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Alt 16.01.2018, 17:30   #1
DericMV
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Barbarenschatz ... die Fortsetzung - DRITTE Runde ... - 2018

"...Der Rechtsstreit um den als einmalig bezeichneten "Barbarenschatz" von Rülzheim und seinen Finder geht in die dritte Runde. Für den 23. Januar sei am Landgericht Frankenthal in dieser Sache eine Verhandlung anberaumt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage. ... "

http://www.allgemeine-zeitung.de/lok...t_18456170.htm
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Alt 17.01.2018, 00:53   #2
Sorgnix
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Na, da hat´s mit der Ungeduld ja endlich ein Ende

Hat ja auch lang genug gedauert ...

1. Urteil - 25.02.2015
(=> kleine Leseprobe ... )

2. Urteil - 25.01.2016
(=> kleine Leseprobe ... )

und nun, endlich, nach 24 Monaten das ganz große Finale


Boah,
und da fangen die extrem Prozeßerfahrenen und Rechtsgelehrten bei .würg wieder an
zu heulen, ob der kurzen Ladungsfrist.
Ist zwar auch für mich überraschend - aber nun mal Fakt.
Ein Anwalt wird das zumindest wissen.
Und da er das weiß, wird er zwangsläufig für solche Fälle vorbereitet sein (müssen) ...

Und es waren ja nun 22 Monate Zeit, die Akten auf den neuesten Stand zu bringen.
Und Anwälte können sich ja vertreten lassen - wenn sie denn die Akten auf neuestem Stand haben ...
Wo doch eine zweite Konifere eh vor Ort ist.


Man, das wird ja wieder hochspannend - für mich leider wirklich etwas ungünstig.
Mal schauen. Wäre ja echt schön, der einen oder anderen Knalltüte mal wieder ins Auge zu schauen


Wie ist es??
Soll es wieder eine Umfrage geben??
konstruktive (!) Kommentare und Einschätzungen zu dem was kommt?


=> Umfrage 1. Prozeß

=> Umfrage 2. Prozeß - Berufung



... der uninteressante Rest zum Thema ist ja mittels SuFu "Barbarenschatz" zu finden.
Am besten mit der Stichwortsuche - die extrahiert besser.


Gruß
Jörg
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(Heiner Geißler)
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Alt 17.01.2018, 06:33   #3
fleischsalat
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Es ist von der Verurteilung her wieder alles offen, sehe ich das richtig?
Dann wäre doch eine Umfrage interessant.
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Alt 17.01.2018, 08:41   #4
DericMV
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen
...

Man, das wird ja wieder hochspannend - für mich leider wirklich etwas ungünstig.
Mal schauen. Wäre ja echt schön, der einen oder anderen Knalltüte mal wieder ins Auge zu schauen

....

Gruß
Jörg
Vielleicht kannst Du es ja einrichten, ansonsten bin ich guter Hoffnung, das weitere verlässliche, glaubwürdige Leute vor Ort sein werden. Der Informationsfluss funktionierte (wenn auch teils hinter den Kulissen) bei den letzten Verhandlungen recht gut.
"Alternative Fakten" zur Belustigung werden sicherlich wieder dem .würg zu entnehmen sein, auch das funktionierte beim letzten mal mit ausreichender Klasse.

Das hoffenlich mal anstehende Ergebnis kann einiges verändern, ob zum Guten oder Schlechten wird sich zeigen.
Es ist alles offen.
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Alt 17.01.2018, 10:37   #5
chabbs
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Zitat:
Zitat von DericMV Beitrag anzeigen
oder Schlechten...
... ich zünd für den Fall dann schon mal ne Kerze an.
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Alt 21.01.2018, 16:55   #6
Lucius
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Die Umfrage geht leider noch nicht. Daher meine Ansichten im Voraus...
Meine Wahl wäre (inzwischen):
in dubio pro reo

Ich denke, es kann nicht mehr zweifelsfrei rekonstruiert werden, wer was wann wo getan, gesagt oder unterlassen hat. Da von beiden Seiten immer mehr und immer ominösere Augen-und Ohrenzeugen aufgeboten wurden bzw. 100%tige Zeugen plötzlich von lokaler Amnesie heimgesucht wurden... Erschwert wird eine gerechte Urteilsfindung durch die stark variierende Darstellung des Sachverhaltes in diversen Medien.
Nicht einmal der Streitwert konnte zweifelsfrei festgesetzt werden, da es Gutachten und Gegengutachten des Wertes gibt. Die Charaktereigenschaften des Angeklagten zur naiven Selbstüberschätzung und öffentlichkeitswirksamen Darstellung mögen einigen sauer aufstoßen, stellen aber keine gerichtsverwertbaren Negativpunkte dar. Auch dürfte jedem unbefangenen Richter klarwerden, daß es weniger um das Streitobjekt geht, sondern vielmehr die Person Benny von verschiedenen Seiten instrumentalisiert und wahlweise als das personifizierte Böse oder der Kandidat für die unumgängliche Heiligsprechung dargestellt wurde, in einem Maße, die weit über das übliche schuldig/nichtschuldig-Plädieren hinausgeht.
Deshalb ist meine Vorhersage, entweder ein salomonisches Urteil zur Beschwichtigung oder Freispruch wegen Mangel an fundierten Beweisen.

Meine persönliche Meinung, die ich hier nenne, aber nicht zur Diskussion stelle.
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Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen.
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Alt 21.01.2018, 17:52   #7
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Meine persönliche Meinung, die ich hier nenne, aber nicht zur Diskussion stelle.


... seit wann hast DU Einfluß auf das Diskussionbedürfnis Dritter???


1.
die Umfrage ging noch nicht, weil ICH grad dabei war, sie zu basteln.
und da kann ich keine Blutgrätschen von der Seite bei gebrauchen, von Leuten
die immer so schnell bei der Sache sind ...

