20.01.2017, 10:48 | #7 |
Heerführer
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Hier stehts nochmal genauer:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Art...8-drohnen.html @Ikognito: Gilt über Wohngebieten - es sei den man hat die Zustimmung des Eigentümers ! Und das ist auch richtig so - ich hätte keine Lust das irgend jemand mit seiner Drohne über meinem Garten rumkreiselt ! Ob mit oder ohne Kamera ! Die Haftpflicht muß allerdings auch Unfälle mit Drohnen abdecken und da muß man seinen Versicherer fragen.
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Gruß Hubertus "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig." Albert Einstein |