28.01.2018, 11:49 | #31 |
Heerführer
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28.01.2018, 14:33 | #32 | |
Heerführer
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Zitat:
ZITAT: Auch der Transport auf dem direkten Weg von dem Ort, an dem die Waffen oder Munition aufbewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an die Polizei oder die Waffenbehörde wird nicht bestraft. ZITAT: Im Unterschied zu der Regelung von 2009 gilt die Amnestie dieses Mal nicht, wenn die Waffen oder Munition an einen Berechtigten (zum Beispiel Waffenhändler) übergeben und unbrauchbar gemacht werden. Wird wohl daran liegen das mittlerweile der Handel mit Dekowaffen verboten ist. Hier nochmal komplett: Einjährige Amnestie - straffreie Abgabe von illegalen Waffen und Munition möglich Am 6. Juli 2017 ist eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten. Wie schon in 2009 wurde unter anderem eine befristete Strafverzichtsregelung (“Amnestie”) aufgenommen. Demnach ist es für ein Jahr möglich, unerlaubt besessene Scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist, Verbotene Gegenstände, z.B. Butterflymesser, Totschläger, Schlagringe, Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, z.B. Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen, freiwillig bis zum 1. Juli 2018 bei einem Berliner Polizeiabschnitt oder der Waffenbehörde abzugeben, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Die Straffreiheit gilt auch für den Transport auf dem direkten Weg vom Aufbewahrungsort der verbotenen Gegenstände, Waffen und Munition zum Abgabeort bei der Berliner Polizei oder der Waffenbehörde. Anders als bei der Regelung von 2009 gilt die Amnestie ausschließlich für Abgaben in Rede stehender Gegenstände und Waffen/Munition bei der Polizei und Waffenbehörde. Quelle: https://www.berlin.de/polizei/service/waffenbehoerde/
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Gewinner des Fotowettbewerbs Juli 2014 "Natur ist die beste Tarnung"! Fritz Todt Wer sucht der findet, wer drauftritt verschwindet...!! |
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29.01.2018, 16:14 | #33 |
Heerführer
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So langsam verstehe ich bei diesen Diskussionen nur noch Bahnhof und Abfahrt. Ich habe in der Vergangenheit bei entsprechenden Funden, auf Anraten eines Bekannten (Polizist), zur Gewohnheit gemacht die für den Fundort zuständige Polizeistation anzurufen und angekündigt, dass ich mit Funden (Waffen, Waffenteilen, Munition) die gemacht habe, zur Dienststelle unterwegs bin um sie abzugeben. Darunter waren auch ein völlig verostetes Maschinengewhr, Läufe davon, Karabiner mit und ohne Verschluss und einmal eine 9mm Luger, die in Fabrikneuem Zustand war. Gefährlichere Sachen wie Handgranaten, oder die Elenden 2cm Granaten die von Flugzeugen verschossen wurden, habe ich nie angerührt, geschweige denn transportiert. In diesen Fällen habe ich stets den KMRD benachrichtigt. Probleme habe ich so nie gehabt. Die Fund habe ich stets im Fahrzeug gelassen und bin erst einmal in die Dienststelle gegangen und habe mich angemeldet und bin mit einem der Herren dann zum Auto gegangen und sie von einem Polizisten aus dem Auto nehmen lassen. Ich werde auch in Zukunft so verfahren. Einmal, bestimmt 20 Jahre her, hat mich mal einer gfragt warum ich das Zeug nicht einfach liegen lasse oder wieder Eingrabe. Ich habe darauf geantwortet, dass ich fürchte, dass dies dann jemand anderes findet und mitnimmt. Außer einem Kopfnicken und einem gemurmelten OK, gab es sonst keinerlei Reaktion.
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Gruß Coinhunter Gewinner Fotowettbewerb Februar 2020 |
30.01.2018, 11:22 | #34 |
Geselle
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ich vermute die Poliei wird auch ihren Spass/Arbeit haben um den Schrott zu entsorgen.
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30.01.2018, 11:24 | #35 |
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Durchaus!
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Gruß Coinhunter Gewinner Fotowettbewerb Februar 2020 |