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Alt 04.03.2017, 00:10   #1
muhmer
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Ratsherr

 
Registriert seit: Mar 2016
Ort: SA
Beiträge: 214

Ihr schreibt ganz viel Quatsch zusammen.
Mal der Reihe nach.
Die Freundin ist unter gleicher Meldeadresse geblitzt wurden.
Ergo macht das Amt eine Halterabfrage.
Die bekommt das Amt mit Adresse und Foto.
Da der Halter mit der Person auf dem Foto (Freundin) nicht identisch ist geht die Sache zur Polizei, welche eine Streife los schickt.
Hier hat ein Nachbar oder wer auch immer gequatscht, das Madam unter gleicher Adresse gemeldet ist.
Ergo bekommt die Freundin unter ihrer Meldeadresse, welche mit der Halteradresse identisch ist Post (die Anhörung, welche an umseitige Adresse zurück zu schicken ist).
Diese Anhörung muß innert 3 Monaten der richtigen Person zugestellt sein!
Wichtig!!! Der Brief mit der Anhörung muß ein Amtlicher Behördenbrief sein!!! ggf. mit Zustellurkunde - Erkennbar an den 2 Rosa Streifen auf der Rückseite.
Ein einfacher weißer Umschlag gilt nicht als Amtlich.
Mein Anwalt meinte damals, das ist was für den Papierkorb.
Manche Ämter stellen die Anhörung aus Faulheit dem Halter zu, mit dem Endeffekt, der Halter lässt die Angelegenheit schleifen und die Anhörung kann vor dem 3 monatigen Fristablauf der Freundin nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden. Ergo, die Sache wäre gegessen!
Im Anschluß daran hat die Behörde eine Frist von 3 Monaten einzuhalten um einen Bußgeldbescheid zu erstellen und zu zuschicken.
Und jetzt kommt was ganz wichtiges!
Unbedingt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheid kontrollieren.
Es muß vor Ablauf der 2x 3 Monate = 6 Monaten liegen!
Vielfach liegt das Datum einen Tag nach Ablauf der 6 Monats Frist!!!
Ist mir selbst schon passiert. Einen Tag zu spät ausgestellt.
Erst hier kommt der Wiederspruch.
Und erst danach gab es zwei mündliche Gerichtsverhandlungen.
Das erste Urteil lautete - Kostenteilung, jeder trägt seine Kosten selbst und kein Bußgeld.
Damit war aber mein Anwalt nicht einverstanden.
Das zweite Urteil lautete - alle Kosten werden der Staatskasse auferlegt und kein Bußgeld.

Glück und den richtigen Anwalt gehabt

VG
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Alt 04.03.2017, 00:24   #2
Sorgnix
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Ort: Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
Detektor: Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...
Beiträge: 24,909

.




wird immer interessanter hier ...


Gruß
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
Sorgnix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2017, 20:44   #3
ODAS
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Registriert seit: Jul 2003
Ort: Niedersachsen
Detektor: Minelab XT70
Beiträge: 2,350

Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
.




wird immer interessanter hier ...


Gruß
Jetzt wird das erst richtig spannend hier

Schon mal Bier und Popcorn holen

Schönes Wochenende ohne Blitzer und Co,
ODAS
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Alt 04.03.2017, 20:53   #4
muhmer
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Ratsherr

 
Registriert seit: Mar 2016
Ort: SA
Beiträge: 214

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Alt 04.03.2017, 23:12   #5
Frank Enstein
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Registriert seit: Mar 2015
Ort: B
Beiträge: 4,029

Zitat:
Zitat von muhmer Beitrag anzeigen
3 Beiträge, 3 Meinungen =
Wie bei Ärzten
__________________
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
Frank Enstein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2017, 09:53   #6
Crysagon
Moderator

 
Benutzerbild von Crysagon
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: "Throtmanni" So fast as Düörpm
Beiträge: 5,566

