, vielleicht ein paar Dinge zur Verringerung des Strafmaßes dazu. Und Urteil.
Hätte vielleicht ein paar Monate und € weniger gebracht.
Mehr (bzw. weniger) aber auch nicht.


Wie immer: HINTERHER ist man schlauer.
Auch der Anwalt, der Benny - und viele andere auch


Gruß
Jörg
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Alt 26.02.2015, 20:04   #24
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Ich will ja nicht unken, aber ich hoffe, dass dies nicht der "Fachanwalt für Kulturgüterrecht" ist, der - an anderer Stelle aus dem Hut gezaubert - die Interessen eines gewissen "Verbandes" und dessen Mitglieder vertreten soll. Die wären im Ernstfall mit einem Fachanwalt für Strafrecht eventuell besser dran...
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Alt 26.02.2015, 20:22   #25
Sparus
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Hallo, ein Strafverteidiger weiß in der Regel, wenn es mit einem Freispruch nichts werden kann.

Die allseits bekannte Sachlage - Besitz des Fundes von ca. 9 Monaten - war erdrückend und konnte nur zu einer Verurteilung führen.

Also geht es nur um eine Schadensminimierung. Ein umfassendes Geständnis und ein reuevolles (ehrliches) Auftreten wären hilfreich gewesen. Und vor allen Dingen keine öffentlichen Auftritte mit unsinnigen Äußerungen.

Sollte der Verteidiger dies angeraten , aber sein Mandant dieses nicht angenommen haben, wäre eine Niederlegung des Mandats vernünftig gewesen. Hierin sehe ich den eigentlichen Fehler der Verteidigung.
Sparus
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Alt 27.02.2015, 14:21   #26
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Hallo
ist das Urteil schon Rechtskräftig ?
Was ist mit der Berufung?
Ich bin kein Fan von SPB und ich glaube auch das da noch was kommt.
Warten wir es ab.
Gruß
Andy
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Alt 27.02.2015, 14:45   #27
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
Man kann den Anwalt eben auch bedauern!
Das war wohl eine berufliche Niederlage.
Einen Anwalt bedauern?

Würde mal sagen, dass der Benny da einen Anwalt mit Honorarvereinbarung hätte nehmen sollen. Das solche Verhandlungen wie im Fernsehen ablaufen, habe ich noch nie erlebt. Das ging bei den Verhandlungen bie denen ich aussagen musste, immer sehr sachlich zu, egal ob Straf oder Zivilrecht.

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Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

Otto Von Bismarck

Geändert von Sorgnix (27.02.2015 um 16:39 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler aus Zitat entfernt
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Alt 27.02.2015, 18:07   #28
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von uglydigger Beitrag anzeigen
ist das Urteil schon Rechtskräftig ?
Was ist mit der Berufung?
Rechtskräftig noch nicht, nein.

Berufungsfrist endet genau eine Woche nach Urteilsspruch - also am 03.03.
(wenn ich richtig rechne ... )


Während die Buben der DSU schon des Morgens um halb Achte vorm Gericht standen, eifrig Mitgliedsausweise verteilten, kam auch nicht im Geringsten ein Zweifel auf. Nicht am Beklagten, nicht an der Erwartung des Sieges, nicht am Anwalt. Recht selbstbewußt trat man auf.

... allerdings wurden nach der Urteilsverkündung noch IM Gerichtssaal schon Zweifel am Anwalt geäußert ...
Wohlgemerkt an dem, den sie selber die ganze Zeit über den grünen Klee gelobt haben.
Wie schnell man doch jemanden fallen lassen kann ...

Selbst der Benny verkündete umgehend, in Berufung gehen zu wollen - Aber mit anderem Anwalt ...

Zwischen vorgestern, gestern und heute wechseln im "Lager" die Meinungen scheinbar schon wieder ...


In "Berufung" gehen ist halt das eine.

