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#11 |
Heerführer
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Ort: Niedersachsen
Detektor: der gesiebte Sinn ;-)
Beiträge: 6,108
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Themenstarter
Brainiac
Zum Thema Ferienhaus: .. da kenne ich ja den Vermieter und Eigentümer! Selbstredend das ich den informiere. Dein Fall ist sowieso klar. Meine Frage ging dahin, wenn der Hinterlasser nicht ermittelt werden konnte, ob ich dann mit dem Hausbesitzer Teilen muss. Und es währe doch ein Schatzfund und gleichzeitig die Antwort auf meine Frage: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__984.html Ähnlicher Fall: Innerhalb meines Berufslebens durfte ich mit Kollegen in Hannover- Kirchrode ein komplettes Hochhaus Leerräumen. Auftrag von Staatshochbauamt Hannover. Besitzer des Hauses das Land,Mieter die Britische Armee. Britten sind ab nach England. In einer Wohnung im ersten Stock fanden wir(eigentlich der Maler) einen ähnlichen Tresor wie der aus dem Link. Hinter einem billigen Kleinbild. Fund gemeldet, ausgebaut, Architekt nahm das Teil mit, nie wieder was von gehört. .... aber geklappert und geraschelt hat es in dem ausgebauten Tresor... ![]() Und die nächste Frage währe wie man den Rechtmäßigen Besitzer ermittelt. Da dürfte wohl jeder der in der Wohnung gewohnt hat sagen..meins. ![]()
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Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen! ![]() Geändert von U.R. (06.02.2020 um 15:42 Uhr). |
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#12 |
Heerführer
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Detektor: Augen, Ohren, Nase und Verstand
Beiträge: 3,139
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Und nochmal:
Der Safe gehört dem Hauseigentümer! Du hast kein Recht den Safe zu öffnen und den Inhalt an Dich zu nehmen. Auch nicht die Hälfte vom Inhalt und auch nicht wenn Du den Hauseigentümer nicht ermitteln kannst... Und wenn es nicht dein Haus ist spielt es für dich auch keine Rolle ob der Hauseigentümer von seinem Safe weiß oder nicht und wem der Inhalt gehört!
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#13 |
Heerführer
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Themenstarter
Nachgefragt,
was ich nicht verstehe( und auch nicht Glaube) ist, das der Hauseigentümer Automatisch Eigentümer des Tresores und des Inhaltes wird, nur weil der in irgendeiner Wand seiner vermieteten Wohnung eingemauert ist. Z.B. der Vormieter hat den Tresor eingebaut und mit Inhalt versehen, meinem Verständnis nach hat der Erbe des Verstorbenen den Anspruch darauf und nicht der Hausbesitzer. Sollte es kein Erben geben, bekommt der Finder und der Hausbesitzer je 50%.
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Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen! ![]() |
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#14 |
Heerführer
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Du hast völlig Recht,U.R.
Der Hauseigentümer wäre nur dann alleiniger Besitzer,wenn er auch der Entdecker des Safes ist.
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#15 |
Heerführer
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Zum letzten Mal :
Wenn der Safe in meinem Haus fest verbaut ist dann gehört der Safe mir und für dich als Mieter spielt es keine Rolle ob ich, meine Schwiegermutter, der Vormieter oder der Kaiser von Chinesien den Safe eingebaut hat. Ist dabei auch völlig Wurst ob Safe, Klotür, Kaminofen oder Zentralheizung... Du kannst im juristischen Sinne nichts entdecken was mir gehört, egal ob ich davon weiß oder nicht. Und was sich in meinem Safe befindet kannst du auch nicht entdecken!
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#16 |
Moderator
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Ort: Barsinghausen am Deister
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![]() Wenn ich eine Wohnung kaufe, und finde in der Wand einen fest mit der Wand verbundenen Tresor...dann denke ich, mir gehört der Tresor. Ich fürchte nur, das gilt nicht für den von den Vorbesitzern eingelegten Inhalt. ![]() Glückauf!
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"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow- Queen. Their classic line-up was Freddie Mercury (lead vocals, piano), Brian May (guitar, vocals), Roger Taylor (drums, vocals) and John Deacon (bass). |
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#17 |
Heerführer
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Ort: Chemnitz
Detektor: keiner.. leider
Beiträge: 5,115
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Eine Sache die fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört dem Gebäudeigentümer - so erklärt sich auch, warum manch Handwerker abgestraft wird, wenn er Dinge die er eingebaut hat, aber nicht bezahlt bekommt eigenmächtig wieder ausbaut.
Wenn du das Ding also ohne Rücksprache mit dem Gebäudeigentümer aufknackst, ist das eine Sachbeschädigung. Was den Inhalt angeht, ist das eine andere Nummer, aber das wurde ja bereits alles gesagt. Frag dich einfach was du zu verlieren hast wenn du es deinem Vermieter meldest. Wohl nichts und im besten Fall gibts noch was - Finderlohn oder Fundbeteiligung. Mit der Flex würde ich das Ding allerdings nicht öffnen, denn das ist dann Schrott. Dann lieber das Geld ausgeben und einen Profi beauftragen, der bohrt dann an der richtigen Stelle ein Loch, pickt das Schloss, stellt dir das Schloss um, fertigt dir neue Schlüssel und schweißt das Loch wieder zu. Im Zweifelsfall hast du damit mehr gewonnen - zumindest in heutigen Zeiten ![]()
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Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen! ![]() |
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#18 |
Landesfürst
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Ort: Bayern
Detektor: Simplex, Equinox, Deus, F75, Eigenbau-Großschleife
Beiträge: 893
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Wenn man weiß, wie es geht, ist Flex schon der richtige Weg. Da geht nix kaputt im Inneren.
Bei mir in der Arbeit haben Einbrecher zwei Tresore aufgeflext. Drinnen wurde nix beschädigt; da war nicht mal Flexstaub drin. Alle Dokumente blieben unversehrt. |
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#19 | |
Landesfürst
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Zitat:
Gruß Sven |
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#20 |
Heerführer
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Detektor: der gesiebte Sinn ;-)
Beiträge: 6,108
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Themenstarter
Hmm...
https://weg-hausverwaltung.net/2013/...er-eigentumer/ Das ist auch interessant: https://www.t-online.de/finanzen/id_...gentuemer.html Das Passende Urteil dazu: https://research.wolterskluwer-onlin...e-3e4788214ffc https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...-12294112.html ...ich vertrete meine Meinung weiterhin bis Gegenteiliges hier zu lesen ist. Gruß U.R.
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