Zitat:
Zitat von muhmer Beitrag anzeigen
Ihr schreibt ganz viel Quatsch zusammen.
Mal der Reihe nach.
Die Freundin ist unter gleicher Meldeadresse geblitzt wurden.
Ergo macht das Amt eine Halterabfrage.
Die bekommt das Amt mit Adresse und Foto.
Da der Halter mit der Person auf dem Foto (Freundin) nicht identisch ist geht die Sache zur Polizei, welche eine Streife los schickt.
Hier hat ein Nachbar oder wer auch immer gequatscht, das Madam unter gleicher Adresse gemeldet ist.
Ergo bekommt die Freundin unter ihrer Meldeadresse, welche mit der Halteradresse identisch ist Post (die Anhörung, welche an umseitige Adresse zurück zu schicken ist).
Diese Anhörung muß innert 3 Monaten der richtigen Person zugestellt sein!
Wichtig!!! Der Brief mit der Anhörung muß ein Amtlicher Behördenbrief sein!!! ggf. mit Zustellurkunde - Erkennbar an den 2 Rosa Streifen auf der Rückseite.
Ein einfacher weißer Umschlag gilt nicht als Amtlich.
Mein Anwalt meinte damals, das ist was für den Papierkorb.
Manche Ämter stellen die Anhörung aus Faulheit dem Halter zu, mit dem Endeffekt, der Halter lässt die Angelegenheit schleifen und die Anhörung kann vor dem 3 monatigen Fristablauf der Freundin nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden. Ergo, die Sache wäre gegessen!
Im Anschluß daran hat die Behörde eine Frist von 3 Monaten einzuhalten um einen Bußgeldbescheid zu erstellen und zu zuschicken.
Und jetzt kommt was ganz wichtiges!
Unbedingt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheid kontrollieren.
Es muß vor Ablauf der 2x 3 Monate = 6 Monaten liegen!
Vielfach liegt das Datum einen Tag nach Ablauf der 6 Monats Frist!!!
Ist mir selbst schon passiert. Einen Tag zu spät ausgestellt.
Erst hier kommt der Wiederspruch.
Und erst danach gab es zwei mündliche Gerichtsverhandlungen.
Das erste Urteil lautete - Kostenteilung, jeder trägt seine Kosten selbst und kein Bußgeld.
Damit war aber mein Anwalt nicht einverstanden.
Das zweite Urteil lautete - alle Kosten werden der Staatskasse auferlegt und kein Bußgeld.

Glück und den richtigen Anwalt gehabt

VG
Viel heisse Luft ... dabei wäre es hilfreich den Eingangspost zu lesen .

Die SCHWESTER ist gefahren aber die Lebenspartnerin erhält Post
Augen auf beim Eierkauf.
Crysagon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2017, 18:13   #7
muhmer
Banned
Ratsherr

 
Registriert seit: Mar 2016
Ort: SA
Beiträge: 214

Zitat:
Zitat von Crysagon Beitrag anzeigen
Viel heisse Luft ... dabei wäre es hilfreich den Eingangspost zu lesen .

Die SCHWESTER ist gefahren aber die Lebenspartnerin erhält Post
Augen auf beim Eierkauf.
Tut eigentlich nichts zur Sache. Einzig das "vor Ort" das Blitzerfoto der falschen Person zugeordnet wurde ist hier Interessant.
Bei der falschen Zuordnung durch Dritte geht das noch in Richtung "Übler Nachrede".
Welche Person ist auf dem Blitzerfoto zu sehen? Schwester oder Freundin?
@BastiSDL frag mal beide Damen wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren ist!
VG
muhmer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2017, 18:18   #8
Zappo
Heerführer

 
Benutzerbild von Zappo
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Baden
Beiträge: 2,411

Zitat:
Zitat von muhmer Beitrag anzeigen
@BastiSDL frag mal beide Damen wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren ist!....
Zitat:
Zitat von BastiSDL Beitrag anzeigen
...Ich bin Fahrzeughalter von zwei Autos. Eines davon nutzt und fährt meine Schwester. Nun ist sie mal wieder geblitzt worden... ...
Gruß Z.
Zappo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2017, 19:41   #9
muhmer
Banned
Ratsherr

 
Registriert seit: Mar 2016
Ort: SA
Beiträge: 214

Zitat:
Zitat von Zappo Beitrag anzeigen
Gruß Z.
Was zieht ihr euch an heißer Luft hoch?
Vielleicht waren beide Damen zusammen shoppen?
Aufklären können es nur beide Damen zusammen und/oder @BastiSDL.
Wer von euch hat die Anhörung mit dem Foto bzw. ein je Bild von beiden Damen gesehen. Ich nicht. Im Thread ist auch nichts.
Wenn von @BastiSDL nichts weiter dazu kommt ist für mich hier Schluß.

VG m.
muhmer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2017, 20:34   #10
Michael aus G
Heerführer

 
Benutzerbild von Michael aus G
 
Registriert seit: Jul 2000
Ort: Gera
Beiträge: 2,654

Zitat:
Zitat von muhmer Beitrag anzeigen
Ihr schreibt ganz viel Quatsch zusammen.
Wir...?!
__________________
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
Michael aus G ist offline   Mit Zitat antworten
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