Da gibt es aber wohl ein Problem ...
Man muß ja auch irgendwie Aussicht auf Erfolg haben!
Egal, ob nun alter oder neuer Anwalt - der wird dazu nach Akteneinsicht wohl ne Meinung zu haben ...

WAS sollte aber bei einer Berufungsverhandlung NEU verhandelt werden?
Die Widersprüche des Angeklagten, wo er in der Verhandlung anderes zum Sachverhalt sagte als in der vorherigen polizeilichen Vernehmung?

Die ganzen anderen Widersprüche, im Amt bei der Abgabe, bei der "Lagerung" des Schatzes etc.

Was soll an Zeugenaussagen anderes oder neues kommen?
Die Aussageverweigerer sagen nun doch aus??
Und belasten sich am Ende selbst?

Werden andere Videos vorgeführt?? Müssen die vielleicht erst gedreht werden? ( - sorry )

Was ist mit der sehr detaillierten Urteilsbegründung der Richterin??
Mit welchen Argumenten will man die entkräften?

Ich hab das Gefühl, das Argument "das Volk muß doch dankbar sein, weil wenn er den Schatz nicht gefunden hätte, hätte ihn nie einer gefunden" wird auch in der Berufung nicht ziehen ...

Da muß ein Anwalt sich aber was total neues und geniales ausdenken.
Vor allem dann die Frage: Warum wurde das in der ersten Verhandlung nicht schon getan??


Also ich sehe da schwarz.
Da gibt es nur zusätzliche Kosten.

... einen Verfahrensfehler wird man ja nicht als Argument aufführen wollen. So man einen findet ...
(obwohl, so eine kleine Unstimmigkeit gab es, einen Druckfehler falsche Bezeichnung auf ner Akte. Aber die hat der Anwalt mit der Richterin selbst ausgeräumt)

In meinen Augen gibt es nirgends neue oder bislang nicht berücksichtigte Erkenntnisse.
und die Neubewertung des Vorgebrachten durch einen anderen Richter, ob die in nem anderen Ergebnis mündet???
Glaub ich nicht!


ich sollte wohl noch ein paar Details posten ...


und VORSICHT!!
... in einer neuen Verhandlung könnte glatt einer auf die Idee kommen, und den Friseur vorladen!
Schon wieder kein Zeuge der Verteidigung ...


Gruß
Jörg
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Alt 27.02.2015, 19:07   #29
Super Mario
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und selbst wenn er mit der Berufung "durch kommt" heisst das noch lange nicht dass die "Strafe" dann weniger wird .
Event. werden "schlafende Hunde" geweckt
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Die Zeichen des Älterwerden sind:
1. Vergesslichkeit
2. … und … die anderen fallen mir gerade nicht ein
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Alt 27.02.2015, 19:36   #30
Drusus
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Ort: München, Bayern
Detektor: Goldmaxx, was sonst?? ;)
Beiträge: 3,464

So, auch wenn ich mich wahrscheinlich gleich unbeliebt mache, hier noch ein paar Gedanken:

Benny ist ein Mann, sein Verteidiger war ein Mann, die Anklage war eine Frau und der Richter ebenfalls. Selbst wenn man den mMn immer unterschwellig stattfindenden Kampf der Geschlechter außer acht lässt, können Frauen i.d.R. (nein, daraus machen wir jetzt keinen blöden Witz!) die Faszination des Sondengehens und Schatzsuchens nicht nachvollziehen – zumindest kenne ich nur ganz wenige, die das tun und die entsprechenden Foren sind auch zu mindestens 95% mit Männern bevölkert.

Evtl. könnte eine Berufung für Benny also einen besseren Ausgang haben, wenn zumindest der Richterposten mit einem Mann besetzt wird!

Viele Grüße,
Günter
__________________
Quis custodiet ipsos custodes?
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barbarenschatz, debakel, powerdödel, rülzheim, speyer


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