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Alt 07.12.2021, 14:09   #1
Zappo
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Registriert seit: Apr 2006
Ort: Baden
Beiträge: 2,411

Nun ja - stimmt. Und auch wieder nicht.

Gibt eben solche und solche Garagen.

Von denen, die im Bebauungsplan ausdrücklich als Garagen ausgewiesen sind und/oder als notwendige Stellplätze eben notwendig (da stimmt das im Groben) bis hin zum "grossen Zimmer" im Haus oder Keller, wo man das Auto reinstellt. Das aber eigentlich auch woanders auf dem Grundstück seinen Platz findet.

Wenn die Garage aber für die notwendigen Stellplätze lt. Stellplatzverordung nicht nötig ist und irgendwo auf dem Grundstück steht, wo z.B. auch andere Nebenräume/gebäude genehmigungfähig wären, dann gibts da eher kein Problem.

Im übrigen ist z.B. in Baden-Württemberg unter gewissen Vorraussetzungen die Nutzungsänderung VERFAHRENSFREI (in Normalsprache: muss nicht genehmigt werden)

und zwar wenn

a) für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten oder
b) Sie durch die neue Nutzung zusätzlichen Wohnraum in Wohngebäuden.....schaffen.

Auf den Tausch Garage gegen (privaten) Bastelraum trifft da a) sicher zu.

Wie es woanders aussieht, weiss ich gerade nicht, aber manchmal ist die Angst vor den Bestimmungen gross, auch wenns garkeine Bestimmung gibt

Gruss Zappo
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