21.01.2018, 18:15 | #11 |
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Überlege grad, die ganze Diskussion in den Thread zu kopieren.
Eigentlich kann das aber hier auch stehenbleiben. j.
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ... (Heiner Geißler) |
21.01.2018, 21:54 | #12 |
Heerführer
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Das mit dem Rückritt von der Unterschlagung ist mir neu, resp. kommt mir gerade neu und unglaublich übel vor. Krasse Kiste, wenn das klappt.
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21.01.2018, 22:12 | #13 |
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Soll es geben.
Sorry, ich müßte jetzt suchen, wo das Ding mit dem BGH-Urteil liegt. Der (zweit)-Anwalt hat seinerzeit in seinem Plädoyer ne große Sache draus machen wollen. ... fand aber irgendwie kein Gehör beim Gericht. Urteil BGH hin oder her ... So was ist eh nicht bindend! Man kann so einem Urteil folgen - muß es aber nicht. Denn: Gerichte sind bei der Urteilsfindung nicht an Entscheidungen anderer, gar höherer Gerichte gebunden. Einzige Ausnahme bilden Entscheidungen des Bundesverfassungerichtes. So gesehen sehe ICH da wenig Aussicht auf "Erfolg" ... Wie ein Richter das sieht, ist die andere Seite der Medaille. wer weiß, vielleicht fällt ihnen ja noch was anderes ein ... Am Ende sagen gar alle Aussageverweigerer aus. Daß er schon immer abgeben wollte, etc. etc. Schön, wenn bei einer Aussage dann aber doch wenigstens ein paar andere Umstände zum Fund noch zu Tage treten. Wie lange alle wirklich schon vom Fund wußten, ob sie ihn gemeinsam in der heimischen Badewanne geschrubbt haben, wo der alte Tand denn die ganze Zeit versteckt war, ob man nicht doch mal zwischendrin über "behalten und versilbern" nachgedacht hat, wie das so mit Friseurbesuchen aussah, was man im Massage- Studio so machen kann etc, etc. Na, all so uninteressante Dinge eben ... Gruß Jörg
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21.01.2018, 22:35 | #14 |
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Wie bei jeder „Verschwörung“ wird irgendwann sicher was durch den Kreis der Eingeweihten herausposaunt. Wie Du schon sagst, wenn die anderen beiden Urteile stehen, weiß man sicher mehr.
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21.01.2018, 23:38 | #15 |
Banned
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Nicht wirklich oder?
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
22.01.2018, 08:37 | #16 | |
Heerführer
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Zitat:
Wenn die Aussage strittig ist, dann sieht das ganz anders aus, egal ob uns das gefällt oder nicht.
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22.01.2018, 09:59 | #17 |
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Aussage ist gerichtlich dokumentiert.
beim 1. Prozeß. Beim 2. muß ich mal kurz nachfragen ... J.
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22.01.2018, 10:28 | #18 |
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ähh, bin nicht mehr ganz auf dem Laufenden, aber ich glaube in der 1. Instanz gibt es keine Dokumentation (Protokoll), sondern nur eine schriftliche Urteilsbegründung.
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22.01.2018, 11:09 | #19 |
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Themenstarter
Was war eigentlich der Grund der HD beim SPB ? Über den Barbarenschatz war ja noch nichts (offiziell) bekannt.
War es sein "freizügiges" Auftreten, sein meldefreies Fundprahlen, in den Foren ? Ging es da um den verhökerten Münzhort ? Soweit ich mich erinnere war der Hort ja nur eine kleine Randbemerkung bei den Verhandlungen, welche auch nicht weiter diskutiert wurde. Warum eigentlich nicht, passt doch so wunderbar zum Thema der Verhandlung ? Im Gesamtpaket (Vorgeschichte des SPB, Reinigung/Zerstörung des Fundes, Verstecken, Anfrage Auktionshaus, Umstände der verspäteten Meldung ... usw.) wüsste ich jetzt nicht, wie man da an einer Unterschlagung des Barbarenschatzes zweifeln könnte. Nun gut, die Staatsanwaltschaft wird ja nicht aus gelernten Bäckern bestehen (nichts gegen Bäcker !). Evtl. gibts ja auch noch eine Überraschung... Was war der Grund der HD bei den Wurmsondes ? Auch da konnte es ja noch keine Hinweise auf den Barbarenschatz geben, oder ? Die HD brachte ja erst die Hinweise. Oder spielte die Anfrage beim Auktionshaus da eine Rolle ? Was war der Vorwurf bei ihrer HD und ihrem Verfahren ? Welche Beweise benötigt man denn für eine Unterschlagung ? Muss erst die eigene Bereicherung, die Einschmelzung, oder der Verkauf (gar in kleinen Teilen ) des Fundes belegt sein ? Das Urteil der ersten Verhandlung sehe ich als angemessen. Ein Freispruch wäre tatsächlich ein Schlag ins Gesicht und der Freifahrtsschein zur Plünderung und Verschacherrung des geschichtlichen Erbes. Geändert von DericMV (22.01.2018 um 11:23 Uhr). |
22.01.2018, 11:28 | #20 | |
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Zitat:
Erkläre den Unterschied zw. Dokumentation, Protokoll und schriftlicher Urteilsbegründung ... Die Aussage wurde protokolliert, gehört somit zur Dokumentation des Prozesses. Ob in der Urteilsbegründung schriftlichauch aufgeführt, bedarf eines Blickes in selbige ... Aber bitte: WAS ändert das?? @DericMV DU kannst Dir Deine Frage sicher auch selbst beantworten ... Denn DU weißt es mit Sicherheit. Für alle anderen: Die HD entstand aus seiner Zeige- und Entblödungsfreudigkeit im Detektorforum. Den Bedarf meldete dann ein User an, dem das mißfiel. Die Gründe für die HD der Wurmsondes (auch Kettensäge T2 ) kennt wohl niemand im Detail ... Gruß Jörg
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