2.
Es ist unerheblich, ob die Leserschaft des einen oder anderen Forums mittlerweile
von den vielen beteiligten Selbstdarstellern mit "alternativen Fakten" verwirrt wurde.
Bislang gibt es ZWEI Prozesse - DEREN Akten sind da sicher weniger verwirrend.
Und vor Gericht zählt DAS - und die neuen Dinge, die da evtl. ausgegraben wurden.
nix anderes.

3.
Bitte mal eine nähere Info zu den differierenden Wertangaben des Schatzes.
mir sind nur die der beiden Prozesse bekannt. ca. 1/2 Mio €
Und wenn - es wird doch jetzt nicht eine geben, die "gen Null" tendiert, oder?

4.
Zeugen mit Amnesie sind mir aus BEIDEN Prozessen nicht bekannt!
nur die mit Aussageverweigerung.
Gibt´s welche, die sich VOR Befragung und Belehrung (!) des Gerichts an nichts
mehr erinnern??
So die Erinnerung trügt, gibt´s für die die Protokolle der Verhandlungen.
Dann können sie sich höchstens wieder erinnern - sicher aber nicht ans gravierende (!) Gegenteil.
Sonst fiele mir so was wie "Falschaussage" ein ...
NEUE Zeugen?? Ach. Sind die schon in der weiten Welt bekannt??

5.
for the Rest:
Es ist kein Prozeß übers Sondengehen - es geht um eine Fundunterschlagung.
Ähnlich Portemonnaie vom Bürgersteig ...
Sondeln ist nur Nebensache. DSchG ebenso. NICHT Prozeßgegenstand.


Die Umfrage ist => im Forum für Rechtsfragen zu finden



Lucius, mit Bitte um kurze Info


Gruß
jörg
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Alt 21.01.2018, 18:01   #8
Lucius
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1./2. : stimmt.
3.: Nun, es wurde, je nach Aussage, mit dem Materialwert, dem Versicherungswert und dem theoretischen Verkaufserlös hantiert. Das war mir damals ins Auge gefallen. Ich werde mal suchen, hab jetzt keine konkrete Zahl zur Hand.

4. Ok, dann Aussageverweigerung. War blöd von mir formuliert.

5. Das ist der Punkt, der wieder mit Punkt 3 zusammenhängt. Der ganze emotionale Rest ist außen vor.
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Alt 21.01.2018, 18:03   #9
Lucius
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Verschiebst du mal bitte meine Aussage? Ich hatte das so verstanden, daß an der Umfrage selber nur Mods ihr Statement anhängen können.
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Alt 21.01.2018, 18:13   #10
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@Lucius


Aussageverweigerung.
DAS wird sicher auch ein Thema.

Galli/Wurmsonde
Scheinbar weiß niemand, ob DEREN Prozeß nun irgendwann mal gelaufen ist.
Da deren Verfahren noch schwebte, durften sie die Aussage verweigern.
Haben sie ein Urteil, MÜSSEN sie den Mund aufmachen.
Verweigern dürfen sie dann nicht mehr - weil nicht mit dem Superintelligenzbolzen verwandt.
(innerlich schon ... )
Und selbst wenn sie unter Amnesie leiden - ich denke, aus DEREN Urteilsbegründung
wird das Gericht die nötigen Infos ziehen können ...
So es um die Fundumstände geht.


aber, wie vermutet (!) wird, will man ja das Pferd neu aufzäumen.
Der vorbildliche Benny hat von seinen wild nach Auswegen suchenden Anwälten eingebläut bekommen,
daß er Omas Silberschale ja schon IMMER abgeben wollte, sogar als kurzzeitiges und
vorzeitiges Weihnachtsgeschenk am 23.12., extra die Archäologin aus dem Urlaub holend ...

Wo er Ihr doch drei Tage vorher noch auf ausdrückliche Frage erzählt hat, der habe NICHTS mehr
zu Hause (oder anderswo unter dem Autositz) liegen.
Zumindest nichts von Wert - nur so ollen Mittelalterschrott ...
Und dann packte er die Wundertüte aus ...


DAS wird das Gericht wohl Hauptsächlich nochmal neu bewerten müssen.
Ob das eine ordnungsgemäße Fundmeldung war,
aus freien Stücken. Ohne das Wissen, daß die Abteilung Grün-Weiß schon den Finger
auf der Hausklingel hatte ...

Und da gibt es ein BGH-Urteil zu. Rücktritt von der Unterschlagungsabsicht.
... auch, wenn die Absicht schon ein 3/4 Jahr gepflegt wurde. Und zufällig, nur Stunden nachdem
seine Kumpels aufgeflogen waren, wechselte er die Meinung ...
DAS in Zusammenhang mit seiner Hausdurchsuchung zum Thema ... - DAS wird spannend zu beobachten, ob er damit durchkommt ...

(Nachtrag, 18:50:
... es mag sein, daß man auf Basis dieses BGH-Urteils punkten kann.
Aber AUCH, wenn man ein halbes Jahr vor der Abgabe ne HD in gleicher Sache hatte??
Und der Fund schon DA gemacht war, nur halt in nem anderen Keller lag??
Für den Fall wäre mir die resultierende "Bedenkzeit" von 6 Monaten doch ein wenig lang ...)



Und WENN er DAMIT durchkommt - dann Hut ab!
... dann zieh ich noch in derselben Nacht los, und finde, und finde, und finde ...
Egal wo - es kann ja scheinbar nichts mehr "passieren".
Man muß nur 5 min schneller sein, als "Grün-Weiß" ...
(letzter Smiley gilt für den gesamten letzten Absatz!!)


Gruß
Jörg
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