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Alt 12.03.2007, 11:21   #1
Nebelwandler
Einwanderer

 
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Sondeln in Jena/Thüringen

Hallo!

Nach Reichlicher einarbeitung habe auch mich entschlossen,mich mit dem sondeln in jena zu beschäftigen.eine einfache sonde hab ich auch schon,diese befindet sich zur zeit auf dem Postweg.
Um mir ärger zu ersparen habe ich mich auch glaich mit der unteren Denkmalbehörde in verbindung gesetzt und bekam folgende antwort

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxx,


Für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen sehr herzlich danken, denn die Klärung der Rechtslage erspart ggf. einige Probleme.
Anders als in anderen Bundesländern sind gezielte Nachforschungen zu beweglichen Bodendenkmalen in Thüringen durch die Obere Fachbehörde, d. h. das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Humboldtstr. 11, in 99423 Weimar (für unseren Bereich Ansprechpartner Fr. Dr. Sczech) grundsätzlich erlaubnispflichtig. Ohne deren Entscheidung vorzugreifen, ist ist allerdings zumeist so, dass diese Erlaubnis ohne ein begründetes wissenschaftliches Interesse in der Regel nicht erteilt wid.
Die entsprechenden Belange sind im ThDSchG §§ 16-18 klar formuliert, wobei § 16 die Anzeigepflicht bei Zufallsfunden regelt, § 17 das Schatzregal, d. h.: "Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes (...)"
§ 18 regelt die Genehmigungsfrage durch das TLDA für Nachforschungen.


Ich möchte darüber hinaus informieren, dass im Hoheitsgebiet der Stadt Jena für den Eingriff in Kulturdenkmale (wozu auch bewegliche Bodendenkmale gehören) die Untere Denkmalschutzbehörde sachlich und örtlich zuständig ist, was bedeutet, dass neben der Nachforschungsgenehmigung auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegen muß. Ich muß auch darauf hinweisen, dass nicht genehmigte Sondengänge von uns in Zusammenarbeit mit Kriminalpolizei und der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft in allen nachweisbaren Fällen verfolgt werden, da diese zumeist einen selektiven Schaden auf ur- und frühgeschichtlichen oder historischen Fundstellen anrichten.


Ich möchte Ihnen deshalb empfehlen, Ihr Hobby in den Regionen bzw. Bundesländern auszuüben, wo dies vorbehaltlos erlaubt ist.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag


XXXXXXXXXX
Stadtarchäologie Jena
Seht es denen denn zu mir das Sondeln,auch ausserhalb von bodendenkmälern,komplett zu verbieten!? ich habe noch nicht auf die obere email geantwortet,wollte mir von euch erst einmal
eine erfahrene meinung anhören.

MfG
Björn
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