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23.03.2018, 18:51 | #1 | |
Ratsherr
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Zitat:
Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand. Grüße ! borsto Geändert von ghostwriter (23.03.2018 um 20:12 Uhr). Grund: so passt das ganze besser!? |
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23.03.2018, 19:10 | #2 |
Moderator
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-> "Das heißt leider, dass der Karabiner, der Panzer oder das Krad, welches einstmals vom Reich beschafft wurde und in Wehrmachtseigentum überging bei Verkündung des Grundgesetzes zu Bundeseigentum wurde, sofern es sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befand."
Öhmm... hab ich jetzt was überlesen? Was ist mit dem Gerät auf dem Gebiet der (ex)DDR? Wurde da was im Einigungsvertrag geregelt? Frage nur, falls ich über einen Panzer stolper... (Die Frage ist aber ernst gemeint!) |
23.03.2018, 19:23 | #3 |
Heerführer
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Jo, wenn man sich das alles so anschaut, hängt da ein ganz schön wirrer Rattenschwanz dran. Der Preusse Don Frank Axel von Stein und Slawnix, hat das oberhalb mit seinem ZDF-Link schon angemerkt. Da ist schon was dran ...
Naja, wichtig ist erst mal der Kanister Benzin bei der Bergung und Abtransport. Über den Rest kann man sich Gedanken machen, wenn es soweit ist. |
24.03.2018, 02:02 | #4 |
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24.03.2018, 10:53 | #5 |
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24.03.2018, 02:00 | #6 | |
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Zitat:
Ohne jetzt kleinlich zu sein, es ist juristisch nicht möglich das Eigentum ohne Zustimmung an einen anderen übergeht, also nicht so ohne weiteres. Noch mal, die brd ist ein Staat auf dem Geländes des DR(Nix mit Reichsbürger zu tun, Bundesverfassungsgerichturteil). Einfach erklärt bin ich nach deiner Pleite und der Prügelei in dein Haus gezogen und bewohne die untere Etage. Das seit 70 Jahren, meine Kinder, ihre Kinder etc, ich benutz dein Auto, Fahrad etc, alles soweit klar? Das ist der "Status Quo". Und wenn ich da etw 300 Generationen lang wohne, ist es juristisch immer noch dein Eigentum, nicht meins oder das meiner Nachfahren. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Real ist es natürlich so das die brd auf "ihrem" Geltungsbereich macht was sie will, solange Onkel Sam nichts gegenteiliges befiehlt. Nochmal, das sich die brd zum Nachfolger "erklärt" hat, bdeutet nicht das sie es juristisch gesehen auch ist. Ich kann mich auch zu deinem Erben "erklären", wenn ich ne Armee und Polizei habe um das durchzusetzen, sollst mal sehen wie schnell ich deinen Besitz "erbe". Bitte immer merken einmal "juristisch", einmal "real". Ist ein Unterschied und wie das abläuft hab ich bereits erklärt. Danke das wir das so gesittet diskutieren können.
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24.03.2018, 02:53 | #7 | |
Ratsherr
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Zitat:
Wer ist Onkel Sam und wo manifestiert sich irgendeine Befehlsgewalt von Onkel Sam gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ?. Wer schafft es, 300 Generationen irgendwo zu wohnen, ohne dass dieses Tun irgendwann juristisch geklärt wird ?. borsto |
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24.03.2018, 10:05 | #8 |
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Omg, du bist ja wirklich komplett ahnungslos. Bitte erlese dir mal fundamentales Grundwissen, dann können wir weitermachen. Wer nicht mal weiß wer mit „ Onkel Sam“ gemeint ist sollte ev nicht versuchen an so einer komplizierten Diskussion mitzureden. So etwas kann man nicht RTL 2 gerecht in 3Sätzen erklären schon gar nicht wenn rudimentäres Wissen zur Materie fehlt. Ps: Zu den 300 Generationen mal googeln „Konstantinische Schenkung“
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. Geändert von Frank Enstein (24.03.2018 um 10:18 Uhr). |
24.03.2018, 12:32 | #9 | |
Ratsherr
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Zitat:
Seit 25 Jahren und knapp zwei Monaten bin ich bei der Bundesvermögensverwaltung, seit 2005 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben(BImA), in Koblenz beschäftigt und habe fast täglich mit dieser Materie zu tun. Rechtlich als auch fiskalisch. Der Fachbereich ist mir von der derzeit gültigen Rechtsauffassung durchaus vertraut, daher benötige ich keine Belehrungen über nicht vorhandenes fundamentales und rudimentäres Grundwissen. Die gegenwärtige Rechtauffassung ist, dass Rüstungsgüter, die mit Mitteln des Reiches für die Wehrmacht erworben wurden, also der Karabiner, das Krad oder der Flugzeugmotor u.v.a.m., sehr wohl bewegliches Reichseigentum sind und mit Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in Bundeseigentum übergingen, sofern sich der fragliche Gegenstand im Geltungsbereich des Grundgesetzes befand. Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen. "Uncle Sam" ist mir seit vielen Jahrzehnten ein Begriff. Es ist die jenige Figur, die auf Plakaten in den Jahren des Ersten Weltkrieges in den USA für den Eintritt in die U.S. Army warb ("I want youfor U.S. Army"). Danke wiederum für die Belehrung der Unwissenheit. Sollten fachliche oder rechtliche Fragen zum Umgang mit ehemaligem Reichseigentum bestehen, bin ich gerne bereit, diese zu beantworten, auch über PN. borsto |
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24.03.2018, 12:44 | #10 |
Heerführer
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Themenstarter
Hallo und Guten Tag ,
moin Borsto, wo darf ich mich einlesen( " Diese Rechtsauffassung ist auch noch durch keine Beklagung oder Heranziehung übergeordneter Rechte wie der Haager Landkriegsordnung in Zweifel gezogen worden, da es sich um Vorgänge handelt, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abspielen"), gibt es da evtl. einen Link, eine offizielle Anweisung, o.Ä.? Gruss U.R.
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