|
Umfrageergebnis anzeigen: Wie lautet das DRITTE Urteil im Fall "Barbarenschatz"? | |||
01. Freispruch 1. Klasse (Fund wurde ordnungsgemäß gemeldet) | 0 | 0% | |
02. Freispruch - aus Mangel an Beweisen - in dubio pro reo | 5 | 9.26% | |
03. Schuldspruch - ___ Euro Geldstrafe | 11 | 20.37% | |
04. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate | 4 | 7.41% | |
05. Schuldspruch - Freiheitsstrafe auf Bewährung - ___ Monate + Geldstrafe ___ Euro | 21 | 38.89% | |
06. mein Urteil wurde nicht zur Auswahl gestellt - gebe ich in gesondertem Beitrag bekannt | 1 | 1.85% | |
07. China! Wo steht der Sack Reis?? | 12 | 22.22% | |
Teilnehmer: 54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
08.02.2018, 19:25 | #1 | |
Moderator
Registriert seit: Jun 2005
Ort: "Throtmanni" So fast as Düörpm
Beiträge: 5,566
|
Zitat:
|
|
09.02.2018, 14:32 | #2 |
Heerführer
Registriert seit: Mar 2008
Ort: L
Detektor: GMP
Beiträge: 5,055
|
"Die Verhängung einer Geldstrafe von 2700 Euro wird vorbehalten." Wie soll ich das denn verstehen? Wer entscheidet das denn, ob er wann wieviel zahlen muss? Ich glaube, ich steh' im Wald! Hat der Wutz doch während des gesamten Traras um ihn mit Sicherheit ein Vielfaches durch Verkäufe verdient!!
Da geht mir doch das M... in der Tasche auf... Habe ich mit meinem Tipp nun leider doch recht gehabt.
__________________
Gruß Carsten "Es irrt der Mensch, solang`er strebt." (Goethe Faust I) Gewinner Fotowettbewerb Mai 2011/April, Mai, Juli, August 2017, Dezember 2018, Oktober 2019, April 2021 Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013/Dezember 2016 |
09.02.2018, 14:57 | #3 |
Heerführer
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Annaburg;Sachsen-Anhalt
Detektor: http://www.Rutus.de
Beiträge: 5,337
|
Da haben auch einige Vertreter der Archäologie ihre Wichtigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung überschätzt. Laut Gericht ist der Schaden am gemeinsamen kulturellen Erbe ja eher übersichtlich.
__________________
ǝʇɥɔıɥɔsǝƃ ɹǝp ǝʇʞılǝɹ Optimismus ist, bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und Scheiß Götter! zu rufen. |
09.02.2018, 15:43 | #4 |
Moderator
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 7,788
|
Ach, macht er jetzt gar keine Youtube-Videos mehr?
__________________
Willen braucht man. Und Zigaretten! |
08.02.2018, 19:34 | #5 |
Heerführer
Registriert seit: Oct 2015
Ort: NRW
Detektor: Akten
Beiträge: 4,810
|
Wichtig währe die genaue Urteilsbegründung zu kennen. Auf das es jetzt immer so läuft würde ich mich nicht verlassen. Unterschlagung ist diagnostiziert und dann kommt es auf des Gericht an.
__________________
„Denn nicht durch Worte, aber durch Handlungen, zeigt sich wahre Treue und wahre Liebe.“ — Heinrich Von Kleist |
08.02.2018, 19:53 | #6 |
Heerführer
Registriert seit: May 2017
Ort: MV
Beiträge: 1,203
|
Wer ist eigentlich Grundstückseigentümer des Fundplatzes ? Landesforst, oder Privat, oder ähnlich (zB.Kirche oder so) ?
Der "Verwarnte" ist ja nun raus aus dem Geschäft, hat ja verzichtet. Da könnte es ja jetzt noch zu einem weiteren Duell kommen. |
08.02.2018, 22:01 | #7 |
Bürger
Registriert seit: Oct 2013
Ort: Bayern
Beiträge: 140
|
Für eine Szene, in der ein Reichspfennig als diskussionsfähiger Fund gilt, ist das Urteil nicht zu verstehen. Für Jemanden ausserhalb der Szene ist nur wichtig dass der Fund jetzt im Museum ist. Die Archäologie steht Kopf und sieht jetzt ihre Felle davonschwimmen. Haben sie doch versucht jahrelang den Leuten einzureden dass Sondengänger eine große Gefahr für Fund mit hohem wissenschaftlichem Wert sind, die anscheinend an jeder Ecke gefunden werden können.
Ein Erwachen auf allen Seiten wie mir scheinen mag. |
09.02.2018, 06:22 | #8 |
Moderator
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 7,788
|
Halten wir mal fest: Er hat war geständig / Hat die Tat eingeräumt. Der Straftatbestand der Unterschlagung liegt also vor.
Um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, und um den StA milde zu stimmen, hat er auf mögliche Ansprüche verzichtet. Straftäter ist und bleibt er für mich. Was nun folgen wird ist klar: Die Gesetze werden massiv geändert. Sicher dauert das seine Zeit, aber die Archäologie wird sich das definitiv nicht noch ein zweites Mal gefallen lassen. Somit wird unser Hobby noch weiter eingeschränkt oder ganz untersagt. Das Urteil ist, gemessen am Tatbestand, definitiv zu milde. Aber: Es hört sich ja ein bisschen so an, als währe da noch Spielraum. Die nächste Frechheit ist: Einen Teil der Prozesskosten trägt die Allgemeinheit! Die große Czerny-Show zu Lasten der Allgemeinheit. Erst sollte die Allgemeinheit nichts von dem Fund haben und jetzt zahlen wir noch dafür?! Da könnte ich im Strahl kotzen- Vielen Dank Benny! Dummerweise geht damit einher, dass auch Deine kleine Existenz übern Jordan geht und Du wieder quietschende, weichmacherüberladene Tierspielzeuge an die Halter von Kötern mit Schlagersängerfrisur verbimmeln musst. Bravo!
__________________
Willen braucht man. Und Zigaretten! Geändert von fleischsalat (09.02.2018 um 15:40 Uhr). |
09.02.2018, 08:39 | #9 | |||
Heerführer
Registriert seit: Feb 2014
Ort: Pommern
Beiträge: 1,661
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________
Gruß Dirk Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. - Otto Von Bismarck |
|||
09.02.2018, 09:10 | #10 |
Moderator
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 7,788
|
Ist im Kontext zu lesen. Die Gesetzeslage wird sich ändern und wenn es ganz dumm läuft braucht bald keiner mehr Detektoren zu kaufen, da er damit eh nicht mehr los darf.
__________________
Willen braucht man. Und Zigaretten! |