23.10.2017, 12:55 | #1 |
Heerführer
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Gebrauchtkauf bei Ebay-Kleinanzeigen (rechtliche Frage)
Hallo,
kann mir einer sagen wie die rechtliche Grundlage beim Gebrauchtkauf ausschaut. Habe eine Dampfmaschine über Ebay Kleinanzeige gekauft. Als ich den Verk. angeschrieben habe ob der Artikel unbeschädigt ist und die Antwort kam "an den Artikel ist nicht beschädigt". Als nun das Packet ankam stellte ich nun fest das so einiges beschädigt ist - Dampfpfeife lässt sich nicht festdrehen am Kessel, somit ist kein Betrieb möglich weil sonst beim Druckaufbau einen die Pfeife um die Ohren fliegen kann. - Dampfpfeife kann man nicht fest machen, denn da wo die Dampfpfeife befestigt ist, ist eine Schraube reingedreht. Als ich den Verk. kontaktiert habe, kam nur zurück von wegen was ich will ist doch gebrauchtkauf und ein Kenner hat die Dampfmaschine für funktionsfähig befunden. Und ich solle mir einen anderen TON angewöhnen Nun steh ich da, eine Dampfmaschine für 100 EU gekauft und kann sich nicht mal benutzen.
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23.10.2017, 13:02 | #2 |
Heerführer
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Die Artikelbeschreibung ist ausschlaggebend:
http://www.t-online.de/digital/inter...atverkauf.html
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Gruß Hubertus "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig." Albert Einstein |
23.10.2017, 13:11 | #3 |
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Auch eine Antwort (erfolgte ja in diesem Fall schriftlich) ist eine verbindliche Aussage und gehört mit zur Artikelbeschreibung!
Allerdings: Du magst zwar theoretisch Recht haben .. aber Recht haben und bekommen sind 2 Dinge. Du kannst aber dem Verkäufer (in möglichst neutralem Ton) noch mal aufs den Defekt hinweisen und vom Kauf zurücktreten. Sollte das nichts bringen, kannst du eine Frist setzen und mit Anwalt drohen. Der letzte Schritt wäre der Anwalt. Fraglich, ob es sich lohnt hier so weit zu gehen.
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Gruss Matthias |
23.10.2017, 13:17 | #4 |
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Wurde der Artikel mit Paypal bezahlt? Dann eröffnen sich noch ganz andere Möglichkeiten.
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23.10.2017, 13:22 | #5 |
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sollte Paypal genutzt worden sein finden sich hier alle Informationen:
https://www.paypal.com/de/webapps/mp...rotection-full
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Gruss Matthias |
23.10.2017, 13:24 | #6 |
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23.10.2017, 13:27 | #7 |
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Wie Matthias geschrieben hat immer erst im freundlichem Ton nachfragen und wie in verlinktem Artikel um Nachbesserung bitten !
Schlägt er das aus - dann vom Kauf zurücktreten. Sollte das nicht fruchten vll. einfach mal den Beitrag zusenden und auf die Gesetzeslage hinweisen
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23.10.2017, 14:10 | #8 |
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Versuche dich privat zu einigen , auch wenn die Erstberatung meistens nix kostet ,kann ein Brief an den Verkäufer schon wieder eine schöne Summe kosten.
Bei den meisten ist ein Gegenstandswert unter 300 Euro nicht mal aufgeführt.
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Gruß andreas S.S.S.S
Geändert von seewolf (23.10.2017 um 14:31 Uhr). |
23.10.2017, 15:58 | #9 | |
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Themenstarter
Zitat:
Aber meist ist es wenn man was schreibt das der Gegenüber es falsch liest und meint man vergreifft sich im TON.
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23.10.2017, 15:59 | #10 |
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Themenstarter
Wird eh im Sand verlaufen.
Aber ein Versuch ist es mir ja wert Es bleibt spannend
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