16.08.2016, 18:02 | #1 |
Ratsherr
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Handel mit EKM
Man hat mir einen Packen EKMs angeboten.
Das Handel damit sowieso ziemlich grausig schäbig ist, klar, aber rechtlich ok?
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16.08.2016, 22:01 | #2 |
Heerführer
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Wieso sollte das grausig sein?
Wenn man rechtmäßig das Eigentum an einer Sache erworben hat und kein rechtlicher Grund besteht, darf man alles verkaufen.
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Nec soli cedit ! DSU outside
Geändert von ghostwriter (16.08.2016 um 22:43 Uhr). Grund: direkte antwort, zitat nicht nötig |
16.08.2016, 22:14 | #3 |
Banned
Heerführer
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Nur übel wenn ausgegraben, oft aus osteuropäischen Regionen.
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen. |
18.08.2016, 09:41 | #4 |
Moderator
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Zu dem Thema kann man eine endlose Diskussion starten.
Dreh- u. Angelpunkt bei der Beurteilung des Sachverhaltes ist mit Sicherheit die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die WaSt, laut geltendem Gräbergesetz, tatsächlich Eigentümer der Hinterlassenschaften (Erkennungsmarken) der deutschen Soldaten ist. Ich zweifle daran nicht. In der Praxis ist es wahrscheinlich nur so, dass der Handel mit den Erkennungsmarken zähneknirschend geduldet wird, da eine tatsächliche Umsetzung des Eigentumsanspruches nur mit viel Aufwand möglich sein wird. Gruß S.
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18.08.2016, 12:22 | #5 |
Moderator
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@"Shakerz":
ich persönlich handhabe das so, dass ich em nur im konvolut kaufe!? entweder mit passendem soldbuch, wehrpass o.ä. ... da hat man einfach ein besseres gefühl!! bei einem sack voll o. einem packen, da hätte ich pers. bauchweh!? meine (bescheidene) meinung ...
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
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20.08.2016, 21:21 | #6 |
Ratsherr
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Themenstarter
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass solche doch sehr persönlichen Dinge von Soldaten egal welcher Herkunft kein Handelsgegenstand sein sollte. Da lass ich mein Gefühl sprechen.
Das Feilbieten auf Flohmärkten von originalen Soldatenbildern, Sterbebildern, ab und zu EKM, empfinde ich widerwärtig, ebenso von diversen persönlichen Urkunden und Zeugnissen des normalen Soldatenlebens. Mir reicht schon immer der Anblick zigarettesaugender Flecktarnhöschen, wie sie fiebrig in gefledderten Nachlässen herumgriffeln, nachdem nach "wos hostn no untam disch?" gefragt wurde. Selbst im Tode ist dann ein Offizier mehr wert und begehrter als ein 'popeliger' Laufsoldat. Nicht meine Welt, und diskutieren hat keinen Sinn.
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20.08.2016, 22:14 | #7 |
Moderator
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ääh, was bedeutet jetzt dein letztes posting?
du hast den "packen" nicht gekauft ... oder war das (sorry) ironie!?
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20.08.2016, 22:19 | #8 |
Ratsherr
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Themenstarter
Nicht erworben. Meinen Antrag, die Teile in die Obhut eines geeigneten Archivs am Orte zu geben, tut er sich mal überlegen.
Sagt er.
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20.08.2016, 22:37 | #9 |
Moderator
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21.08.2016, 13:02 | #10 |
Heerführer
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Sowas ist nicht in Ordnung. Keiner hat irgendein Recht, in den Knochen von gefallenen Soldaten herumzuklauben und deren letzte Habseligkeiten für paar Kröten zu verhökern!
Möge er an dem Essen, was er sich davon kauft, jämmerlich ersticken! Alles ist verboten, jeder Pups wird verfolgt und jede noch so banale "Ordnungswidrigkeit" wird aufgeblasen bis zum Untergang des Abendlandes, wo es aber wirklich um Ethik und Moral geht, kratzt sich hierzulande keine Sau dran. Sowas müßte genau so bestraft werden, wie Raubgräberei/Diebstahl an historisch wertvollen Zeugnissen, ebenso teuer und ebensolange wegsperren! Will aber keiner, weil die gefallenen Soldaten ja alle pöööhse Nazis waren.
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§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!! |