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08.02.2020, 18:50 | #1 |
Heerführer
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Beiträge: 3,171
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Und jetzt erklärt mir bitte mal wie jemand auf MEINEM Grundstück, in MEINEM Haus und in MEINEM Tresor, ohne meine Einwilligung legal etwas finden kann?
Egal ob a, b oder c...
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______________ mfg Swen 2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler... |
08.02.2020, 20:05 | #2 | |
Landesfürst
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Zitat:
Genau dieser Fall ist in manchen Bundesländern durch das Schatzregal ausgeschlossen. Ich hätte auch kein Problem, wenn nur dieser Fall für Bayern "anständig" geregelt wäre. |
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08.02.2020, 20:57 | #3 |
Heerführer
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Also wenn ich illegal, in zum Beispiel eine Bank eindringe, dort ein Bankschließfach aufbreche und den Inhalt an mich nehme, darf ich die Hälfte des Wertes behalten wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann?
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08.02.2020, 21:37 | #4 |
Heerführer
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Mal andersrum gefragt,Swen.......Wenn ich mir in meine Mietwohnung einen Tresor einmauere,muß ich dann meinem Vermieter die Zahlenkombination mitteilen? Durch den Einbau wird er ja Eigentümer des Safes.Und ich muß ihm ja ermöglichen,nach meinem Ableben an den Inhalt zu gelangen.
Verweigere ich die Kombination...darf er mich verklagen,da er sonst gezwungen ist sein Eigentum zu beschädigen. Mal ehrlich.....Das Landvogtdenken des Spätmittelalters ist überholt.Heute haben wir Pflichten,aber auch Rechte. Wenn ich mir goldene Wasserhähne anbaue,gehören die nicht meinem Vermieter.Ihm gehören die Alten,die ich wieder anbaue wenn ich ausziehe.
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